456/AE XXI.GP

Eingelangt am: 07.06.2001

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Glawischnig, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Maßnahmen aufgrund von gentechnisch verändertem Saatgut

 

Die Kontamination von Saatgut mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO)

wird zu einem immer größeren Problem. In vielen Fällen gelangen Produkte

weitgehend unkontrolliert auf GVO in Verkehr.

 

Laut Anfragebeantwortung 2081/AB des Landwirtschaftsministers vom 8.5.2001

wurde bei drei Maissaatgutpartien eine signifikante GVO - Verunreinigung

festgestellt. In der Beantwortung wurde aber weder mitgeteilt, um welche Firmen,

Sorten und Konstrukte es sich handelt, noch, was mit diesen Partien geschehen ist.

Demgegenüber werden in anderen Ländern wie z.B. Schleswig Holstein oder in

Niedersachsen derartige Untersuchungsergebnisse offiziell bekanntgegeben. Die

Landwirte wurden vom Ministerium aufgefordert, das Saatgut nicht auszusäen,

sondern zurückzugeben und damit aus dem Verkehr zu ziehen. Dies hatte auch zur

Folge, dass auch in anderen Ländern gezielt untersucht und die kontaminierten

Sorten bzw. Partien vom Markt genommen werden konnten.

 

Mittlerweile sind in Österreich zwei vertrauliche Schreiben an den Bundesminister für

Soziale Sicherheit und Generationen (mit Datum 30.3.01 und 9.5.01) an die

Öffentlichkeit gelangt, in denen folgende Partien, Sorten und Konstrukte die

signifikant mit GVO verunreinigt waren, bekanntgegeben werden:

 

Mais:

Kontroll - Nr. A0P0184 W, Sorte Adelfia, Kanada, Partiegewicht 6.970,96 kg,

signifikant verunreinigt mit GMO MON 810 (Verunreinigung über 0,5%)

 

Kontroll - Nr. A0P0185, Sorte Adelfia, Kanada, Partiegewicht 7.027,02 kg, signifikant

verunreinigt mit GMO MON 810 (Verunreinigung zwischen 0,1 und 0,5 %)

 

Kontroll - Nr. A0P0176, Sorte Lambada, Chile, Partiegewicht 473,2 kg, signifikant

verunreinigt

 

Kontroll - Nr. A0P0183W, Sorte Adelfia, Kanada, Partiegwicht 2.509,52 kg,

signifikante Verunreinigung mit MON 810 zwischen 0,1 und 0,5%, wurde lt. Aussage

von Pioneer vom Markt genommen

 

Kontroll - Nr. A0P1008, Sorte Ribera, USA, Partiegewicht 15.067 kg, signifikante

Verunreinigung mit MON 810 zwischen 0,1 und 0,5 %, wurde lt. Aussage von

Pioneer vom Markt genommen.

 

Die Untersuchungen der von Greenpeace als GVO - positiv beanstandeten Sorte

„PR39D81“ sind noch im Gange.

Sojabohne, Sorte York, Kontroll - Nr. A/L0K010/I, Kanada, Partiegewicht 22.543 kg,

geringfügig verunreinigt mit Roundup Soja, in Österreich nicht vermarktet.

 

Es ist davon auszugehen, dass weitere Partien der oben angeführten Sorten GVO -

verunreinigt sind und sich bereits auf den Feldern befinden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, zur Vermeidung von Kontaminationen von

Saatgut mit GVO eine klare und konsequente Linie zu vertreten und folgende

Maßnahmen zu treffen:

 

• einen Aktionsplan für lückenlose Saatgutuntersuchungen auf GVO vorzulegen

   und dafür Sorge zu tragen, dass ausreichende finanzielle und personelle

   Ressourcen für rechtzeitige Saatgutuntersuchungen (dh vor der Aussaat) zur

   Verfügung stehen

 

• alle Saatgutpartien, bei denen signifikante Verunreinigungen mit GVO festgestellt

  wurde, sofort vom Markt zu nehmen

 

• die Inverkehrbringung von allen Sorten, bei denen eine Saatgutpartie GVO - positiv

   ist, zu stoppen und alle anderen Partien sofort einem GVO - Test zu unterziehen

 

• alle bereits auf den Feldern ausgebrachten Saatgutpartien, die sich bei den

   laufenden Untersuchungen als positiv erweisen, von den Feldern zu entfernen,

   wobei jene Firmen, die das Saatgut hergestellt und auf den Markt gebracht

   haben, die Kosten zu übernehmen haben.

 

• Darüberhinaus werden der Bundesminister für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt

   und Wasserwirtschaft sowie der Bundesminister für Soziale Sicherheit und

   Generationen aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Öffentlichkeit und

   insbesondere die Bäuerinnen und Bauern die Möglichkeit haben, sich laufend

   über die Untersuchungsergebnisse auf GVO in Saatgut zu informieren, wobei die

   Sorten, Partienummern, Konstrukte, der Grad der Kontamination, das

  Erzeugerland und die Herstellerfirmen bekannt zu geben sind.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land -  und

Forstwirtschaft vorgeschlagen.