527/AE XXI.GP
Eingelangt am: 23.10.2001
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Jarolim
und Genossinnen
betr. der Unterstützung der Initiative des Vereinigten Königreichs, der Französischen
Republik und des Königreichs Schweden im Hinblick auf die Annahme eines
Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung
von Geldstrafen oder Geldbußen durch den Rat.
Die fehlende gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen oder Geldbußen innerhalb Europas
durch einzelne Mitgliedstaaten, stellt einen äußerst unbefriedigenden Zustand dar. Daher
haben das Vereinigte Königreich, die Französische Republik und das Königreich Schweden
eine Initiative im Hinblick auf die Annahme eines Rahmenbeschlusses über die Anwendung
des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen oder Geldbußen durch den
Rat gesetzt (2001/C 278/06).
Die Erwägungsgründe die dieser Initiative zu Grunde liegen sind absolut schlüssig. Der
Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung sollte gerade auch für Geldstrafen oder Geldbußen
gelten.
So nahm der Rat bereits am 29. November 2000 in Einklang mit den Schlussfolgerungen von
Tampere ein Maßnahmenprogramm zur Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen
Anerkennung an, wobei er der Annahme eines Rechtsakts zur Anwendung des Grundsatzes
der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen oder Geldbußen (Maßnahme 18) Vorrang
einräumte.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher
folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, die Initiative des Vereinigten Königreichs,
der Französischen Republik und des Königreichs Schweden im Hinblick auf die Annahme
eines Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen
Anerkennung von Geldstrafen oder Geldbußen durch den Rat auf EU - Ebene insbesondere in
den Sitzungen des Rates zu unterstützen.“
Zuweisungsvorschlag: Justizausschuss