545/A XXI.GP
Eingelangt am: 22.11.2001
entschliessungsantrag
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Lackner, Grabner
und GenossInnen
betreffend Vorlage eines Anti-Doping-Gesetzes
Die Anti-Doping-Konvention des Europarates sowie die
Entschließungen des Europäischen
Parlaments
und des Rates zur Dopingbekämpfung waren die bedeutsamsten Fortschritte im
Bereich
der Sportpolitik und im Bereich des Schutzes der Gesundheit der SportlerInnen.
Mit
dem zurückgezogenen Entwurf der Bundesregierung, mit dem im Arzneimittelgesetz
Bestimmungen
eingeführt werden, die das Thema Anti-Doping umfassend regeln sollten,
wurde dieser notwendigen Entwicklung nicht entsprechend Rechnung getragen.
Darüber
hinaus
war dieser Entwurf in vielen Bereichen unsystematisch, unvollständig und
widersprüchlich
- er entsprach nicht den europäischen und internationalen Vorgaben. Neben
einer umfassenden Aufklärung der Bevölkerung geht es um europaweit
einheitliche und
wirkungsvolle
Sanktionen gegenüber VertreiberInnen und SportlerInnen, die Dopingmittel
in
Verkehr
bringen oder einnehmen. Dies sollte auch für Sportvereine oder
-verbände gelten, die
in Dopingfälle
verwickelt sind.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung:
Der Nationalrat hat beschlossen:
Die
Bundesregierung wird aufgefordert, bis 1. Mai 2002 einen Entwurf eines
Anti-Doping-
Gesetzes
auszuarbeiten und dem Nationalrat zuzuleiten, welcher diese wichtige
Rechtsmaterie
umfassend
und systematisch regelt.
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Die
Bundesregierung wird weiters ersucht, bei den Vorbereitungsarbeiten
VertreterInnen der
parlamentarischen
Fraktionen, der Sportorganisationen sowie SportlerInnen beizuziehen, um
diese
wichtige Materie einer ihr gebührenden Vorbereitung zu unterwerfen.