548/A (E) XXI.GP

Eingelangt am: 22.11.2001

 

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Dipl. Ing. Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

betreffend geschlossene Anbaugebiete für eine gentechnikfreie Produktion

Die Gentechnik bietet derzeit im Bereich der Landwirtschaft keine Produkte an, für
die tatsächlich Bedarf besteht. Vielmehr birgt sie ökologische und gesundheitliche
Risiken, die derzeit nicht abgeschätzt werden können. Aufgrund der breiten
Unterstützung des Gentechnik-Volksbegehrens kann davon ausgegangen werden,
dass die österreichischen KonsumentInnen, Bäuerinnen und Bauern eine
gentechnikfreie Produktion wünschen. Insbesondere der Biologische Landbau hat
sich einer gentechnikfreien Produktion verpflichtet.

In der Anbausaison 2000/2001 wurde dennoch ein vermehrtes Auftreten von GVO-
Verunreinigungen mit sowohl zugelassenen als auch nicht zugelassenen GVO in
Saatgut festgestellt. Hinsichtlich der Verbreitung gentechnisch veränderter
Organismen kommt dem Saatgut als Ausgangspunkt der Lebens- und
Futtermittelproduktion eine Schlüsselrolle zu. Dem Vorsorgeprinzip und dem
Anliegen des Gentechnik-Volksbegehrens folgend ist es daher Aufgabe der
Bundesregierung, jeden Handlungsspielraum zu nützen, Verunreinigungen von
Saatgut mit GVO zu vermeiden und hintanzuhalten.

So kann der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft, wenn es zur Sicherung der Saatgutqualität erforderlich ist, gemäß
§ 18 Abs. 3 SaatG 1997, durch Verordnung bestimmte Arten festsetzen, bei denen
geschlossene Anbaugebiete Voraussetzung für die Anerkennung sind. Um
gentechnische Kontaminationen bei der Herstellung österreichischen Saatgutes
sicherzustellen, sollten diese geschlossenen Anbaugebiete zu gentechnikfreien
Zonen erklärt werden.

Ferner hat die österreichische Bundesregierung die Möglichkeit, auf EU-Ebene, in
Kooperation mit Nachbarstaaten sowie im nationalen und lokalen Bereich Initiativen
für gentechnikfreie Zonen zu unterstützen und ökologisch sensible Gebiete von
gentechnisch veränderten Organismen freizuhalten.

Eine weitere Sicherheit im grenzüberschreitenden Verkehr und der Handhabung von
GVO bietet das Biosafety-Protokoll, das auch zum internationalen Datenaustausch
verpflichtet, wodurch eine lückenlose Nachweisführung und der Austausch von
Informationen ermöglicht werden soll. Da das Biosafety-Protokoll erst nach der
Ratifikation durch mindestens 50 Staaten in Kraft treten kann, muss die Ratifikation
so bald als möglich erfolgen.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Um das Risiko von gentechnischen Verunreinigungen bei Saatgut zu vermindern und
eine gentechnikfreie Produktion zu ermöglichen, wird die österreichische
Bundesregierung ersucht, folgende Maßnahmen zu treffen:

1. Der BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erklärt die
geschlossenen Anbaugebiete in Österreich zur gentechikfreien Zone und macht
zur Sicherung der Saatgutqualität von der Verordnungsermächtigung gem. § 18
Abs 3 SaatG 1997 Gebrauch, indem er bestimmte Arten festsetzt, bei denen
geschlossene Anbaugebiete Voraussetzung für die Anerkennung sind. Im
Hinblick auf die Kontaminationsgefahr mit unerwünschten GVO sollen jedenfalls
die in Österreich bedeutsamen und aktuell von einer potentiellen Verunreinigung
mit GVO betroffenen Kulturarten erfasst werden.

2. Die österreichische Bundesregierung setzt sich grenzüberschreitend, auf EU-
Ebene sowie im nationalen Bereich dafür ein, dass möglichst viele
zusammenhängende gentechnikfreie Gebiete eingerichtet werden.

3. Die Bundesregierung ratifiziert umgehend das Biosafety-Protokoll, um dadurch
Sicherheit im grenzüberschreitenden Verkehr mit GVO zu gewährleisten.

In  formeller Hinsicht  wird die  Zuweisung  an  den  Ausschuss  für Land-  und
Forstwirtschaft
vorgeschlagen.