575/A/E XXI.GP

Eingelangt am: 12.12.2001

 

 


Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kurt Gassner

und GenossInnen

betr. 2. Bericht nach § 19 Abs. 5 Euro - Währungsangabengesetz (EWAG)

Nach § 19 Abs. 5 Euro - Währungsangabengesetz hat der Bundesminister für
wirtschaftliche Angelegenheiten zum ehestmöglichen Zeitpunkt je einen Bericht
der Euro - Preiskommission gemäß Abs. 2 Z 4 jeweils über die Zeiträume bis zum
30. Sept. 2001, bis zum 31. Jänner 2002 und bis zum 30. Juni 2002 dem
Nationalrat vorzulegen.

Der erste Bericht der Europreiskommission wurde erst am 6. Dezember 2001 im
Wirtschaftsausschuss behandelt und enderledigt. Der zweite Bericht soll nach dem
EWAG u.a. die Maßnahmen der Europreiskommission beinhalten die bis 31.
Jänner 2002 veranlasst wurden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert den zweiten
Bericht nach § 19 Abs. 5  EWAG so wie im Euro - Währungsangabengesetz
verpflichtend vorgesehen - bis 22. Februar 2002 dem Nationalrat vorzulegen."

Zuweisungsvorschlag : Wirtschaftsausschuss