535/AE XXI.GP

Eingelangt am: 24.10.2001

 

                                                               Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

betr. Bericht über die Euroumstellung in den einzelnen Bundesländern

 

 

Die Währungsumstellung von Schilling auf Euro (Euroumstellung) mit Wirksamkeit von 1.

Jänner 2002 betrifft sowohl die Wirtschaft als auch öffentlich rechtliche

Gebietskörperschaften, deren Zentralstellen, nachgeordnete Dienststellen sowie

ausgegliederte Unternehmen.

Die Verordnung (EG) Nr.1103/97 des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Vorschriften

im Zusammenhang mit der Einführung des Euro (1. Euro - Einführungsverordnung) legt die

Modalitäten für die Umrechnung vom Euro in die nationalen Währungseinheiten und

umgekehrt, sowie einzelne Bestimmungen über die Auf - Abrundungen fest. Die 2. Euro -

Einführungsverordnung regelt unter anderem die Ersetzung der Währungen der

Teilnehmerstaaten durch den Euro.

Für Österreich legt überdies das Euro - Währungsangabengesetz (EWAG) u.a. Regeln für die

doppelte Währungsangabe fest und trifft Regelungen bei Verdacht einer ungerechtfertigten

Preispolitik im Rahmen der Euro Bargeldumstellung.

 

„Notwendige Euroanpassungen“ wurden im Bund, in den Ländern, Städten und Gemeinden

bereits in zahlreichen Rechtsmaterien vorgenommen, wobei die Euroanpassung von

Schillingbeträgen im Sinne einer Rundung vorgenommen werden sollte. Daneben sind aber

auch innerorganisatorische Maßnahmen durch öffentlich rechtliche Gebietskörperschaften in

deren einzelnen Zentralstellen (z.B. Bundesministerien), den nachgeordneten Dienststellen

und den ausgegliederten Unternehmen notwendig.

 

Es sind jedoch nun zahlreiche Beschwerden von BürgerInnen bekannt geworden, dass es in

den Bundesländern, Städten und Gemeinden bzw. Landesgesellschaften zu ungerechtfertigten

Gebühren - , Tarif - oder Preiserhöhungen gekommen ist. In vielen Fällen wurden

beispielsweise Rundungsregeln nicht eingehalten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

1.     Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Bericht über die von den

        österreichischen Bundesländern vorgenommenen Maßnahmen zur Euroumstellung im

        Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung bis 31. Jänner 2002 vorzulegen.

 

2.     Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Verbindungsstelle der Bundesländer zu

        ersuchen, einen ergänzenden Bericht über die von den Bundesländern vorgenommenen

        Maßnahmen zur Euroumstellung im Rahmen der Landesverwaltung bis 31. Jänner 2002

        vorzulegen.

 

3.     Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Österreichischen Städtebund zu ersuchen

        einen Gesamtbericht über die von den österreichischen Städten vorgenommenen

        Maßnahmen zur Euroumstellung bis 31. Jänner 2002 vorzulegen.

 

4.     Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Österreichischen Gemeindebund zu

        ersuchen einen Gesamtbericht über die von den österreichischen Gemeinden

        vorgenommenen Maßnahmen zur Euroumstellung bis 31. Jänner 2002 vorzulegen.

 

 

 

 

Zuweisung: Wirtschaftsausschuss