475/AE XXI.GP

Eingelangt am: 04.07.2001

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Dr. Eva Glawischnig, Freundinnen und

Freunde

 

betreffend Zugang zu Umweltinformationen bei ausgegliederten Aufgaben

 

Traditionell von Behörden und öffentlichen Versorgungsbetrieben wahrgenommene

Aufgaben im allgemeinen Interesse werden zunehmend ausgegliedert. Da diese

Rechtsträger keine Behörden im Sinne des Umweltinformationssgesetzes sind noch

das Auskunftspflichtgesetz zutrifft, treffen diese Stellen keine Informationspflichten

gegenüber dem Bürger/der Bürgerin. Da es sich aber um Aufgabenwahrnehmung im

öffentlichen Interesse handelt, muß das Umweltinformationsgesetz adaptiert werden.

Einerseits muß der Kreis der Verpflichteten erweitert werden und andererseits ein

spezifischer Rechtsweg zur Durchsetzung des Informationsrechts gegenüber diesen

Privaten vorgesehen werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird

aufgefordert, einen Entwurf zur Novellierung des Umweltinformationsgesetzes

vorzulegen, mit der

 

a) auch für Rechtsträger, die gesetzlich oder aufgrund von Vereinbarungen mit

Verwaltungsbehörden öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder öffentliche

Dienstleistungen erbringen zur Auskunfterteilung im Sinne des UIG verpflichtet

werden und

 

b) eine entsprechende kostengünstige und effektive Rechtsdurchsetzung gegenüber

diesen privaten Rechtsträgern eröffnet wird.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuß verlangt.

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuß vorgeschlagen.