564/AE XXI.GP

Eingelangt am: 23.11.2001

 

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Ulrike Ulli Sima, Gradwohl, Mag. Maier

und Genossinnen

betreffend sofortiger Umsetzungen von BSE-Vorsorge und Schutzmaßnahmen

Maßnahmen in Österreich entsprechend den Empfehlungen der EU-Kommission

Das Lebensmittel- und Veterinäramt der EU-Kommission erteilt Österreich in seinem Bericht
über einen Kontrollbesuch in Österreich vom 5. bis 9. Februar 2001 „zur Bewertung der
Massnahmen, die zum Schutz vor der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie angewandt
werden" eine mehr als „unappetitliche" Rüge hinsichtlich der getroffenen bzw. nicht
getroffenen BSE-Massnahmen.

Die EU-Experten zeigen massive Schlampereien etwa im Umgang mit spezifiziertem
Risikomaterial (SMR), also Hirn, Augen und Rückenark, das als höchst infektiös gilt und EU-
weit ausnahmslos entfernt werden muss. Laut EU-Bericht gab es in Österreich kein effizientes
Kontrollsystem zur Überwachung der gesamten SRM-Entsorgungskette.

Alarmierend ist laut Bericht auch die Überwachung des Verfutterungsverbotes von Tiermehl.
„Wenn kontaminiertes Fleisch-Knochen-Mehl auf den österreichischen Markt gelangt ist,
kann nicht ausgeschlossen werden, dass Tiere mit dem BSE-Erreger in Berührung gekommen
sind, weil das Verfütterungsverbot nicht effektiv überwacht wurde." So seien etwa nicht
einmal die „Grundregeln zur Verhinderung der Verseuchung von Wiederkäuer-Futtermitteln
mit Tiermehl in den Futtermühlen eingehalten worden", so die EU-Experten.

Des weiteren wird im Bericht festgestellt, dass das Verschwinden von Risikomaterial aus der
Entsorgungskette nicht ausgeschlossen werden kann. „Die Sammelmethoden für
Schlachtabfälle und die Etikettierung der Sammelbehälter waren nicht geeignet
sicherzustellen, dass eine Mischung von Risikomaterial und normalem Fleisch im Zuge der
Sammlung in zwei der Einrichtungen, die frisches Fleisch herstellen, ausgeschlossen werden
konnte", so ein weiteres brisantes Zitat aus dem Bericht.

Einen Grund des laschen Umgangs mit der BSE-Problematik sehen die EU-Experten in der
knappen Personalausstattung auf allen Ebenen der Veterinärdienste. Dies macht die
angemessene Durchführung der Rechtsvorschriften zur BSE-Überwachung und die
Kontrolltätigkeiten unmöglich.

Die unterfertigen Abgeordneten stellen daher nachstehenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Um die Vermischung von Risikomaterial künftig zu verhindern, wird der zuständige
Bundesminister Haupt aufgefordert, ein effizientes Kontrollsystem der gesamten
Entsorgungskette von spezifiziertem Risikomaterial entsprechend der Vorschläge des
EU-Berichts des Lebensmittel- und Veterinäramtes in Österreich vom 5. bis 9. Februar
2001 „zur Bewertung der Maßnahmen, die zum Schutz vor der Bovinen Spongiformen
Enzephalopathie angewandt werden" einzuführen. Risikomaterial muss künftig
gemäss der Entscheidung 2000/418/EG der Kommission eingefärbt werden, um
drohenden Verwechslungen und Vermischungen vorzubeugen.

2.   Der zuständige Bundesminister Haupt wird des weiteren aufgefordert, sich
unverzüglich für eine Aufstockung der personellen Ressourcen einzusetzen, damit die
Durchführung der Rechtsvorschriften im Hinblick auf die BSE-Überwachung und der
Kontrolltätigkeiten ausreichend überwacht werden können.

3.   Des weitern wird die Bundesregierung ersucht, entsprechend den Empfehlungen des
EU-Berichts des Lebensmittel- und Veterinäramtes „zur Bewertung der Maßnahmen,
die zum Schutz vor der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie angewandt werden"
die Umsetzung der Entscheidung 98/272/RG der Kommission in österreichisches
Recht unverzüglich vornehmen.

4.   Darüberhinaus ist von Seiten der Bundesregierung sicherzustellen, dass das
Verfütterungsverbot von Tiermehl für Wiederkäuer künftig streng überwacht wird und
Kreuzkontaminationen, die bisher leider üblich waren, vermieden werden. Dazu sind
jedenfalls klare Regeln, wie etwa die Spülung der Produktionslinien, einzuhalten.

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung in den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.