478/AE XXI.GP

Eingelangt am: 04.07.2001

 

 

                                               ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Kogler, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Aufhebung der Verordnung vom 7.9.1990 über den Straßenverlauf der B

146 (,,Ennsnahe Trasse“)

 

Im Jahr 1990 wurde auf Grundlage von §4 Bundesstraßengesetz die sogenannte

,,Ennsnahe Trasse“ verordnet. Bei Erlassung der Trassenverordnung war u.a. auf die

Umweltverträglichkeit des Projektes Bedacht zu nehmen. Die Trassenverordnung ist

mit EU - Naturschutzrichtlinien unvereinbar und somit seit dem Zeitpunkt des

österreichischen EU - Beitritts gesetzwidrig. Abgesehen von der EU - Rechtswidrigkeit

hat sich die Trasse auch nach dem innerstaatlich zu vollziehenden Naturschutz -  und

Wasserrecht als nicht durchsetzbar erwiesen. Die Nichtdurchsetzbarkeit wurde

folgerichtig auch vom hier detailkundigen damaligen Verkehrsminister Schmid

bestätigt. Zudem ist die verordnete Trasse nach wie vor in der Bevölkerung sehr

umstritten.

 

Seit 1994 liegt eine Alternativplanung vor, die aufgrund eines Beschlusses des Stmk.

Landtags im Auftrag der Bundesstraßenverwaltung erstellt wurde. Sie stellt auf den

Bestandsausbau unter Verwendung der bereits erfolgten Baumaßnahmen ab und

wurde von namhaften Verkehrsplanern zur Weiterverfolgung empfohlen. Teile

werden derzeit als Umfahrung Stainach realisiert. Zudem hat diese Alternativplanung

breite parteiübergreifende Zustimmung erfahren. So sagte der frühere

Nationalratsabgeordnete und nunmehr in der Steiermark für Verkehr zuständige

Landeshauptmannstellvertreter DI Leopold Schöggl zu dieser Frage schon 1997 im

Nationalrat: „Zum Schluß - als ein in der Nähe angesiedelter Abgeordneter - zur

Ennsnahen Trasse: Die verkehrspolitischen Schwerpunkte haben sich verschoben.

Ich glaube, daß endlich, da Hunderte Tote anklagen und Millionenschäden zu

verzeichnen sind, in diesem Bereich etwas getan werden muß. Fördern Sie so rasch

wie möglich den bestandsnahen Ausbau! - Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)“

 

Aus mehrerlei Hinsicht, von der Verkehrssicherheit über die rechtliche Situation bis

zur parteiübergreifenden politischen Einschätzung, ist somit sachlich nicht

nachvollziehbar, warum nicht längst von der gescheiterten Trassenführung Abstand

genommen und stattdessen eine den Bedürfnissen von Mensch und Natur

entsprechende Gesamtlösung für die verkehrs -  und regionalpolitische

Herausforderung Ennstal in Angriff genommen wurde. Nunmehr scheint in der

Region und im Land jedoch ein dementsprechender Umdenkprozeß im Gange zu

sein. Hochrangige Vertreter von FPÖ und ÖVP auf Landesebene haben bereits im.

Herbst 2000 Bereitschaft zu einem neuen Anlauf zur Konfliktlösung geäußert. Dabei

wurden die Erweiterung des räumlichen Horizonts, verkehrsträgerübergreifende

Lösungen sowie alternative Möglichkeiten einer Realisierung der nunmehrigen B320

überlegt. Eine „Umweltmediation“ könnte bei Sicherstellen korrekter

Ausgangsbedingungen hinsichtlich Rechtslage und Beteiligung der geeignete Weg

zu einer Konsenslösung sein. Dieser Weg wird von einer breiten regionalen

Plattform, die TrassenbefürworterInnen und  - gegnerInnen, Initiativen und die

Gemeinden umfaßt, sowie Aussagen vom April zufolge auch von den relevanten

Landesregierungsmitgliedern unterstützt.

 

Für eine solche zukunftsfähige Lösung im Weg eines Mediationsverfahrens ist

jedoch die nach wie vor in Geltung befindliche Trassenverordnung ein Hemmschuh

und ein unzulässiges Präjudiz. Über eine rechtlich gescheiterte Trasse ist eine

Mediation weder rechtlich noch sachlich sinnvoll. Selbst eine Beschränkung nur auf

Straßentrassen im Ennstal wäre eine unzulässige Einschränkung des nötigen

verkehrsträgerübergreifenden Ansatzes. Eine tatsächlich offene Mediation, wie sie

ausdrücklich im regionalen Interesse steht, ist sinnvollerweise erst nach Beseitigung

dieser Präjudizierung möglich.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, die

Verordnung vom 7.9.1990, BGBl. Nr.599/1990, Bestimmung des Straßenverlaufes

der B146 Ennstal Straße, aufzuheben.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.