556_U1/A XXI.GP

Eingelangt am: 23.11.2001

 

 


Zu 556/A - XXI. GP - NR

Da der gegenständliche Selbständige Antrag gemäß § 99 Abs. 2 GOG durch
20 Abgeordnete unterstützt wurde, ist die Gebarungsüberprüfung durch den
Rechnungshof auch ohne Beschluss des Nationalrates durchzuführen. Das
Verlangen wird daher gemäß § 99 Abs. 5 GOG dem Präsidenten des
Rechnungshofes mitgeteilt werden.