468/AE XXI.GP

Eingelangt am: 04.07.2001

 

 

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Manfred Lackner

und GenossInnen

betreffend umfassende Reform der Gesundheitsberufe

 

Neben dem Arztberuf besteht eine Reihe weiterer hoch qualifizierter Gesundheitsberufe, deren

Ausbildung und Tätigkeitsbilder jeweils in besonderen Gesetzen wie dem MTD - Gesetz, dem

GuKG, dem MTF - SHD - Gesetz uam. geregelt sind. Viele dieser Vorschriften haben sich zwar

durchaus bewährt, doch wird seit langem eine Reformbedürftigkeit festgestellt. In diesem

Zusammenhang ist beispielsweise auf die notwendige Neuregelung des Berufsbildes der

HeilmasseurInnen (abgestimmt mit den Regelungen für MasseurInnen, die dem Gewerberecht

unterliegen), einer Neuregelung der Ausbildung und des Tätigkeitsbildes der SanitäterInnen, der

Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die zahnärztlichen AssistentInnen, die MTD - Reform,

die MTF - Reform und andere Vorhaben mehr hinzuweisen.

 

HeilbademeisterInnen und HeilmasseurInnen haben im Gegensatz zu gewerblichen MasseurInnen

eine fundierte Ausbildung in der Behandlung von kranken Menschen. Die Ausbildung erfolgt aber

auf eigene Kosten und vor allem sind die vielen Spezialmassagen, die durchgeführt werden, nur

durch zusätzliche Kurse und Seminare erlernbar. Das derzeit für diese Berufsgruppe gültige

Gesetz nimmt auf alle diese Gegebenheiten keinerlei Rücksicht. Im freien Kräftespiel zwischen

erlernten Spezialbehandlungen und geforderter Durchführung durch die ArbeitgeberInnen werden

die ArbeitnehmerInnen wegen der nicht vorhandenen gesetzlichen Absicherung ständig in die

Illegalität gedrängt. Die HeilbademeisterInnen und HeilmasseurInnen sind im Kurbereich defacto

ein HilfsarbeiterInnen, die mit guter Ausbildung fachkundige Arbeit leisten, die nicht adäquat

entlohnt wird. Die Umsetzung eines Heilmasseurgesetzes, wie es schon erarbeitet wurde stellt eine

qualitätsichernde Maßnahme für die PatientInnen dar.

 

Der Beruf der med. - techn. Fachkräfte (MTF) ist seit dem Jahre 1961 gesetzlich geregelt. Durch

die dreispartige Ausbildung (Labor, Radiologie und Physiotherapie) sind die Einsatzgebiete der

med. techn. Fachkräfte sehr breit gestreut. Im ambulanten, sowie im Spitalsbereich sind sie eine

wichtige Berufsgruppe, die mit den Weiterentwicklungen der modernen Medizin voll vertraut

sind. Die derzeit geltenden Regelungen für die med. techn. Fachkräfte entsprechen nicht der

geübten Praxis. Insbesondere ist die Kompetenz und Zuständigkeit neu zu regeln. Gleichzeitig

sind durch die unzureichende Ausformulierung des 40 Jahre alten Gesetzes Auslegungen möglich.

Durch den weitumfassenden Tätigkeitsbereich ist keine Abgrenzung zu andern Berufsgruppen

möglich.

 

In vielen Sparten der Sanitätshilfsdienste hat es in den letzten Jahren enorme Veränderungen

gegeben. Um einen ökonomischen Arbeitsablauf zu Gewähr leisten müssen Tätigkeiten

durchgeführt werden, welche jedoch durch die heute geltenden Berufsbilder rechtlich nicht

gedeckt sind. Um für diese Berufsgruppen die notwendige rechtliche Grundlage herzustellen,

muss ein zeitgemäßes Berufsbild für alle Sanitätshilfssparten erstellt und die zugehörige

Ausbildung entsprechend angepasst werden.

 

In der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 29. Juni 2000 hat der für das Gesundheitswesen

zuständige Staatssekretär Univ. Prof. Dr. Waneck seine Absicht bekundet, all die Reformen der

Gesundheitsberufe bis zum Ende des Jahres 2000 abzuschließen. Darüber hinaus hat der

Staatssekretär in einer Pressekonferenz zum MTF Gesetz. am 4. Mai 2001, zugesagt Zitat": daher

wird die Bundesregierung in Kürze das in unveränderter Fassung seit 1961 stammende Gesetz an

die modernen Notwendigkeiten anpassen."

 

Obwohl wir schon Juli 2001 schreiben ist noch immer keines der versprochenen Vorhaben dem

Nationalrat zugeleitet worden. Die unterzeichneten Abgeordneten finden, dass dieser Arbeitseifer

nicht, wie eine Vielzahl anderer nicht umgesetzter Versprechungen der FPÖVP - Regierung zeigen.

als bloße Ankündigung enden soll, sondern dass es Aufgabe des Gesetzgebers ist, auf die

Einhaltung der ihm gegenüber getroffenen Zusagen genauestens zu achten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert die Ankündigung

des Herrn Staatssekretärs Univ. Prof. Dr. Waneck umzusetzen und dem Nationalrat bis zum Ende

des Jahres 2001 Gesetzesentwürfe vorzulegen, durch die aufeinander abgestimmt sämtliche

notwendige Reformen der einzelnen Gesundheitsberufe, wie insbesondere

• eine moderne Regelungen für HeilmasseurInnen und gewerbliche MasseurInnen und

• eine moderne Regelungen für SanitäterInnen und

• eine moderne Regelungen für zahnärztliche AssistentInnen und

• eine MTD - und MTF - Reform

umgesetzt werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss.