554/AE XXI.GP
Eingelangt am: 23.11.2001
entschliessungsantrag
der
Abgeordneten Maga. Barbara Prammer, Dr. Johannes Jarolim
und
Genossinnen
betr. Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen
Jeden Tag
erfahren wir aufs Neue, dass Gewalt gegen Frauen noch immer ein aktuelles
Problem
in allen Ländern ist. Gewalt gegen Frauen hat vielfältige
Ausdrucksformen. Frauen
werden
noch immer psychischer und psychischer Gewalt ausgesetzt. Je schwieriger es
für
Frauen
ist, sich dieser Gewaltausübung zu entziehen, desto sicherer sind die
Täter, desto
selbstverständlicher
wird die Gewaltausübung empfunden.
Dass
Gewalt gegen Frauen ausgeübt wird, dass sich dies nicht nur in Form der
körperlichen
Gewalt,
sondern auch in Form von Verweigerung von medizinischer und/oder sozialer Hilfe
in
der Enthaltung von Nahrung oder der Einschränkung der Menschenrechte
gegenüber
Frauen
dokumentiert, ist nicht unbekannt. Wie die Gesellschaft, die
Öffentlichkeit mit diesem
Wissen
umgeht, ist nicht nur eine Frage der Sensibilität, sondern auch eine der
Solidarität.
Dies
zeigt sich insbesondere in Fragen der Verweigerung des Asyls gegen Frauen, die
aus
Kriegsgebieten
flüchten und dort schweren Menschenrechtsverletzungen oder systematischer
Vergewaltigung ausgesetzt sind bzw. waren. Dies zeigt sich aber auch im Falle
des
Frauenhandels,
der seit den Anfängen des 20. Jahrhunderts eine der offensichtlichsten
Verknüpfungen
von Rassismus und Sexismus und der Verweigerung von Hilfe ist.
Die
Erfahrungen über die wir verfügen, zeigen sehr deutlich, dass das
Eintreten gegen Gewalt
und
der Kampf gegen Gewaltausübung eine Sensibilisierungsstrategie genauso
erfordert, wie
eine
abgesicherte strafrechtliche Situation und der Schaffung von einem Hilfe- und
Auffangnetz für die Opfer von Gewalt. Dafür müssen sowohl im
nationalen, als auch im
internationalen
Rahmen Maßnahmen gesetzt werden.
Auf
Ebene der Europäischen Union wurden in den letzten Jahren vielfältige
Maßnahmen
gesetzt,
die einen gemeinsamen Kampf gegen Gewalt gegen Frauen effektiver
ermöglichen.
Vor
allem das Aktionsprogramm der Europäischen Union (DAPHNE-Programm)
über
vorbeugende
Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sei hier
erwähnt.
Als
Zielsetzung von DAPHNE wird unter anderem angeführt:
a) grenzüberschreitende Maßnahmen zur Errichtung
multidisziplinärer Netze und zur
Sicherstellung des Austausches von
Informationen und bewährter Praktiken sowie
zur Sicherstellung der Zusammenarbeit auf Ebene der Gemeinschaft;
b) grenzübergreifende Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit
c) ergänzende Maßnahmen"
In Anknüpfung an dieses
Aktionsprogramm der Europäischen Union sollen nun Leitlinien
entwickelt werden und darin vorgesehene Nationale Aktionspläne. Dies soll
die Erstellung
von transnationalen Rechtsstandards
ermöglichen, die eine erhöhte Sicherheit für die
körperliche und gesundheitliche, aber auch rechtliche Situation von Frauen
bieten.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die
Bundesregierung wird aufgefordert, initiativ zu werden, um im Rahmen der
Europäischen
Union die Entwicklung
von Europäischen Leitlinien zur Bekämpfung von Gewalt und darin
vorgesehene jährliche nationale
Aktionspläne nach Vorbild der Beschäftigungspolitischen
Leitlinien zu bewirken. Diese
Leitlinien sollen auf der Grundlage der Europäischen Charta für
Menschenrechte und der Den Haager
Deklaration stehen und in Anlehnung an das
Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur
Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche
und Frauen, DAPHNE, erfolgen.
Die Aktionspläne
sollen der Europäischen Kommission zur Bewertung vorgelegt werden, um
so die nationalstaatliche Umsetzung der Europäischen Leitlinien zu
gewährleisten und in
diesen
Prozess bereits die Beitrittskandidaten in geeigneter Form mit einzubeziehen.
Überdies
sollen die österreichischen Aktionspläne dem Nationalrat als Berichte
vorgelegt
werden.
Die
Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich mit den
diesbezüglichen
Verhandlungen
zu beginnen, um die Umsetzung dieser Leitlinien zu beschleunigen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.