515/A(E) XXI.GP

Eingelangt am:26.09.2001

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Schlussfolgerungen aus österreichischem Expertenbericht KKW Temelin

 

Der österreichische Expertenbericht zum AKW Temelin („Austrian Technical Position

Paper - Safety Aspects of Temelin Nuclear Power Plant, July 2001“), welcher der

Bundesregierung seit ca. zwei Monaten vorliegt und seit 22. September 2001 auf der

hompepage des Umweltbundesamtes veröffentlicht ist, kommt zu dem Schluss, dass

„wichtige Sicherheitsfragen nicht gelöst wurden“ und dass „nach europäischer

Genehmigungspraxis weder Temelin Block 1 noch Block 2 betrieben oder auch nur

mit Brennstoff beladen werden dürften“. Der Bericht hält fest, dass „somit bislang

nicht als nachgewiesen betrachtet werden kann, dass die nukleare Sicherheit des

KKW Temelin dem Stand der Technik, wie er in den Mitgliedsstaaten der

Europäischen Union zur Anwendung kommt, entspricht.“ Der österreichische

Expertenbericht kommt weiter zum Schluss, dass in Schlüsselfragen des AKW

Temelin notwendige Analysen ausständig sind, um endgültige Aussagen über die

Sicherheit von Temelin machen zu können.

 

Angesichts der im österreichischen Bericht festgehaltenen gravierenden

Sicherheitsmängel kann laut Beschlusslage des österreichischen Nationalrates

(Entschließung vom 5. September 2000) das Energiekapitel in den

Erweiterungsverhandlungen mit Tschechien jedenfalls so lange nicht abgeschlossen

werden, bis die laut Expertenbericht ausständigen Analysen vorliegen. Denn erst

durch diese Analysen, die laut Expertenbericht innerhalb eines Jahres vorliegen

könnten, kann der „möglicherweise erhebliche materielle und zeitliche Aufwand an

Nachrüstmaßnahmen“ abgeschätzt werden. Umso fragwürdiger erscheint in diesem

Zusammenhang die Einschätzung von Experten der EU, wonach Temelin als

nachrüstbar bezeichnet wird und die Beseitigung „einiger Mängel“ bis Ende Oktober

2001 erfolgen solle.

 

Die Weiterführung des Probebetriebes von Block 1 sowie die Vorbereitung von Block

2 in Richtung Probebetrieb ist angesichts der bestätigten Sicherheitsmängel

verantwortungslos. Angesichts der nun in Form des österreichischen

Expertenberichtes vorliegenden neuen Informationen zu Sicherheitsfragen des AKW

Temelin ist davon auszugehen, dass der gegenständliche Bericht im

Umweltausschuss unter Anhörung der entsprechenden Experten diskutiert wird.

Darüber hinaus erscheint die Unterbreitung eines ernsthaften Ausstiegsangebotes

und die Abhaltung einer internationalen Ausstiegskonferenz ein Gebot der Stunde.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen;

 

1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, angesichts der im österreichischen

    Expertenbericht festgehaltenen gravierenden Sicherheitsmängel im KKW

    Temelin mit Nachdruck von Tschechien den Stop des laufenden Probebetriebes

    zu verlangen.

 

2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der tschechischen Regierung auf die

    Durchführung und Vorlage der laut österreichischem Sicherheitsbericht

    ausständigen Analysen zum KKW Temelin zu drängen.

 

3. Die Bundesregierung wird aufgefordert, gegenüber der tschechischen Regierung

    und der EU - Kommission klarzustellen, dass das KKW Temelin zur Zeit nicht dem

    Stand der Technik, wie er in den Mitgliedsstaaten der EU zur Anwendung kommt,

    entspricht und daher ein vorläufiger Abschluss des Energiekapitels in den

    Erweiterungsverhandlungen seitens Österreich nicht erfolgen kann, bevor

    ausständige Sicherheitsanalysen die allfällige Nachrüstbarkeit auf europäisches

    Niveau belegen.

 

4. Die Bundesregierung wird aufgefordert, umfassende diplomatische Schritte bei

    der EU - Kommission, innerhalb des EU - Rates sowie in Tschechien einzuleiten,

    um die Abhaltung einer internationalen Ausstiegskonferenz sowie die

    Bereitstellung von Ausstiegshilfen zu erreichen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschußvorgeschlagen.