486/A XXI.GP

Eingelangt am:05.07.2001

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic Moser, Freundinnen und Freunde

betreffend Erweiterung der Kompetenzen der Volksanwaltschaft

 

Bereits seit mehreren Jahren stellt sich bei der Tätigkeit der Volksanwaltschaft das Problem, dass

immer mehr Bereiche, die bisher der Hoheitsverwaltung unterstanden, ausgegliedert und als

privatrechtliche Rechtsträger neu organisiert werden. Die Volksanwaltschaft selbst hat dieses

sukzessive größer werdende - Problem in ihren Berichten auch immer wieder angesprochen und

Abhilfe gefordert. Die genannten Ausgliederungen bewirken ein Kontrolldefizit bei der

Prüftätigkeit der Volksanwaltschaft, dem dringend entgegengewirkt werden sollte.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat bis Ende Oktober 2001 einen

Gesetzesvorschlag zuzuleiten, der folgendes vorsieht:

1. Erstreckung der Zuständigkeit der Volksanwaltschaft auf ausgegliederte Rechtsträger, das

    heißt auf Rechtsträger, die von Organen des Bundes oder von Personen, die von Organen des

    Bundes bestellt sind, verwaltet werden sowie auf Unternehmungen, an denen der Bund

    mindestens 50 Prozent des Stamm -, Grund - oder Eigenkapitals hält oder die der Bund (mit -

    )betreibt.

2. Erstreckung der Prüfungsbefugnis der Volksanwaltschaft auf die genannten Rechtsträger.

3. Pflicht zur Unterstützung, zur Gewährung von Akteneinsicht sowie zur Auskunftserteilung

    gegenüber der Volksanwaltschaft für die genannten Rechtsträger.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.