545/A XXI.GP

Eingelangt am: 22.11.2001

 

 


entschliessungsantrag

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Lackner, Grabner

und GenossInnen

betreffend Vorlage eines Anti-Doping-Gesetzes

Die Anti-Doping-Konvention des Europarates sowie die Entschließungen des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Dopingbekämpfung waren die bedeutsamsten Fortschritte im
Bereich der Sportpolitik und im Bereich des Schutzes der Gesundheit der SportlerInnen.

Mit dem zurückgezogenen Entwurf der Bundesregierung, mit dem im Arzneimittelgesetz
Bestimmungen eingeführt werden, die das Thema Anti-Doping umfassend regeln sollten,
wurde dieser notwendigen Entwicklung nicht entsprechend Rechnung getragen. Darüber
hinaus war dieser Entwurf in vielen Bereichen unsystematisch, unvollständig und
widersprüchlich - er entsprach nicht den europäischen und internationalen Vorgaben. Neben
einer umfassenden Aufklärung der Bevölkerung geht es um europaweit einheitliche und
wirkungsvolle Sanktionen gegenüber VertreiberInnen und SportlerInnen, die Dopingmittel in
Verkehr bringen oder einnehmen. Dies sollte auch für Sportvereine oder -verbände gelten, die
in Dopingfälle verwickelt sind.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung:

Der Nationalrat hat beschlossen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis 1. Mai 2002 einen Entwurf eines Anti-Doping-
Gesetzes auszuarbeiten und dem Nationalrat zuzuleiten, welcher diese wichtige Rechtsmaterie
umfassend und systematisch regelt.


 


Die Bundesregierung wird weiters ersucht, bei den Vorbereitungsarbeiten VertreterInnen der
parlamentarischen Fraktionen, der Sportorganisationen sowie SportlerInnen beizuziehen, um
diese wichtige Materie einer ihr gebührenden Vorbereitung zu unterwerfen.