459/AE XXI.GP
Eingelangt am: 07.06.2001
der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Mag. Brunhilde Plank
und GenossInnen
betreffend Abschaffung der unsozialen Unfallrentenbesteuerung und die Anhebung der Ausgleichstaxe
nach dem Behinderteneinstellungsgesetz
Seit 1. Jänner 2001 werden Unfallrenten besteuert. Durch diese Invalidensteuer werden den Menschen
mit Behinderungen insgesamt zwei Milliarden Schilling abgenommen, um danach eine Milliarde für
Beschäftigungsprojekte auszugeben. Daher ist das eine Behindertenbelastungsmilliarde, denn
dieses Geld wird von behinderten Menschen aufgebracht!
Dieses Geld ist nicht rücklagefähig, das heißt, wenn diese Milliarde nicht verbraucht wird, fällt der Rest
des Betrages dem Finanzminister direkt ins Budget.
Die Finanzierung ist nur für die Jahre 2001 und 2002 gesichert, die Bedeckung für die Jahre danach ist
völlig offen. Für die verunglückte Reparatur der Unfallrentenbesteuerung sollen die Mittel der
„Behindertenbelastungsmilliarde“ um 100 Mio ATS jährlich gekürzt werden. (Dieses Geld wird für
die Ausbezahlung der Gelder an die Betroffenen verwendet!)
Zusammenfassend ist zur Reparatur daher folgendes festzustellen:
Den UnfallrentnerInnen wird per Gesetz die - unsoziale - Steuer abgeknöpft, für die „Rückforderung“
werden sie aber zu Bittstellern, welche Leistungen nach dem Ermessen der Behörde bekommen.
UnfallrentenbezieherInnen die nach dem 1.7.2001 eine Rente erhalten, gehen völlig leer aus.
Es entsteht ein ungeheures Bürokratiemonster, es sind zigtausende Akten zu bearbeiten, diese sind dann
mit der Finanzverwaltung abzuklären (zu versteuerndes Jahreseinkommen.......).
Die Bundesregierung tut alles um es den Behinderten noch schwerer zu machen in ein ordentliches
Beschäftigungsverhältnis zu kommen, indem sie den Beginn des besonderen Kündigungsschutzes von
3 Monate auf 6
Monate verlängert hat
(ohne dies je mit den Behindertenverbänden zu verhandeln).
Die SPÖ verlangt daher eine rückwirkende Streichung der Unfallrentenbesteuerung und eine Erhöhung
der Ausgleichstaxe (sozialpolitisches Ausgleichsinstrument für jene Unternehmer die Menschen mit
Behinderungen einstellen und jenen die keine Menschen mit Behinderungen einstellen) auf 4.800 ATS
pro Monat. Durch diese Vorgangsweise sind Menschen mit Behinderungen entlastet und die
Finanzierung einer echten Behindertenmilliarde ist dadurch nachhaltig gesichert.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage
zuzuleiten, die insbesondere folgende Punkte enthält:
• Die unsoziale Besteuerung der Unfallrenten wird mit 1. Jänner 2001 ruckwirkend aufgehoben.
• Die Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz wird mit 1. Jänner 2001 rückwirkend
auf 4.800 ATS pro Monat erhöht.
• Der besondere Kündigungsschutz nach dem Behinderteneinstellungsgesetz muss bereits nach drei
Monaten greifen."
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales