475/AE XXI.GP
Eingelangt am: 04.07.2001
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Dr. Eva Glawischnig, Freundinnen und
Freunde
betreffend Zugang zu Umweltinformationen bei ausgegliederten Aufgaben
Traditionell von Behörden und öffentlichen Versorgungsbetrieben wahrgenommene
Aufgaben im allgemeinen Interesse werden zunehmend ausgegliedert. Da diese
Rechtsträger keine Behörden im Sinne des Umweltinformationssgesetzes sind noch
das Auskunftspflichtgesetz zutrifft, treffen diese Stellen keine Informationspflichten
gegenüber dem Bürger/der Bürgerin. Da es sich aber um Aufgabenwahrnehmung im
öffentlichen Interesse handelt, muß das Umweltinformationsgesetz adaptiert werden.
Einerseits muß der Kreis der Verpflichteten erweitert werden und andererseits ein
spezifischer Rechtsweg zur Durchsetzung des Informationsrechts gegenüber diesen
Privaten vorgesehen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird
aufgefordert, einen Entwurf zur Novellierung des Umweltinformationsgesetzes
vorzulegen, mit der
a) auch für Rechtsträger, die gesetzlich oder aufgrund von Vereinbarungen mit
Verwaltungsbehörden öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder öffentliche
Dienstleistungen erbringen zur Auskunfterteilung im Sinne des UIG verpflichtet
werden und
b) eine entsprechende kostengünstige und effektive Rechtsdurchsetzung gegenüber
diesen privaten Rechtsträgern eröffnet wird.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuß verlangt.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuß vorgeschlagen.