472/A XXI.GP
Eingelangt am: 04.07.2001
der Abgeordneten Friedrich Verzetnitsch
und GenossInnen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die ÖIAG von einer Privatisierungsholding in eine
strategische Beteiligungsgesellschaft zur langfristigen Wahrnehmung der Interesse
Österreichs umgewandelt werden soll
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz vom........................., mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der
Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und
Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG - Gesetz 2000)
geändert wird.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse
der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und
Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG - Gesetz 2000)
wird wie folgt geändert:
1 § 7 Abs. 1 lautet:
„(1) Die ÖIAG ist eine Beteiligungsgesellschaft zur langfristigen Wahrnehmung der
Interessen des Bundes im Hinblick auf die Erhaltung wesentlicher österreichischer
Wirtschaftsunternehmen und Wertschöpfung am Standort Österreich, so weit wirtschaftlich
vertretbar. Die ÖIAG kann mit der teilweisen oder gänzlichen Privatisierung von
Unternehmen betraut werden. Bezüglich wesentlicher österreichischer
Wirtschaftsunternehmen sind die Bestimmungen des § 9 Abs. 1 zu berücksichtigen.“
2. § 9 Abs. 1 lautet:
„(1) Im Rahmen des Beteiligungsmanagements hat die ÖIAG an ihren
Beteiligungsgesellschaften jenen Einfluss aufrechtzuerhalten, der es ihr grundsätzlich
ermöglicht aufgrund des Haltens von 25 %
+ 1 Aktie am stimmberechtigten Grundkapital,
oder in Einzelfällen, wenn wirtschaftlich nicht anders vertretbar, aufgrund von Rechten oder
Verträgen mit Dritten, Hauptversammlungsbeschlüsse, die nach dem Aktiengesetz mindestens
einer Dreiviertelmehrheit bedürfen, mitzubestimmen. Dabei ist auf das nach der Satzung
höchstmögliche stimmberechtigte Grundkapital abzustellen, so dass Höchststimmrechte außer
Ansatz bleiben.“
Zuweisungsvorschlag: Industrieausschuß
Gemäß § 69 Abs. 4 GOG wird die Durchführung einer 1. Lesung im Laufe von 3 Monaten
verlangt.
Begründung:
Konzernzentralen von international tätigen Unternehmen sind Ursprung eines großen
Potentials an positiven externen Effekten, das für Qualität und Leistungskraft eines modernen
hochentwickelten Wirtschaftsstandortes bestimmend ist. Wie eine ganze Reihe von Studien
deutlich aufzeigen, sind diese meist im Land des strategischen Eigentümers angesiedelt. Die
größten positiven Effekte aus gesamtwirtschaftlicher Sicht betreffen Humankapital,
Forschung und Entwicklung, Qualität sowie Kapital - und Finanzmarktinfrastruktur. Damit
verbunden sind inländische Wertschöpfung und zahlreiche Arbeitsplätze am Standort
Österreich. Trotz zunehmender Integration der Weltwirtschaft und Globalisierung vieler
Unternehmensbereiche erweisen sich jene international tätigen Unternehmen als weltweit
dominierend, die in Bezug auf die zentralen Unternehmensfunktionen dem Wertesystem ihres
Stammlandes verbunden bleiben.
Die strategische Eigentümerfunktion haben bisher in Österreich wie auch in vielen anderen
europäischen Staaten die öffentlichen Hände auf verschiedenen Ebenen ausgeübt. Andere
vergleichbar stabile Eigentümerstrukturen sind derzeit nicht vorhanden. Gibt daher die
öffentliche Hand - ohne Berücksichtigung des speziellen österreichischen Umfeldes - diese
Funktion auf, ist ein Ausverkauf von österreichischen Schlüsselunternehmen ans Ausland
mit negativen Folgewirkungen für die Beschäftigten der betroffenen Unternehmen, ihre
Zulieferer und damit auch ganzer Regionen (Semperit!) - kaum zu verhindern. Der Staat ist
keineswegs ein schlechterer Eigentümer, sofern die Politik die durchführenden Organe
unabhängig und sachlich arbeiten läßt.
Zu diesem Zweck soll die ÖIAG von einer Privatisierungsholding in eine
Beteiligungsgesellschaft primär zur langfristigen Wahrnehmung der Interessen Österreichs
im Sinne von gesetzlich klar definierten strategischen Zielsetzungen umgewandelt werden. Es
ist daher das Festschreiben der strategischen Eigentümerfunktion des Staates in Form einer
Verpflichtung zum Halten von zumindest 25% + 1 Aktie des stimmberechtigten Kapitals bei
österreichischen Schlüsselunternehmen zu fordern. Damit können strategisch wichtige
Unternehmensentscheidungen effizienter begleitet und ein Ausverkauf verhindert werden.
Es geht letztlich nicht nur um strategisch wichtige Unternehmen, sondern generell um die
Erhaltung von Konzernzentralen in Österreich, damit Standortabsicherung guter
Unternehmen, die mit qualitativ hochwertigen Produkten hochwertige Arbeitsplätze mit
hohen Qualifikationen und hohem Einkommen schaffen.