564/AE XXI.GP
Eingelangt am: 23.11.2001
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Ulrike Ulli Sima, Gradwohl, Mag. Maier
und Genossinnen
betreffend sofortiger Umsetzungen von BSE-Vorsorge und Schutzmaßnahmen
Maßnahmen in Österreich entsprechend den Empfehlungen der EU-Kommission
Das Lebensmittel- und
Veterinäramt der EU-Kommission erteilt Österreich in seinem Bericht
über
einen Kontrollbesuch in Österreich vom 5. bis 9. Februar 2001 „zur
Bewertung der
Massnahmen, die zum Schutz vor der Bovinen
Spongiformen Enzephalopathie angewandt
werden" eine mehr als „unappetitliche" Rüge
hinsichtlich der getroffenen bzw. nicht
getroffenen BSE-Massnahmen.
Die EU-Experten zeigen massive
Schlampereien etwa im Umgang mit spezifiziertem
Risikomaterial (SMR), also Hirn, Augen und Rückenark,
das als höchst infektiös gilt und EU-
weit ausnahmslos entfernt werden muss. Laut EU-Bericht gab
es in Österreich kein effizientes
Kontrollsystem zur Überwachung der gesamten
SRM-Entsorgungskette.
Alarmierend ist laut Bericht auch die Überwachung
des Verfutterungsverbotes von Tiermehl.
„Wenn
kontaminiertes Fleisch-Knochen-Mehl auf den österreichischen Markt gelangt
ist,
kann nicht ausgeschlossen werden, dass
Tiere mit dem BSE-Erreger in Berührung gekommen
sind, weil das Verfütterungsverbot nicht effektiv überwacht
wurde." So seien etwa nicht
einmal die „Grundregeln zur
Verhinderung der Verseuchung von Wiederkäuer-Futtermitteln
mit Tiermehl in den Futtermühlen
eingehalten worden", so die EU-Experten.
Des weiteren wird im Bericht festgestellt, dass das
Verschwinden von Risikomaterial aus der
Entsorgungskette nicht ausgeschlossen werden kann.
„Die Sammelmethoden für
Schlachtabfälle und die Etikettierung der
Sammelbehälter waren nicht geeignet
sicherzustellen, dass eine Mischung von Risikomaterial und
normalem Fleisch im Zuge der
Sammlung in zwei der Einrichtungen, die frisches Fleisch
herstellen, ausgeschlossen werden
konnte", so ein weiteres brisantes Zitat aus dem
Bericht.
Einen Grund des laschen Umgangs mit der
BSE-Problematik sehen die EU-Experten in der
knappen Personalausstattung auf allen Ebenen der
Veterinärdienste. Dies macht die
angemessene Durchführung der Rechtsvorschriften zur
BSE-Überwachung und die
Kontrolltätigkeiten unmöglich.
Die unterfertigen Abgeordneten stellen daher nachstehenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
1. Um die
Vermischung von Risikomaterial künftig zu verhindern, wird der
zuständige
Bundesminister
Haupt aufgefordert, ein effizientes Kontrollsystem der gesamten
Entsorgungskette von spezifiziertem
Risikomaterial entsprechend der Vorschläge des
EU-Berichts des Lebensmittel- und Veterinäramtes in Österreich vom 5.
bis 9. Februar
2001 „zur Bewertung der
Maßnahmen, die zum Schutz vor der Bovinen Spongiformen
Enzephalopathie angewandt
werden" einzuführen. Risikomaterial muss künftig
gemäss der Entscheidung 2000/418/EG der Kommission eingefärbt
werden, um
drohenden Verwechslungen und Vermischungen
vorzubeugen.
2. Der
zuständige Bundesminister Haupt wird des weiteren aufgefordert, sich
unverzüglich für eine Aufstockung der personellen
Ressourcen einzusetzen, damit die
Durchführung der Rechtsvorschriften im Hinblick auf die
BSE-Überwachung und der
Kontrolltätigkeiten ausreichend überwacht werden
können.
3. Des
weitern wird die Bundesregierung ersucht, entsprechend den Empfehlungen des
EU-Berichts des Lebensmittel- und Veterinäramtes „zur Bewertung der
Maßnahmen,
die zum Schutz vor der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie angewandt
werden"
die
Umsetzung der Entscheidung 98/272/RG der Kommission in österreichisches
Recht unverzüglich vornehmen.
4.
Darüberhinaus ist von Seiten der Bundesregierung sicherzustellen, dass das
Verfütterungsverbot von Tiermehl für
Wiederkäuer künftig streng überwacht wird und
Kreuzkontaminationen, die bisher leider üblich waren,
vermieden werden. Dazu sind
jedenfalls klare Regeln, wie etwa die Spülung der
Produktionslinien, einzuhalten.
In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung in den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.