554/AE XXI.GP

Eingelangt am: 23.11.2001

 

 


entschliessungsantrag

der Abgeordneten Maga. Barbara Prammer, Dr. Johannes Jarolim
und Genossinnen

betr. Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen

Jeden Tag erfahren wir aufs Neue, dass Gewalt gegen Frauen noch immer ein aktuelles
Problem in allen Ländern ist. Gewalt gegen Frauen hat vielfältige Ausdrucksformen. Frauen
werden noch immer psychischer und psychischer Gewalt ausgesetzt. Je schwieriger es für
Frauen ist, sich dieser Gewaltausübung zu entziehen, desto sicherer sind die Täter, desto
selbstverständlicher wird die Gewaltausübung empfunden.

Dass Gewalt gegen Frauen ausgeübt wird, dass sich dies nicht nur in Form der körperlichen
Gewalt, sondern auch in Form von Verweigerung von medizinischer und/oder sozialer Hilfe
in der Enthaltung von Nahrung oder der Einschränkung der Menschenrechte gegenüber
Frauen dokumentiert, ist nicht unbekannt. Wie die Gesellschaft, die Öffentlichkeit mit diesem
Wissen umgeht, ist nicht nur eine Frage der Sensibilität, sondern auch eine der Solidarität.
Dies zeigt sich insbesondere in Fragen der Verweigerung des Asyls gegen Frauen, die aus
Kriegsgebieten flüchten und dort schweren Menschenrechtsverletzungen oder systematischer
Vergewaltigung ausgesetzt sind bzw. waren. Dies zeigt sich aber auch im Falle des
Frauenhandels, der seit den Anfängen des 20. Jahrhunderts eine der offensichtlichsten
Verknüpfungen von Rassismus und Sexismus und der Verweigerung von Hilfe ist.

Die Erfahrungen über die wir verfügen, zeigen sehr deutlich, dass das Eintreten gegen Gewalt
und der Kampf gegen Gewaltausübung eine Sensibilisierungsstrategie genauso erfordert, wie
eine abgesicherte strafrechtliche Situation und der Schaffung von einem Hilfe- und
Auffangnetz für die Opfer von Gewalt. Dafür müssen sowohl im nationalen, als auch im
internationalen Rahmen Maßnahmen gesetzt werden.

Auf Ebene der Europäischen Union wurden in den letzten Jahren vielfältige Maßnahmen
gesetzt, die einen gemeinsamen Kampf gegen Gewalt gegen Frauen effektiver ermöglichen.
Vor allem das Aktionsprogramm der Europäischen Union (DAPHNE-Programm) über
vorbeugende Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sei hier erwähnt.
Als Zielsetzung von DAPHNE wird unter anderem angeführt:


a)  grenzüberschreitende Maßnahmen zur Errichtung multidisziplinärer Netze und zur
Sicherstellung des Austausches von Informationen und bewährter Praktiken sowie
zur Sicherstellung der Zusammenarbeit auf Ebene der Gemeinschaft;

b)   grenzübergreifende Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit

c)   ergänzende Maßnahmen"

In Anknüpfung an dieses Aktionsprogramm der Europäischen Union sollen nun Leitlinien
entwickelt werden und darin vorgesehene Nationale Aktionspläne. Dies soll die Erstellung
von transnationalen Rechtsstandards ermöglichen, die eine erhöhte Sicherheit für die
körperliche und gesundheitliche, aber auch rechtliche Situation von Frauen bieten.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, initiativ zu werden, um im Rahmen der Europäischen
Union die Entwicklung von Europäischen Leitlinien zur Bekämpfung von Gewalt und darin
vorgesehene jährliche nationale Aktionspläne nach Vorbild der Beschäftigungspolitischen
Leitlinien zu bewirken. Diese Leitlinien sollen auf der Grundlage der Europäischen Charta für
Menschenrechte und der Den Haager Deklaration stehen und in Anlehnung an das
Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche
und Frauen, DAPHNE, erfolgen.

Die Aktionspläne sollen der Europäischen Kommission zur Bewertung vorgelegt werden, um
so die nationalstaatliche Umsetzung der Europäischen Leitlinien zu gewährleisten und in
diesen Prozess bereits die Beitrittskandidaten in geeigneter Form mit einzubeziehen.
Überdies sollen die österreichischen Aktionspläne dem Nationalrat als Berichte vorgelegt
werden.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich mit den diesbezüglichen
Verhandlungen zu beginnen, um die Umsetzung dieser Leitlinien zu beschleunigen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.