456/AE XXI.GP
Eingelangt am: 07.06.2001
des Abgeordneten Pirklhuber, Glawischnig, Freundinnen und Freunde
betreffend Maßnahmen aufgrund von gentechnisch verändertem Saatgut
Die Kontamination von Saatgut mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO)
wird zu einem immer größeren Problem. In vielen Fällen gelangen Produkte
weitgehend unkontrolliert auf GVO in Verkehr.
Laut Anfragebeantwortung 2081/AB des Landwirtschaftsministers vom 8.5.2001
wurde bei drei Maissaatgutpartien eine signifikante GVO - Verunreinigung
festgestellt. In der Beantwortung wurde aber weder mitgeteilt, um welche Firmen,
Sorten und Konstrukte es sich handelt, noch, was mit diesen Partien geschehen ist.
Demgegenüber werden in anderen Ländern wie z.B. Schleswig Holstein oder in
Niedersachsen derartige Untersuchungsergebnisse offiziell bekanntgegeben. Die
Landwirte wurden vom Ministerium aufgefordert, das Saatgut nicht auszusäen,
sondern zurückzugeben und damit aus dem Verkehr zu ziehen. Dies hatte auch zur
Folge, dass auch in anderen Ländern gezielt untersucht und die kontaminierten
Sorten bzw. Partien vom Markt genommen werden konnten.
Mittlerweile sind in Österreich zwei vertrauliche Schreiben an den Bundesminister für
Soziale Sicherheit und Generationen (mit Datum 30.3.01 und 9.5.01) an die
Öffentlichkeit gelangt, in denen folgende Partien, Sorten und Konstrukte die
signifikant mit GVO verunreinigt waren, bekanntgegeben werden:
Mais:
Kontroll - Nr. A0P0184 W, Sorte Adelfia, Kanada, Partiegewicht 6.970,96 kg,
signifikant verunreinigt mit GMO MON 810 (Verunreinigung über 0,5%)
Kontroll - Nr. A0P0185, Sorte Adelfia, Kanada, Partiegewicht 7.027,02 kg, signifikant
verunreinigt mit GMO MON 810 (Verunreinigung zwischen 0,1 und 0,5 %)
Kontroll - Nr. A0P0176, Sorte Lambada, Chile, Partiegewicht 473,2 kg, signifikant
verunreinigt
Kontroll - Nr. A0P0183W, Sorte Adelfia, Kanada, Partiegwicht 2.509,52 kg,
signifikante Verunreinigung mit MON 810 zwischen 0,1 und 0,5%, wurde lt. Aussage
von Pioneer vom Markt genommen
Kontroll - Nr. A0P1008, Sorte Ribera, USA, Partiegewicht 15.067 kg, signifikante
Verunreinigung mit MON 810 zwischen 0,1 und 0,5 %, wurde lt. Aussage von
Pioneer vom Markt genommen.
Die Untersuchungen der von Greenpeace als GVO - positiv beanstandeten Sorte
„PR39D81“ sind noch im Gange.
Sojabohne, Sorte York, Kontroll - Nr. A/L0K010/I, Kanada, Partiegewicht 22.543 kg,
geringfügig verunreinigt mit Roundup Soja, in Österreich nicht vermarktet.
Es ist davon auszugehen, dass weitere Partien der oben angeführten Sorten GVO -
verunreinigt sind und sich bereits auf den Feldern befinden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, zur Vermeidung von Kontaminationen von
Saatgut mit GVO eine klare und konsequente Linie zu vertreten und folgende
Maßnahmen zu treffen:
• einen Aktionsplan für lückenlose Saatgutuntersuchungen auf GVO vorzulegen
und dafür Sorge zu tragen, dass ausreichende finanzielle und personelle
Ressourcen für rechtzeitige Saatgutuntersuchungen (dh vor der Aussaat) zur
Verfügung stehen
• alle Saatgutpartien, bei denen signifikante Verunreinigungen mit GVO festgestellt
wurde, sofort vom Markt zu nehmen
• die Inverkehrbringung von allen Sorten, bei denen eine Saatgutpartie GVO - positiv
ist, zu stoppen und alle anderen Partien sofort einem GVO - Test zu unterziehen
• alle bereits auf den Feldern ausgebrachten Saatgutpartien, die sich bei den
laufenden Untersuchungen als positiv erweisen, von den Feldern zu entfernen,
wobei jene Firmen, die das Saatgut hergestellt und auf den Markt gebracht
haben, die Kosten zu übernehmen haben.
• Darüberhinaus werden der Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft sowie der Bundesminister für Soziale Sicherheit und
Generationen aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Öffentlichkeit und
insbesondere die Bäuerinnen und Bauern die Möglichkeit haben, sich laufend
über die Untersuchungsergebnisse auf GVO in Saatgut zu informieren, wobei die
Sorten, Partienummern, Konstrukte, der Grad der Kontamination, das
Erzeugerland und die Herstellerfirmen bekannt zu geben sind.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land - und
Forstwirtschaft vorgeschlagen.