452/AE XXI.GP
Eingelangt am:07.06.2001
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
betreffend Ausgliederungen aus dem öffentlichen Bereich
Ein wesentliches Element der Umgestaltung öffentlicher Aufgaben liegt für diese
Bundesregierung in einem umfangreichen Ausgliederungsprogramm. Entscheidende
Regierungsstellen sind der Meinung, dass die Erledigung öffentlicher Aufgaben in
verschiedensten Bereichen durch Ausgliederungen effizienter erbracht werden
können als bei verwaltungsnaher Erledigung. Die geplante Vorgangsweise erscheint
allerdings angesichts der Tatsache, dass die bisherigen Ausgliederungen nicht in
transparenter und öffentlich zugänglicher Form evaluiert wurden, problematisch.
Untersuchungen über bisher erfolgte Ausgliederungen kamen zu der
Schlussfolgerung, dass Ausgliederungen kein Allheilmittel sind, die dem öffentlichen
Sektor unterstellten Schwächen wie mangelnde Effizienz, Unflexibilität, mangelnde
Kostentransparenz und Konkurrenzfähigkeit auf den entscheidenden Märkten zu
überwinden. Eine ähnliche Einschätzung traf auch der Rechnungshof. Um passende
und effiziente Reformstrategien von öffentlicher Aufgabenerfüllung zu erreichen und
festzulegen, erscheint folgende Vorgangsweise wesentlich:
1. Es ist notwendig, die seit vielen Jahren geforderte Aufgabenkritik der
öffentlichen Aufgabenerledigung auf allen gebietskörperschaftlichen Ebenen
vorzunehmen.
2. Dabei ist nicht nur die Effizienz der Aufgabenerfüllung sondern auch die
Effektivität dh der Zielerreichungsgrad zu hinterfragen.
3. In erster Linie sollte eine Reformstrategie darauf abzielen, den öffentlichen
Sektor zu reformieren, da empirische Studien zeigen, dass die
Aufgabenerledigung durch Private keineswegs immer effizienter erbracht wird.
Daher sollten Prinzipien des New Public Management als Alternative zu
Ausgliederungen bei der Reorganisation des öffentlichen Sektors vorrangig
berücksichtigt werden. Der Integration von betriebswirtschaftlichen
Instrumenten in den öffentlichen Sektor kommt dabei eine bedeutende Rolle
zu. Eine Aufgabenerledigung
durch die Privatwirtschaft sollte nur in jenen
Bereichen erfolgen, wo auch in einem reformierten öffentlichen Sektor
Effizienznachteile zu erwarten sind,
4. Wenn Ausgliederungen als eine Form der Aufgabenerfüllung in Frage kommen,
dann müssten Sie darauf abzielen, die Schwächen der bisherigen
Ausgliederungen zu vermeiden. Jedenfalls sind dafür Anforderungskriterien für
Ausgliederungen zu definieren.
Zu diesen Anforderungskriterien zählen insbesonders folgende:
- Präzise Definition von Zielsetzungen und Erfolgskriterien
- Erstellung von verbindlichen Ausgliederungs - und Unternehmenskonzepten
- Möglichst aktive Einbindung aller Betroffenen und der Belegschaftsvertretung
- Qualitätvolles Management und hohes Ausbildungsniveau der Mitarbeiterinnen
- Genügende Kapitalausstattung und geringe Zusatzbelastungen
- Adäquate Steuerung der ausgegliederten Unternehmen durch den Eigentümer
inkl Einführung moderner Steuerungssysteme
- regelmäßige Berichterstattung über die Performance der ausgegliederten
Unternehmungen an das Parlament in Form eines jährlichen
Ausgliederungsberichts
- regelmäßige Evaluierungen der ausgegliederten Unternehmungen inkl einer
Publikation der Ergebnisse
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und speziell der Minister für Finanzen wird aufgefordert, binnen
eines Jahres eine entsprechende Reformstrategie für den Bereich der öffentlichen
Aufgaben und eine Liste von Anforderungskriterien für erfolgreiche Ausgliederungen
vorzulegen. Zukünftige Ausgliederungen sollen ausschließlich unter
Berücksichtigung dieser zwei Grundsatzaspekte vorgenommen werden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.