565/AE XXI.GP

Eingelangt am: 23.11.2001

 

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Ulrike Ulli Sima, Gradwohl, Mag. Maier

und GenossInnen

betreffend sofortiger Umsetzung von Maßnahmen gegen den Einsatz illegaler

Tierarzneimittel in Österreich entsprechend den Empfehlungen der EU-Kommission

„Österreich verfugt über keine ausreichenden Rechtsvorschriften, die den Verbraucher
wirksam vor dem illegalen Einsatz von Tierarzneimitteln bei lebensmittelliefernden Tieren
schützen", so der dramatische Schluss des endgültigen EU-Berichts zur „Evaluierung der
Rückstandskontrollen in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen" des Lebensmittel- und
Veterinäramts der EU-Kommission nach einem Inspektionsbesuch in Österreich vom 18.- 22.
Juni 2001. „Wesentliche Rechtsvorschriften der Gemeinschaft zur Rückstandskontrolle, zum
Anwendungsverbot bestimmter Stoffe und zum Einsatz von Fütterungsarzneimitteln und
Tierarzneimitteln sowie zur Kontrolle des Tierarzneimittelverkehrs sind in Österreich
entweder gar nicht oder nur unvollständig in das nationale Recht umgesetzt", so die EU-
Experten weiter.

In ihrem 35-seitigen Dokument listen die Experten - in Österreich bereits seit Monaten
bekannte - Missstände, wie etwa gravierende Defizite im Kontrollbericht, mangelnde
Koordination der zuständigen Stellen, sowie schwere Fehler und Verschleppungen bei den
Entnahmen von Proben auf.

Seit dem Schweinemast-Skandal, der zu Beginn des Jahres durch die Tierschutzorganisation
„Vier Pfoten" aufgedeckt und in der Öffentlichkeit heftig diskutiert wurde, sind
mittlerweile zehn Monate vergangen. Die Bundesregierung hat bisher keine ausreichenden
Maßnahmen zur Beseitigung der damals publik gewordenen Missstände ergriffen.

Die Ankündigungen strenger Konsequenzen aus der Affäre um den Einsatz illegaler
Medikamente in der heimischen Schweinezucht - wie etwa die Bestrafung des Besitzes
illegaler Medikamente - sind bis zum heutigen Tage nicht realisiert.

Die unterfertigen Abgeordneten stellen daher nachstehenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Um den Einsatz illegaler Tierarzneimittel in Österreich künftig zu verhindern, wird
der zuständige Bundesminister Haupt aufgefordert eine Regierungsvorlage, dem
Parlament vorzulegen, die den Besitz - und nicht nur wie bisher die Verabreichung -
illegal erworbener Reinstubstanzen und Tierarzneimittel in Österreich gesetzlich unter
Strafe zu stellen.


2.  Der zuständige Minister Haupt wird des weiteren aufgefordert, künftig sicherzustellen,
dass die Probenahmen bei Milch auf dem gesamten Bundesgebiet - wie in der
Entscheidung 98/179/EG vorgesehen - über das ganze Jahr verteilt erfolgen.

3. Des weiteren wird der zuständige Minister Haupt aufgefordert, künftig
Ankündigungen von Betriebsüberprüfungen - gemäss Artikel 8, Abs 2 der Richtlinie
96/22/EG, wonach Überprüfungen hinsichtlich der nach Artikel 2 verbotenen Stoffe
ohne Vorankündigung durchzuführen sind - zu verhindern.

4.  Die Bundesregierung wird ersucht, hinsichtlich der Rückstandskontrolle von Milch,
Eiern und Honig die Richtlinie 96/23/EG vollständig in das nationale Recht
umzusetzen.

5.  Die Bundesregierung wird des weiteren aufgefordert, die Richtlinie 96/22/EG, die die
Verabreichung und das Inverkehrbringen von Stoffen mit thyreostatischer, östrogener,
androgener oder gestagener Wirkung sowie von beta-Agonisten regelt, vollständig in
das nationale Recht umzusetzen.

6. Darüberhinaus wird die Bundesregierung ersucht, die Richtlinie 90/676/EWG, die
die wesentlichen gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften zur Überwachung des
Tierarzneimittelverkehrs enthält, in das nationale Recht umzusetzen.

7.  Des weiteren ist von Seiten der Bundesregierung sicherzustellen, dass die Kontrolle
der Tierarztpraxen in Bezug auf die Aufzeichnungspflichten des Tierartzes gemäss
Tierärztegesetz künftig lückenlos erfolgt.

8.  Darüberhinaus wird die Bundesregierung auch ersucht, die Richtlinie 90/167/EWG
zur Festlegung der Bedingungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die
Verwendung von Fütterungsarzneimitteln in der Gemeinschaft in das nationale Recht
umzusetzen, um wirksamen Verbraucherschutz zu gewährleisten.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung in den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.