535/AE XXI.GP
Eingelangt am: 24.10.2001
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
betr. Bericht über die Euroumstellung in den einzelnen Bundesländern
Die Währungsumstellung von Schilling auf Euro (Euroumstellung) mit Wirksamkeit von 1.
Jänner 2002 betrifft sowohl die Wirtschaft als auch öffentlich rechtliche
Gebietskörperschaften, deren Zentralstellen, nachgeordnete Dienststellen sowie
ausgegliederte Unternehmen.
Die Verordnung (EG) Nr.1103/97 des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Vorschriften
im Zusammenhang mit der Einführung des Euro (1. Euro - Einführungsverordnung) legt die
Modalitäten für die Umrechnung vom Euro in die nationalen Währungseinheiten und
umgekehrt, sowie einzelne Bestimmungen über die Auf - Abrundungen fest. Die 2. Euro -
Einführungsverordnung regelt unter anderem die Ersetzung der Währungen der
Teilnehmerstaaten durch den Euro.
Für Österreich legt überdies das Euro - Währungsangabengesetz (EWAG) u.a. Regeln für die
doppelte Währungsangabe fest und trifft Regelungen bei Verdacht einer ungerechtfertigten
Preispolitik im Rahmen der Euro Bargeldumstellung.
„Notwendige Euroanpassungen“ wurden im Bund, in den Ländern, Städten und Gemeinden
bereits in zahlreichen Rechtsmaterien vorgenommen, wobei die Euroanpassung von
Schillingbeträgen im Sinne einer Rundung vorgenommen werden sollte. Daneben sind aber
auch innerorganisatorische Maßnahmen durch öffentlich rechtliche Gebietskörperschaften in
deren einzelnen Zentralstellen (z.B. Bundesministerien), den nachgeordneten Dienststellen
und den ausgegliederten Unternehmen notwendig.
Es sind jedoch nun zahlreiche Beschwerden von BürgerInnen bekannt geworden, dass es in
den Bundesländern, Städten und Gemeinden bzw. Landesgesellschaften zu ungerechtfertigten
Gebühren - , Tarif - oder Preiserhöhungen gekommen ist. In vielen Fällen wurden
beispielsweise Rundungsregeln nicht eingehalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher
folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Bericht über die von den
österreichischen Bundesländern vorgenommenen Maßnahmen zur Euroumstellung im
Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung bis 31. Jänner 2002 vorzulegen.
2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Verbindungsstelle der Bundesländer zu
ersuchen, einen ergänzenden Bericht über die von den Bundesländern vorgenommenen
Maßnahmen zur Euroumstellung im Rahmen der Landesverwaltung bis 31. Jänner 2002
vorzulegen.
3. Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Österreichischen Städtebund zu ersuchen
einen Gesamtbericht über die von den österreichischen Städten vorgenommenen
Maßnahmen zur Euroumstellung bis 31. Jänner 2002 vorzulegen.
4. Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Österreichischen Gemeindebund zu
ersuchen einen Gesamtbericht über die von den österreichischen Gemeinden
vorgenommenen Maßnahmen zur Euroumstellung bis 31. Jänner 2002 vorzulegen.