486/A XXI.GP
Eingelangt am:05.07.2001
der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic Moser, Freundinnen und Freunde
betreffend Erweiterung der Kompetenzen der Volksanwaltschaft
Bereits seit mehreren Jahren stellt sich bei der Tätigkeit der Volksanwaltschaft das Problem, dass
immer mehr Bereiche, die bisher der Hoheitsverwaltung unterstanden, ausgegliedert und als
privatrechtliche Rechtsträger neu organisiert werden. Die Volksanwaltschaft selbst hat dieses
sukzessive größer werdende - Problem in ihren Berichten auch immer wieder angesprochen und
Abhilfe gefordert. Die genannten Ausgliederungen bewirken ein Kontrolldefizit bei der
Prüftätigkeit der Volksanwaltschaft, dem dringend entgegengewirkt werden sollte.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat bis Ende Oktober 2001 einen
Gesetzesvorschlag zuzuleiten, der folgendes vorsieht:
1. Erstreckung der Zuständigkeit der Volksanwaltschaft auf ausgegliederte Rechtsträger, das
heißt auf Rechtsträger, die von Organen des Bundes oder von Personen, die von Organen des
Bundes bestellt sind, verwaltet werden sowie auf Unternehmungen, an denen der Bund
mindestens 50 Prozent des Stamm -, Grund - oder Eigenkapitals hält oder die der Bund (mit -
)betreibt.
2. Erstreckung der Prüfungsbefugnis der Volksanwaltschaft auf die genannten Rechtsträger.
3. Pflicht zur Unterstützung, zur Gewährung von Akteneinsicht sowie zur Auskunftserteilung
gegenüber der Volksanwaltschaft für die genannten Rechtsträger.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.