481/A(E) XXI.GP

Eingelangt am:05.07.2001

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Georg Oberhaidinger, Mag. Ulrike Sima

und GenossInnen

betreffend die langfristige Sicherung der Finanzierung der Altlastensanierung

 

Für die notwendige Sanierung der österreichischen Altlasten sind viel zu geringe Mittel

vorhanden. So sind 37.864 Altablagerungen und Altstandorte mit 1. Jänner 2001 registriert,

im Verdachtsflächenkataster sind 2.481 Altablagerungen und Altstandorte eingetragen. Bei

rund 1.000 davon wurde ein Gefährdungspotential abgeschätzt, wobei rund die Hälfte ein

erhebliches aufwiesen. Im Altlastenatlas selbst fallen von 120 Altlasten 34 in die höchste

Prioritätsstufe 1, 47 in die Prioritätsstufe 2 und 39 in die Prioritätsstufe 3.

 

Demgegenüber wurden mit 1.1.2001 Sanierungs - und Sicherungsmaßnahmen überhaupt erst

bei 57 Altablagerungen und Altstandorten vorgenommen.

 

Derzeit ist bereits viel zu wenig Geld zur Sanierung von Altlasten und damit zur Verringerung

von Grundwassergefährdung und Bodenschutz vorhanden ist. Gleichzeitig wird es ab 2004

mit dem Deponierungsgebot nur mehr inerter Abfälle zu einem drastischen Rückgang des

Aufkommen bei den Altlastensanierungsbeiträgen kommen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachstehenden

 

Entschliessungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, bis 31. 12.2001 ein Konzept zur langfristigen Sicherung

der Finanzierung der Altlastensanierung in Österreich vorzulegen. Dieses Konzept soll

aufbauend auf dem bisher bekannten Sanierungsaufwand für die nächsten Jahre eine

ausreichende Finanzierung sicherstellen und dabei einen Lenkungseffekt zur Reduzierung des

Abfallaufkommens in Österreich garantieren.

 

 

Zuweisungsvorschlag: Umweltausschuss