526/AE XXI.GP
Eingelangt am: 23.10.2001
der Abgeordneten Mag. Walter Posch und Genossinnen
betreffend Aufrechterhaltung einer humanitären Flüchtlingspolitik
Als eine der Folgen der Terroranschläge in den USA entwickelte sich auch in Österreich eine
Debatte zu Sicherheitsfragen.
Vertreter der FPÖ und hier insbesondere der Kärntner Landeshauptmann nutzten sofort die
Gunst der Stunde, um ihre bekannte Politik mit neuen, Xenophobie und rassistische
Vorstellungen bedienende Forderungen fortzusetzen.
So forderte Haider in einer Pressekonferenz am 27. September 2001 etwa,
• daß Asylwerbern aus anderen Kontinenten während ihres Asylverfahrens kein Aufenthalt
mehr in Europa zugestanden werden solle und
• daß in Fremdenangelegenheiten die Anrufung eines Höchstgerichts (und zwar des
Verwaltungsgerichtshofes) nicht mehr möglich sein solle.
Klubobmann Westenthaler wiederum forderte, daß alle Österreicherinnen und Österreicher
verpflichtet sein sollten, Fingerprints abzugeben.
Abgesehen davon, daß die Umsetzung dieser xenophoben Vorschläge völkerrechtswidrig
wäre, haben führende Politiker der FPÖ dem Ansehen der Republik Österreich erneut schwer
geschadet. Selbst der Regierungskoalition nahestehende Politiker wie LH Pröll haben diese
Forderungen scharf verurteilt. Der ehemalige FPÖ - Parteiobmann habe die Präambel der von
ihm mitunterzeichneten Regierungserklärung „in einer extremen Art und Weise in Frage
gestellt“, so Pröll.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundeskanzler werden ersucht, der
Öffentlichkeit gegenüber eine Erklärung abzugeben, die folgende Klarstellungen enthält:
1. Die Republik Österreich bekennt sich zur Beibehaltung ihrer humanitären
Flüchtlingspolitik auf Basis der Genfer Flüchtlingskonvention,
2. Die Bundesregierung verurteilt jegliche Versuche, das österreichische Asylrecht zu
unterminieren,
3. Die Bundesregierung distanziert sich von Vorschlägen, die vorsehen, daß von allen
Österreichern Fingerprints zu nehmen sind.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Menschenrechte beantragt.