548/A (E) XXI.GP
Eingelangt am: 22.11.2001
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Dipl. Ing. Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
betreffend geschlossene Anbaugebiete für eine gentechnikfreie Produktion
Die Gentechnik bietet derzeit im Bereich der Landwirtschaft
keine Produkte an, für
die tatsächlich Bedarf besteht. Vielmehr birgt sie ökologische und
gesundheitliche
Risiken, die derzeit nicht abgeschätzt werden können. Aufgrund der
breiten
Unterstützung des Gentechnik-Volksbegehrens kann davon ausgegangen werden,
dass die österreichischen KonsumentInnen, Bäuerinnen und Bauern eine
gentechnikfreie Produktion wünschen. Insbesondere der Biologische Landbau
hat
sich einer gentechnikfreien Produktion verpflichtet.
In der Anbausaison 2000/2001 wurde dennoch ein vermehrtes
Auftreten von GVO-
Verunreinigungen mit sowohl zugelassenen als auch nicht zugelassenen GVO in
Saatgut festgestellt. Hinsichtlich der Verbreitung gentechnisch
veränderter
Organismen kommt dem Saatgut als Ausgangspunkt der Lebens- und
Futtermittelproduktion eine Schlüsselrolle zu. Dem Vorsorgeprinzip und dem
Anliegen des Gentechnik-Volksbegehrens folgend ist es daher Aufgabe der
Bundesregierung, jeden Handlungsspielraum zu nützen, Verunreinigungen von
Saatgut mit GVO zu vermeiden und hintanzuhalten.
So kann der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und
Wasserwirtschaft, wenn es zur Sicherung der Saatgutqualität erforderlich
ist, gemäß
§ 18 Abs. 3 SaatG 1997, durch Verordnung bestimmte Arten festsetzen, bei
denen
geschlossene Anbaugebiete Voraussetzung für die Anerkennung sind. Um
gentechnische Kontaminationen bei der Herstellung österreichischen
Saatgutes
sicherzustellen, sollten diese geschlossenen Anbaugebiete zu gentechnikfreien
Zonen erklärt werden.
Ferner hat die österreichische Bundesregierung die
Möglichkeit, auf EU-Ebene, in
Kooperation
mit Nachbarstaaten sowie im nationalen und lokalen Bereich Initiativen
für gentechnikfreie Zonen zu unterstützen und ökologisch
sensible Gebiete von
gentechnisch veränderten Organismen freizuhalten.
Eine weitere Sicherheit im grenzüberschreitenden Verkehr und der
Handhabung von
GVO bietet das Biosafety-Protokoll, das auch zum internationalen Datenaustausch
verpflichtet, wodurch eine lückenlose Nachweisführung und der
Austausch von
Informationen ermöglicht werden soll. Da das Biosafety-Protokoll erst nach
der
Ratifikation durch mindestens 50 Staaten in Kraft treten kann, muss die
Ratifikation
so bald als möglich erfolgen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Um das Risiko von gentechnischen Verunreinigungen bei
Saatgut zu vermindern und
eine gentechnikfreie Produktion zu ermöglichen, wird die
österreichische
Bundesregierung
ersucht, folgende Maßnahmen zu treffen:
1. Der BM für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erklärt die
geschlossenen Anbaugebiete in Österreich zur gentechikfreien Zone und
macht
zur Sicherung der Saatgutqualität von der Verordnungsermächtigung
gem. § 18
Abs 3 SaatG 1997 Gebrauch, indem er bestimmte Arten festsetzt, bei denen
geschlossene Anbaugebiete Voraussetzung für die Anerkennung sind. Im
Hinblick auf die Kontaminationsgefahr mit unerwünschten GVO sollen
jedenfalls
die in Österreich bedeutsamen und aktuell von einer potentiellen
Verunreinigung
mit GVO betroffenen Kulturarten erfasst werden.
2. Die österreichische
Bundesregierung setzt sich grenzüberschreitend, auf EU-
Ebene sowie im nationalen Bereich dafür ein, dass möglichst viele
zusammenhängende gentechnikfreie Gebiete eingerichtet werden.
3. Die Bundesregierung ratifiziert
umgehend das Biosafety-Protokoll, um dadurch
Sicherheit im grenzüberschreitenden Verkehr mit GVO zu gewährleisten.
In formeller
Hinsicht wird die Zuweisung an den
Ausschuss für Land- und
Forstwirtschaft vorgeschlagen.