468/AE XXI.GP
Eingelangt am: 04.07.2001
der Abgeordneten Manfred Lackner
und GenossInnen
betreffend umfassende Reform der Gesundheitsberufe
Neben dem Arztberuf besteht eine Reihe weiterer hoch qualifizierter Gesundheitsberufe, deren
Ausbildung und Tätigkeitsbilder jeweils in besonderen Gesetzen wie dem MTD - Gesetz, dem
GuKG, dem MTF - SHD - Gesetz uam. geregelt sind. Viele dieser Vorschriften haben sich zwar
durchaus bewährt, doch wird seit langem eine Reformbedürftigkeit festgestellt. In diesem
Zusammenhang ist beispielsweise auf die notwendige Neuregelung des Berufsbildes der
HeilmasseurInnen (abgestimmt mit den Regelungen für MasseurInnen, die dem Gewerberecht
unterliegen), einer Neuregelung der Ausbildung und des Tätigkeitsbildes der SanitäterInnen, der
Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die zahnärztlichen AssistentInnen, die MTD - Reform,
die MTF - Reform und andere Vorhaben mehr hinzuweisen.
HeilbademeisterInnen und HeilmasseurInnen haben im Gegensatz zu gewerblichen MasseurInnen
eine fundierte Ausbildung in der Behandlung von kranken Menschen. Die Ausbildung erfolgt aber
auf eigene Kosten und vor allem sind die vielen Spezialmassagen, die durchgeführt werden, nur
durch zusätzliche Kurse und Seminare erlernbar. Das derzeit für diese Berufsgruppe gültige
Gesetz nimmt auf alle diese Gegebenheiten keinerlei Rücksicht. Im freien Kräftespiel zwischen
erlernten Spezialbehandlungen und geforderter Durchführung durch die ArbeitgeberInnen werden
die ArbeitnehmerInnen wegen der nicht vorhandenen gesetzlichen Absicherung ständig in die
Illegalität gedrängt. Die HeilbademeisterInnen und HeilmasseurInnen sind im Kurbereich defacto
ein HilfsarbeiterInnen, die mit guter Ausbildung fachkundige Arbeit leisten, die nicht adäquat
entlohnt wird. Die Umsetzung eines Heilmasseurgesetzes, wie es schon erarbeitet wurde stellt eine
qualitätsichernde Maßnahme für die PatientInnen dar.
Der Beruf der med. - techn. Fachkräfte (MTF) ist seit dem Jahre 1961 gesetzlich geregelt. Durch
die dreispartige Ausbildung (Labor, Radiologie und Physiotherapie) sind die Einsatzgebiete der
med. techn. Fachkräfte sehr breit gestreut. Im ambulanten, sowie im Spitalsbereich sind sie eine
wichtige Berufsgruppe, die mit den Weiterentwicklungen der modernen Medizin voll vertraut
sind. Die derzeit geltenden Regelungen für die med. techn. Fachkräfte entsprechen nicht der
geübten Praxis. Insbesondere ist die Kompetenz und Zuständigkeit neu zu regeln. Gleichzeitig
sind durch die unzureichende Ausformulierung des 40 Jahre alten Gesetzes Auslegungen möglich.
Durch den weitumfassenden Tätigkeitsbereich ist keine Abgrenzung zu andern Berufsgruppen
möglich.
In vielen Sparten der Sanitätshilfsdienste hat es in den letzten Jahren enorme Veränderungen
gegeben. Um einen ökonomischen Arbeitsablauf zu Gewähr leisten müssen Tätigkeiten
durchgeführt werden, welche jedoch durch die heute geltenden Berufsbilder rechtlich nicht
gedeckt sind. Um für diese Berufsgruppen die notwendige rechtliche Grundlage herzustellen,
muss ein zeitgemäßes Berufsbild für alle Sanitätshilfssparten erstellt und die zugehörige
Ausbildung entsprechend angepasst werden.
In der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 29. Juni 2000 hat der für das Gesundheitswesen
zuständige Staatssekretär Univ.
Prof. Dr. Waneck seine Absicht bekundet, all die Reformen der
Gesundheitsberufe bis zum Ende des Jahres 2000 abzuschließen. Darüber hinaus hat der
Staatssekretär in einer Pressekonferenz zum MTF Gesetz. am 4. Mai 2001, zugesagt Zitat": daher
wird die Bundesregierung in Kürze das in unveränderter Fassung seit 1961 stammende Gesetz an
die modernen Notwendigkeiten anpassen."
Obwohl wir schon Juli 2001 schreiben ist noch immer keines der versprochenen Vorhaben dem
Nationalrat zugeleitet worden. Die unterzeichneten Abgeordneten finden, dass dieser Arbeitseifer
nicht, wie eine Vielzahl anderer nicht umgesetzter Versprechungen der FPÖVP - Regierung zeigen.
als bloße Ankündigung enden soll, sondern dass es Aufgabe des Gesetzgebers ist, auf die
Einhaltung der ihm gegenüber getroffenen Zusagen genauestens zu achten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert die Ankündigung
des Herrn Staatssekretärs Univ. Prof. Dr. Waneck umzusetzen und dem Nationalrat bis zum Ende
des Jahres 2001 Gesetzesentwürfe vorzulegen, durch die aufeinander abgestimmt sämtliche
notwendige Reformen der einzelnen Gesundheitsberufe, wie insbesondere
• eine moderne Regelungen für HeilmasseurInnen und gewerbliche MasseurInnen und
• eine moderne Regelungen für SanitäterInnen und
• eine moderne Regelungen für zahnärztliche AssistentInnen und
• eine MTD - und MTF - Reform
umgesetzt werden.“
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss.