463/A XXI.GP
Eingelangt am: 04.07.2001
der Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Kräuter
und GenossInnen
auf Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof gem. § 99 Abs. 2 GOG
Die unterzeichneten Abgeordneten verlangen gem. § 99 Abs. 2 GOG dass der Rechnungshof
hinsichtlich von Unternehmungen, die gem. Art. 1 26b B - VG der Kontrolle des
Rechnungshofes unterliegen, folgenden Gebarungsvorgang ab 4. Februar 2000 überprüft:
Bestellung und Abberufung von Aufsichtsräten und Vorständen und die damit in
Zusammenhang stehenden Vertragsgestaltungen (samt Pensionsregelungen,
Abfertigungszahlungen, „stock options“ und sonstiger Leistungen oder Nebenabreden)
einschließlich der diesen Vorgängen zu Grunde liegenden Entscheidungen sowie deren
Vorbereitung.
Die Begründung für diese Sonderprüfung ist der umfangreichen Dringlichen Anfrage 2517/J
vom 6. Juni 2001 der Abg. Edlinger und. GenossInnen an den Bundesminister für Finanzen
betr. Zukunft der ÖIAG zu entnehmen.