452/AE XXI.GP

Eingelangt am:07.06.2001

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Ausgliederungen aus dem öffentlichen Bereich

 

 

 

Ein wesentliches Element der Umgestaltung öffentlicher Aufgaben liegt für diese

Bundesregierung in einem umfangreichen Ausgliederungsprogramm. Entscheidende

Regierungsstellen sind der Meinung, dass die Erledigung öffentlicher Aufgaben in

verschiedensten Bereichen durch Ausgliederungen effizienter erbracht werden

können als bei verwaltungsnaher Erledigung. Die geplante Vorgangsweise erscheint

allerdings angesichts der Tatsache, dass die bisherigen Ausgliederungen nicht in

transparenter und öffentlich zugänglicher Form evaluiert wurden, problematisch.

Untersuchungen über bisher erfolgte Ausgliederungen kamen zu der

Schlussfolgerung, dass Ausgliederungen kein Allheilmittel sind, die dem öffentlichen

Sektor unterstellten Schwächen wie mangelnde Effizienz, Unflexibilität, mangelnde

Kostentransparenz und Konkurrenzfähigkeit auf den entscheidenden Märkten zu

überwinden. Eine ähnliche Einschätzung traf auch der Rechnungshof. Um passende

und effiziente Reformstrategien von öffentlicher Aufgabenerfüllung zu erreichen und

festzulegen, erscheint folgende Vorgangsweise wesentlich:

 

1. Es ist notwendig, die seit vielen Jahren geforderte Aufgabenkritik der

     öffentlichen Aufgabenerledigung auf allen gebietskörperschaftlichen Ebenen

     vorzunehmen.

 

2. Dabei ist nicht nur die Effizienz der Aufgabenerfüllung sondern auch die

    Effektivität dh der Zielerreichungsgrad zu hinterfragen.

 

3. In erster Linie sollte eine Reformstrategie darauf abzielen, den öffentlichen

    Sektor zu reformieren, da empirische Studien zeigen, dass die

    Aufgabenerledigung durch Private keineswegs immer effizienter erbracht wird.

    Daher sollten Prinzipien des New Public Management als Alternative zu

    Ausgliederungen bei der Reorganisation des öffentlichen Sektors vorrangig

    berücksichtigt werden. Der Integration von betriebswirtschaftlichen

    Instrumenten in den öffentlichen Sektor kommt dabei eine bedeutende Rolle

    zu. Eine Aufgabenerledigung durch die Privatwirtschaft sollte nur in jenen

     Bereichen erfolgen, wo auch in einem reformierten öffentlichen Sektor

     Effizienznachteile zu erwarten sind,

 

4. Wenn Ausgliederungen als eine Form der Aufgabenerfüllung in Frage kommen,

    dann müssten Sie darauf abzielen, die Schwächen der bisherigen

    Ausgliederungen zu vermeiden. Jedenfalls sind dafür Anforderungskriterien für

    Ausgliederungen zu definieren.

 

Zu diesen Anforderungskriterien zählen insbesonders folgende:

 

 

-    Präzise Definition von Zielsetzungen und Erfolgskriterien

-    Erstellung von verbindlichen Ausgliederungs -  und Unternehmenskonzepten

-    Möglichst aktive Einbindung aller Betroffenen und der Belegschaftsvertretung

-    Qualitätvolles Management und hohes Ausbildungsniveau der Mitarbeiterinnen

-    Genügende Kapitalausstattung und geringe Zusatzbelastungen

-    Adäquate Steuerung der ausgegliederten Unternehmen durch den Eigentümer

      inkl Einführung moderner Steuerungssysteme

-     regelmäßige Berichterstattung über die Performance der ausgegliederten

      Unternehmungen an das Parlament in Form eines jährlichen

      Ausgliederungsberichts

-     regelmäßige Evaluierungen der ausgegliederten Unternehmungen inkl einer

      Publikation der Ergebnisse

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

 

Die Bundesregierung und speziell der Minister für Finanzen wird aufgefordert, binnen

eines Jahres eine entsprechende Reformstrategie für den Bereich der öffentlichen

Aufgaben und eine Liste von Anforderungskriterien für erfolgreiche Ausgliederungen

vorzulegen. Zukünftige Ausgliederungen sollen ausschließlich unter

Berücksichtigung dieser zwei Grundsatzaspekte vorgenommen werden.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.