563/A XXI.GP

Eingelangt am: 23.11.2001

 

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

betreffend Valorisierung des Pflegegeldes

Der Bericht über die soziale Lage 1999 weist Menschen mit Behinderung oder

gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowohl als langzeit- als auch akut

armutsgefährdet aus.

50 % der Pflegegeldbezieherlnnen muß mit einem Einkommen (inkl. Pflegegeld) von

maximal ATS 12.500,- im Monat auskommen. (Badelt/Österle 1997)

In einer solchen Situation werden die mit Pflege, Betreuung und Assistenz

verbundenen Kosten zu einer schweren ökonomischen Belastung.

Das Pflegegeld ist nur ein pauschalierter Beitrag zu behinderungsbedingten

Mehraufwendungen und vor allem für Menschen mit einem höheren Pflege- bzw.

Assistenzaufwand nicht kostendeckend.

Trotz dieser bekannten Fakten wurde das Pflegegeld seit 1996 nicht mehr der

Teuerungsrate angepaßt.

Eine Valorisierung des Pflegegeldes ist aus sozialen Gründen unbedingt notwendig.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, bis
31. März 2002 dem Parlament eine Regierungsvorlage betreffend die jährliche
Valorisierung des Pflegegeldes vorzulegen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales
vorgeschlagen.