477/AE XXI.GP

Eingelangt am: 04.07.2001

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Aufhebung der Verordnung vom 10.11.2000 betreffend die Bestimmung

des Straßenverlaufs der B 301 (Wiener Südrandstraße)

 

Nach einem jahrzehntelangen Entwicklungs -  und Planungsprozeß erfolgte im Herbst

2000 als eine der letzten Amtshandlungen des „Verkehrsministers mit leerer Batterie“

die Trassenverordnung zur verharmlosend als B301 geführten Autobahn am

Südostrand von Wien.

 

Im Zuge der dieser Entscheidung vorgeschalteten Verfahren und Planungsabläufe

hatten die betroffenen Körperschaften, insbesondere die berührten Gemeinden und

Bürgerinitiativen vielfache und sachlich begründete Einwendungen erhoben. Allein

während der öffentlichen Auflage gemäß Bundesstraßengesetz und UVP - Gesetz

wurden über 300 schriftliche Äußerungen und Eingaben von 29 Bürgerinitiativen mit

ca. 8900 unterstützenden Unterschriften abgegeben, in welchen Einsprüche gegen

die Straße, gegen die Trassenentscheidung und gegen die Trassenführung sowie

gegen das Verfahren und die Objektivität der Sachverständigen und der Behörde

erhoben wurden. In der Ende 1999 unter fragwürdigen Begleiterscheinungen

abgeführten öffentlichen Erörterung wurde diesen Einwendungen nicht ausreichend

Rechnung getragen. Lediglich eine Projektänderung mit zwei zusätzlichen

Trassenabsenkungen ist erfolgt.

 

Die Verfahrensmängel, inhaltlichen Fehler und Unvollständigkeiten im

Zusammenhang mit der Trassenverordnung zur B301 füllen unzählige Seiten. Kurz

zusammengefaßt ist die fehlerhafte räumliche, zeitliche und sachliche

Systemabgrenzung mit falschem Beobachtungsraum und Nichtberücksichtigung

kumulativer und synergistischer Wechselwirkungen besonders bedenklich. Diese

Schwächen und Fehler sind geeignet, massive Zweifel an diesem Projekt zu

begründen und vor allem die Gesetzmäßigkeit der Verordnung in Zweifel zu ziehen.

 

Die Verordnung wird derzeit vor dem Verfassungsgerichtshof auf Antrag von in ihrer

subjektiven Rechtsposition verletzten Bürgerinitiativen sowie von unmittelbar und

aktuell in ihren Rechten betroffenen Liegenschaftseigentümern zur Gänze wegen

Rechtswidrigkeit bekämpft. Im Fall der nicht unwahrscheinlichen erfolgreichen

Bekämpfung würden beim dennoch anvisierten Baubeginn im Herbst 2001

Unsummen in den Sand gesetzt und nach dem schlechten und politisch für seine

Befürworter folgenreichen Beispiel der ,,Ennsnahen Trasse“ ein weiterer Torso in die

Landschaft gesetzt.

 

Die dem Projekt B301 in der Argumentation seiner Betreiber immer wieder

zugewiesenen Wirkungen, insbesondere die Entlastungswirkung für die stauanfällige

Südosttangente, haben sich überdies im Lauf der Verfahren und der öffentlichen

Debatte nicht zuletzt durch Aussagen der Betreiber selbst als nicht stichhaltig


 

erwiesen. Zudem sind die massiven Mehrbelastungen im umliegenden Netz wie

auch ein Teil der unmittelbaren Straßenbaumaßnahmen (Anschlußstellen) grob

unvollständig oder gar nicht in die Abwägung eingegangen.

 

Es handelt sich somit bei der B301 insgesamt um ein milliardenschweres

Straßenbauprojekt, das nur unter Inkaufnahme mehrfacher rechtlicher

Fragwürdigkeiten, inhaltlicher Inkonsistenzen und zukünftiger verkehrlicher sowie

raumordnungspolitischer Fehlentwicklungen argumentiert und verordnet worden ist.

Im Lichte der allgegenwärtigen Sparbemühungen mutet es besonders absonderlich

an, wenn ein derartiges Projekt dennoch im Eilverfahren realisiert werden soll,

obwohl seit Jahren ein deutlich kostengünstigeres und wesentlich wirkungsvolleres

Alternativpaket vorliegt. Zudem sind in der Zwischenzeit massive Zweifel an den

projektbezogenen Kostenprognosen der ÖSAG aufgetaucht. Ein in diesem

Zusammenhang an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

gerichteter Fragenkatalog des „Bürgerforum gegen Transit B301“ - in dem auch zur

Klärung der Kostenfrage aufgefordert wurde - ist seit Monaten unbeantwortet

geblieben.

 

Tatsächliche Aufgabe einer verantwortungsbewußten Verkehrspolitik für die

BewohnerInnen der Ostregion darf nicht das Fördern von Zersiedelung oder das

Anziehen von Transitverkehr, sondern muß das Sichern der Mobilität der Menschen

sein. Dies würde mit dem vorliegenden „Soforthilfepaket“ erreicht, das mit deutlich

geringerem Mitteleinsatz und einer Konzentration auf Maßnahmen im Öffentlichen

Verkehr eine tatsächliche und vor allem nachhaltige Lösung dieser Herausforderung

erreicht.

 

Gerade in Zeiten allgemeiner Sparbemühungen in den öffentlichen Haushalten und

angesichts der exorbitanten Verschuldung der ASFINAG sollten schließlich sowohl

beim hochrangigen als auch beim sonstigen Bundesstraßenbau samt nachfolgender

Erhaltung Kosten - Nutzenfragen und verkehrsträgerübergreifende Optimierung des

Mitteleinsatzes einen seriöseren und größeren Stellenwert als bisher erhalten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, die

Verordnung vom 10.11.2000, BGBl. II Nr. 352/2000, Bestimmung des

Straßenverlaufes der B 301 Wiener Südrandstraße, aufzuheben.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.