526/AE XXI.GP

Eingelangt am: 23.10.2001

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Mag. Walter Posch und Genossinnen

betreffend Aufrechterhaltung einer humanitären Flüchtlingspolitik

 

 

Als eine der Folgen der Terroranschläge in den USA entwickelte sich auch in Österreich eine

Debatte zu Sicherheitsfragen.

Vertreter der FPÖ und hier insbesondere der Kärntner Landeshauptmann nutzten sofort die

Gunst der Stunde, um ihre bekannte Politik mit neuen, Xenophobie und rassistische

Vorstellungen bedienende Forderungen fortzusetzen.

So forderte Haider in einer Pressekonferenz am 27. September 2001 etwa,

• daß Asylwerbern aus anderen Kontinenten während ihres Asylverfahrens kein Aufenthalt

   mehr in Europa zugestanden werden solle und

• daß in Fremdenangelegenheiten die Anrufung eines Höchstgerichts (und zwar des

   Verwaltungsgerichtshofes) nicht mehr möglich sein solle.

Klubobmann Westenthaler wiederum forderte, daß alle Österreicherinnen und Österreicher

verpflichtet sein sollten, Fingerprints abzugeben.

 

Abgesehen davon, daß die Umsetzung dieser xenophoben Vorschläge völkerrechtswidrig

wäre, haben führende Politiker der FPÖ dem Ansehen der Republik Österreich erneut schwer

geschadet. Selbst der Regierungskoalition nahestehende Politiker wie LH Pröll haben diese

Forderungen scharf verurteilt. Der ehemalige FPÖ - Parteiobmann habe die Präambel der von

ihm mitunterzeichneten Regierungserklärung „in einer extremen Art und Weise in Frage

gestellt“, so Pröll.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundeskanzler werden ersucht, der

Öffentlichkeit gegenüber eine Erklärung abzugeben, die folgende Klarstellungen enthält:

1. Die Republik Österreich bekennt sich zur Beibehaltung ihrer humanitären

    Flüchtlingspolitik auf Basis der Genfer Flüchtlingskonvention,

2. Die Bundesregierung verurteilt jegliche Versuche, das österreichische Asylrecht zu

    unterminieren,

3. Die Bundesregierung distanziert sich von Vorschlägen, die vorsehen, daß von allen

    Österreichern Fingerprints zu nehmen sind.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Menschenrechte beantragt.