463_u1/A XXI.GP

 

 

Zu 463/A - XXI.GP - NR

 

 

Da der gegenständliche Selbständige Antrag gemäß § 99 Abs. 2 GOG durch

mindestens 20 Abgeordnete unterstützt wurde, ist die Gebarungsüberprüfung durch

den Rechnungshof auch ohne Beschluss des Nationalrates durchzuführen. Das

Verlangen wird daher gemäß § 99 Abs. 5 GOG dem Präsidenten des

Rechnungshofes mitgeteilt werden.