549/A (E) XXI.GP

Eingelangt am: 22.11.2001

 

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Freundinnen und Freunde

betreffend Nachfolgeregelung zu Protokoll Nr. 9 des EU-Beitrittsvertrages
(Transitabkommen Österreich-EU)

Die Bundesregierung ist säumig hinsichtlich der öffentlich nachvollziehbaren Vorlage
eines Vorschlags für eine dauerhafte, konstruktive europäische Verkehrslösung für
Österreich im erweiterten EU-Raum nach 2003, die den Interessen der betroffenen
Bevölkerung und den Erfordernissen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes
entspricht und insbesondere den spezifischen Erfordernissen in sensiblen Zonen wie
dem Alpenraum gemäß Alpenkonvention gerecht wird.

Die Bundesregierung ist weiters säumig beim harten, ziel- und terminorientierten
Verhandeln eines solchen Vorschlags mit den Nachbarstaaten, den übrigen EU-
Mitgliedern und der Kommission, das in einem Klima guter Nachbarschaft mit den
mittel- und osteuropäischen Beitrittswerberstaaten und ohne nationalistische Polemik
stattfinden muß, wenn es nachhaltige Ergebnisse zeitigen soll.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

1.  Die Bundesregierung wird aufgefordert, in den dringend nötigen zielführenden
Verhandlungen mit den EU-Institutionen und den EU-Mitgliedsstaaten folgende
Position für eine Nachfolgeregelung zum Protokoll Nr. 9 zum EU-Beitrittsvertrag
zu vertreten und durchzusetzen:

Sensible Zonen, wie sie von der EU im Weißbuch zur Verkehrspolitik anerkannt
wurden, brauchen besondere Verkehrsregelungen, die dem Erhalt der
Gesundheit der Menschen und dem Schutz der Natur dienen, insbesondere:

•    In sensiblen Zonen sind Zuschläge zur Grundbemautung des LKW-Verkehrs
gestattet und national zum Schutz der Menschen und der Umwelt
festzusetzen.

•    Diese Zuschläge sollen nach dem Prinzip der Kostenwahrheit von der Höhe
her geeignet sein, den Verkehr auf ein für die Gesundheit der Menschen und
die Umwelt verträgliches Maß zu limitieren, basierend etwa auf den
Berechnungen, die dem Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und
der EU zugrundeliegen, sowie auf der EU-Richtlinie 1999/30/EG fußen. Eine
absolute Obergrenze der Transitfahrtenzahl muß solange aufrecht bleiben, bis
auf der Basis derartiger Zuschläge sowie - falls nötig - weiterer Maßnahmen
diese Limitierung sichergestellt ist.


•    Die Einnahmen aus dieser Maut sind insbesondere für den Bau
verkehrsentlastender umweltverträglicher Bahninfrastruktur, für Maßnahmen
gegen Umwelt- und Gesundheitsschäden, für Lärmschutzmaßnahmen und für
Ausgleichszahlungen zu verwenden. Jedenfalls muß eine (Aus-)Baustopp
weiterer Transitrouten sichergestellt werden.

•   Die Nationalstaaten können weiterhin in sensiblen Zonen und darüber hinaus
Nacht-, Feiertags- und Wochenendfahrverbote sowie
Geschwindigkeitsbeschränkungen verordnen.

•    Strenge Kontrollen der Gefahrenguttransporte, der Arbeitsbedingungen der
Lkw-LenkerInnen, der Tonnagebeschränkung und sonstiger einschlägiger
Vorschriften sind in sensiblen Zonen in besonderer Weise sicherzustellen.

•   Als sensible Zone in den Alpen ist der Geltungsbereich der Alpenkonvention
heranzuziehen.

2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Verhandlungen umgehend massiv zu
intensivieren. Dabei sollen insbesondere die anderen vom Alpentransit
betroffenen Länder stärker einbezogen und für die beschriebene Position
gewonnen werden, innerhalb der EU auf unterstützende Allianzen hingearbeitet
werden sowie ein intensiver Dialog mit dem EU-Parlament begonnen werden.

 

3. Die Bundesregierung wird ersucht, über den Fortgang der Bemühungen
regelmäßig Bericht zu erstatten.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.