478/AE XXI.GP
Eingelangt am: 04.07.2001
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Kogler, Freundinnen und Freunde
betreffend Aufhebung der Verordnung vom 7.9.1990 über den Straßenverlauf der B
146 (,,Ennsnahe Trasse“)
Im Jahr 1990 wurde auf Grundlage von §4 Bundesstraßengesetz die sogenannte
,,Ennsnahe Trasse“ verordnet. Bei Erlassung der Trassenverordnung war u.a. auf die
Umweltverträglichkeit des Projektes Bedacht zu nehmen. Die Trassenverordnung ist
mit EU - Naturschutzrichtlinien unvereinbar und somit seit dem Zeitpunkt des
österreichischen EU - Beitritts gesetzwidrig. Abgesehen von der EU - Rechtswidrigkeit
hat sich die Trasse auch nach dem innerstaatlich zu vollziehenden Naturschutz - und
Wasserrecht als nicht durchsetzbar erwiesen. Die Nichtdurchsetzbarkeit wurde
folgerichtig auch vom hier detailkundigen damaligen Verkehrsminister Schmid
bestätigt. Zudem ist die verordnete Trasse nach wie vor in der Bevölkerung sehr
umstritten.
Seit 1994 liegt eine Alternativplanung vor, die aufgrund eines Beschlusses des Stmk.
Landtags im Auftrag der Bundesstraßenverwaltung erstellt wurde. Sie stellt auf den
Bestandsausbau unter Verwendung der bereits erfolgten Baumaßnahmen ab und
wurde von namhaften Verkehrsplanern zur Weiterverfolgung empfohlen. Teile
werden derzeit als Umfahrung Stainach realisiert. Zudem hat diese Alternativplanung
breite parteiübergreifende Zustimmung erfahren. So sagte der frühere
Nationalratsabgeordnete und nunmehr in der Steiermark für Verkehr zuständige
Landeshauptmannstellvertreter DI Leopold Schöggl zu dieser Frage schon 1997 im
Nationalrat: „Zum Schluß - als ein in der Nähe angesiedelter Abgeordneter - zur
Ennsnahen Trasse: Die verkehrspolitischen Schwerpunkte haben sich verschoben.
Ich glaube, daß endlich, da Hunderte Tote anklagen und Millionenschäden zu
verzeichnen sind, in diesem Bereich etwas getan werden muß. Fördern Sie so rasch
wie möglich den bestandsnahen Ausbau! - Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)“
Aus mehrerlei Hinsicht, von der Verkehrssicherheit über die rechtliche Situation bis
zur parteiübergreifenden politischen Einschätzung, ist somit sachlich nicht
nachvollziehbar, warum nicht längst von der gescheiterten Trassenführung Abstand
genommen und stattdessen eine den Bedürfnissen von Mensch und Natur
entsprechende Gesamtlösung für die verkehrs - und regionalpolitische
Herausforderung Ennstal in Angriff genommen wurde. Nunmehr scheint in der
Region und im Land jedoch ein dementsprechender Umdenkprozeß im Gange zu
sein. Hochrangige Vertreter von FPÖ und ÖVP auf Landesebene haben bereits im.
Herbst 2000 Bereitschaft zu einem neuen Anlauf zur Konfliktlösung geäußert. Dabei
wurden die Erweiterung des räumlichen Horizonts, verkehrsträgerübergreifende
Lösungen sowie alternative Möglichkeiten einer Realisierung der nunmehrigen B320
überlegt. Eine „Umweltmediation“ könnte bei Sicherstellen korrekter
Ausgangsbedingungen hinsichtlich Rechtslage und Beteiligung der geeignete Weg
zu einer Konsenslösung sein. Dieser Weg wird von einer breiten regionalen
Plattform, die TrassenbefürworterInnen
und - gegnerInnen, Initiativen und die
Gemeinden umfaßt, sowie Aussagen vom April zufolge auch von den relevanten
Landesregierungsmitgliedern unterstützt.
Für eine solche zukunftsfähige Lösung im Weg eines Mediationsverfahrens ist
jedoch die nach wie vor in Geltung befindliche Trassenverordnung ein Hemmschuh
und ein unzulässiges Präjudiz. Über eine rechtlich gescheiterte Trasse ist eine
Mediation weder rechtlich noch sachlich sinnvoll. Selbst eine Beschränkung nur auf
Straßentrassen im Ennstal wäre eine unzulässige Einschränkung des nötigen
verkehrsträgerübergreifenden Ansatzes. Eine tatsächlich offene Mediation, wie sie
ausdrücklich im regionalen Interesse steht, ist sinnvollerweise erst nach Beseitigung
dieser Präjudizierung möglich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, die
Verordnung vom 7.9.1990, BGBl. Nr.599/1990, Bestimmung des Straßenverlaufes
der B146 Ennstal Straße, aufzuheben.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.