573/A/E XXI.GP

Eingelangt am: 12.12.2001

 

 


Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Udo Grollitsch, Karlheinz  Kopf und Kollegen

betreffend die Förderung des Mountainbike-Sports in Österreich

Das Radfahren als Freizeitsport hat im letzten Jahrzehnt europaweit und speziell in
Österreich starken Aufschwung erfahren und sich zu einem besonders gesunden
Breitensport entwickelt. Dies bedeutet außerdem zusätzliche Impulse für die heimische
Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die entsprechend genutzt werden müssen.

Die Entwicklung geländetaugliche Fahrräder (Mountainbikes) ermöglicht das Befahren
von Wegen, die bisher in erster Linie Fußgängern vorbehalten waren, woraus sich in der
Vergangenheit Konflikte ergaben. Die Forst- und Tourismuswirtschaft haben gemeinsam
Konzepte für eine geregelte Freizeitnutzung von Forststraßen erarbeitet. Diese
partnerschaftlichen Lösungen haben bewirkt, dass von insgesamt ca. 108.000 km
privaten Forststraßen in Österreich rund 16.000 km mit Vereinbarung als
Mountainbikestrecken ausgewiesen sind. Auf regionaler Ebene wird das Mountainbike-
Wegenetz laufend ausgebaut und attraktiv gemacht, was eine wesentliche Steigerung
der Marktchancen des Mountainbike-Sports mit sich bringt.

Der Ausbau der partnerschaftlichen Lösung zwischen Tourismus- und Forstwirtschaft
bietet darüber hinaus den Vorteil, ein höchstes Maß an Akzeptanz bei allen betroffenen
Seiten zu erreichen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Frau Bundesminister für öffentliche Leistung und Sport, der Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft werden ersucht, die Bestrebungen in Bezug auf den partnerschaftlichen
Ausbau des österreichischen Radwegenetzes gemeinsam mit den Ländern und
Gemeinden weiterhin mit allen geeigneten Maßnahmen zu unterstützen. Dabei soll es
Ziel sein, möglichst alle für das „Mountainbiking" besonders geeignete und mit den
Grundbesitzern vertraglich vereinbarte Forststraßen hierfür zu erschließen, wobei
zeitliche Beschränkungen vorzusehen wären, um erhöhte Gefahrenpotenziale für die
Benutzer auszuschließen und ökologisch kritische Situationen zu vermeiden."

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Ausschuss für Sportangelegenheiten ersucht.