490/A(E) XXI.GP

Eingelangt am:05.07.2001

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dietachmayr, Heidrun Silhavy

und GenossInnen

betreffend Mitversicherung von Kindern von LebensgefährtInnen

 

Während haushaltsführende LebensgefährtInnen mit Kindern nach zehn Monaten in der

Krankenversicherung des Partners mitversichert sind, erstreckt sich der Versicherungsschutz

nicht auf deren Kinder. Das führt zu erheblichen Belastungen und zu sozialen Härten für die

LebensgefährtInnen.

Im Bereich der bäuerlichen Krankenversicherung wurden daher für diese Fälle in der Satzung

Lösungsmöglichkeiten normiert. Im Sinne des Gleichbehandlungsgebots in der

österreichischen Bundesverfassung stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Entschließung:

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

„Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, dem

Nationalrat bis 31. Dezember 2001 eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die sicherstellt, dass

Kinder von LebensgefährtInnen als mitversicherte Angehörige Versicherungsschutz

genießen."

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales