490/A(E) XXI.GP
Eingelangt am:05.07.2001
der Abgeordneten Dietachmayr, Heidrun Silhavy
und GenossInnen
betreffend Mitversicherung von Kindern von LebensgefährtInnen
Während haushaltsführende LebensgefährtInnen mit Kindern nach zehn Monaten in der
Krankenversicherung des Partners mitversichert sind, erstreckt sich der Versicherungsschutz
nicht auf deren Kinder. Das führt zu erheblichen Belastungen und zu sozialen Härten für die
LebensgefährtInnen.
Im Bereich der bäuerlichen Krankenversicherung wurden daher für diese Fälle in der Satzung
Lösungsmöglichkeiten normiert. Im Sinne des Gleichbehandlungsgebots in der
österreichischen Bundesverfassung stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung:
Der Nationalrat hat beschlossen:
„Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, dem
Nationalrat bis 31. Dezember 2001 eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die sicherstellt, dass
Kinder von LebensgefährtInnen als mitversicherte Angehörige Versicherungsschutz
genießen."
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales