527/AE XXI.GP

Eingelangt am: 23.10.2001

 

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Jarolim

und Genossinnen

betr. der Unterstützung der Initiative des Vereinigten Königreichs, der Französischen

Republik und des Königreichs Schweden im Hinblick auf die Annahme eines

Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung

von Geldstrafen oder Geldbußen durch den Rat.

 

 

Die fehlende gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen oder Geldbußen innerhalb Europas

durch einzelne Mitgliedstaaten, stellt einen äußerst unbefriedigenden Zustand dar. Daher

haben das Vereinigte Königreich, die Französische Republik und das Königreich Schweden

eine Initiative im Hinblick auf die Annahme eines Rahmenbeschlusses über die Anwendung

des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen oder Geldbußen durch den

Rat gesetzt (2001/C 278/06).

 

Die Erwägungsgründe die dieser Initiative zu Grunde liegen sind absolut schlüssig. Der

Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung sollte gerade auch für Geldstrafen oder Geldbußen

gelten.

 

So nahm der Rat bereits am 29. November 2000 in Einklang mit den Schlussfolgerungen von

Tampere ein Maßnahmenprogramm zur Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen

Anerkennung an, wobei er der Annahme eines Rechtsakts zur Anwendung des Grundsatzes

der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen oder Geldbußen (Maßnahme 18) Vorrang

einräumte.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, die Initiative des Vereinigten Königreichs,

der Französischen Republik und des Königreichs Schweden im Hinblick auf die Annahme

eines Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen

Anerkennung von Geldstrafen oder Geldbußen durch den Rat auf EU - Ebene insbesondere in

den Sitzungen des Rates zu unterstützen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Justizausschuss