549/A (E) XXI.GP
Eingelangt am: 22.11.2001
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
betreffend
Nachfolgeregelung zu Protokoll Nr. 9 des EU-Beitrittsvertrages
(Transitabkommen Österreich-EU)
Die
Bundesregierung ist säumig hinsichtlich der öffentlich
nachvollziehbaren Vorlage
eines Vorschlags für eine dauerhafte, konstruktive europäische
Verkehrslösung für
Österreich im erweiterten EU-Raum nach 2003, die den Interessen der
betroffenen
Bevölkerung und den Erfordernissen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes
entspricht und insbesondere den spezifischen Erfordernissen in sensiblen Zonen
wie
dem Alpenraum gemäß Alpenkonvention gerecht wird.
Die
Bundesregierung ist weiters säumig beim harten, ziel- und terminorientierten
Verhandeln eines solchen Vorschlags mit den Nachbarstaaten, den übrigen
EU-
Mitgliedern und der Kommission, das in einem Klima guter Nachbarschaft mit den
mittel- und osteuropäischen Beitrittswerberstaaten und ohne
nationalistische Polemik
stattfinden muß, wenn es nachhaltige Ergebnisse zeitigen soll.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, in den
dringend nötigen zielführenden
Verhandlungen mit den EU-Institutionen und den EU-Mitgliedsstaaten folgende
Position für eine Nachfolgeregelung zum Protokoll Nr. 9 zum
EU-Beitrittsvertrag
zu vertreten und durchzusetzen:
Sensible
Zonen, wie sie von der EU im Weißbuch zur Verkehrspolitik anerkannt
wurden, brauchen besondere Verkehrsregelungen, die dem Erhalt der
Gesundheit der Menschen und dem Schutz der Natur dienen, insbesondere:
• In sensiblen Zonen sind
Zuschläge zur Grundbemautung des LKW-Verkehrs
gestattet
und national zum Schutz der Menschen und der Umwelt
festzusetzen.
• Diese Zuschläge sollen nach
dem Prinzip der Kostenwahrheit von der Höhe
her geeignet sein, den Verkehr auf ein für die Gesundheit der Menschen und
die Umwelt verträgliches Maß zu limitieren, basierend etwa auf den
Berechnungen, die dem Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und
der
EU zugrundeliegen, sowie auf der EU-Richtlinie 1999/30/EG fußen. Eine
absolute Obergrenze der Transitfahrtenzahl muß solange aufrecht bleiben,
bis
auf der Basis derartiger Zuschläge sowie - falls nötig - weiterer
Maßnahmen
diese Limitierung sichergestellt ist.
• Die Einnahmen aus dieser Maut sind
insbesondere für den Bau
verkehrsentlastender
umweltverträglicher Bahninfrastruktur, für Maßnahmen
gegen Umwelt- und Gesundheitsschäden, für Lärmschutzmaßnahmen
und für
Ausgleichszahlungen zu verwenden. Jedenfalls muß eine (Aus-)Baustopp
weiterer Transitrouten sichergestellt werden.
• Die Nationalstaaten können weiterhin in
sensiblen Zonen und darüber hinaus
Nacht-, Feiertags- und Wochenendfahrverbote sowie
Geschwindigkeitsbeschränkungen
verordnen.
• Strenge Kontrollen der Gefahrenguttransporte,
der Arbeitsbedingungen der
Lkw-LenkerInnen, der Tonnagebeschränkung und sonstiger einschlägiger
Vorschriften sind in sensiblen Zonen in besonderer Weise sicherzustellen.
• Als sensible Zone in den Alpen ist der
Geltungsbereich der Alpenkonvention
heranzuziehen.
2. Die
Bundesregierung wird aufgefordert, die Verhandlungen umgehend massiv zu
intensivieren. Dabei sollen insbesondere die anderen vom Alpentransit
betroffenen Länder stärker einbezogen und für die beschriebene
Position
gewonnen werden, innerhalb der EU auf unterstützende Allianzen
hingearbeitet
werden sowie ein intensiver Dialog mit dem EU-Parlament begonnen werden.
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3. Die
Bundesregierung wird ersucht, über den Fortgang der Bemühungen
regelmäßig Bericht zu erstatten.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.