482/A XXI.GP
Eingelangt am:05.07.2001
der Abgeordneten Beate Schasching
und GenossInnen
betr. Gender Mainstreaming im Sport verwirklichen
Gender Mainstreaming verfolgt das Ziel, eine geschlechtsbezogene Sichtweise in alle
politische Konzepte einzubringen, wobei es frauenspezifische Gleichstellungspolitik nicht
ersetzt, sondern nur ergänzt.
Gender Mainstreaming integriert in alle Aktivitäten und Maßnahmen eine geschlechtssensible
Perspektive. Dies bedeutet, dass unterschiedliche Situationen und Bedürfnisse von Frauen und
Männern berücksichtigt, und alle Vorhaben auf ihre geschlechtsspezifischen Wirkungen hin
überprüft werden. Alle Maßnahmen werden so gestaltet, dass sie die Chancengleichheit von
Frauen und Männern fördern.
In den meisten Sportbereichen sind die Anliegen, die mit dem Überbegriff „Gender
Mainstreaming“ umschrieben werden, nicht verwirklicht. Dies ist umso bedenklicher, da
sowohl Forschung, als auch Praxis die spezifischen Bedürfnisse der Förderung von Frauen im
Spitzen - , aber auch im Breitensport dokumentiert. Eine Veränderung dieser mehr als
unbefriedigenden Situation ist nicht nur aus der Sicht der Gleichbehandlung sondern auch der
Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Sportlerinnen im
internationalen Vergleich, aber auch aus gesundheitlichen Aspekten dringend notwendig.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung:
Der Nationalrat hat beschlossen:
Die Bundesministerin für Öffentliche Leistung und Sport wird aufgefordert, dem Nationalrat
eine Regierungsvorlage betreffend der
Verwirklichung der Zielsetzungen von Gender
Mainstreaming im Sportbereich vorzulegen. Weiters wird die Bundesministerin für
Öffentliche Leistung und Sport aufgefordert, den aktuellen Sportbericht dem Nationalrat in
einer Fassung vorzulegen, die alle Aspekte des Gender Mainstreaming berücksichtigt.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Sportausschuss beantragt.