556_U1/A XXI.GP
Eingelangt am: 23.11.2001
Zu 556/A - XXI. GP - NR
Da der gegenständliche
Selbständige Antrag gemäß § 99 Abs. 2 GOG durch
20 Abgeordnete unterstützt wurde, ist die Gebarungsüberprüfung
durch den
Rechnungshof auch ohne Beschluss des Nationalrates durchzuführen. Das
Verlangen wird daher gemäß § 99 Abs. 5 GOG dem Präsidenten
des
Rechnungshofes mitgeteilt werden.