58/AE XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Dipl. - Ing. Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Einrichtung eines Beirates für die ländliche Entwicklung

 

 

Im September 1999 wurde das österreichische Programm für die ländliche

Entwicklung für die Periode 2000 - 2006 in Brüssel eingereicht. Nach einer ersten

Überprüfung hat die Kommission bezugnehmend auf die Verordnung 1257/1999

Artikel 43 wesentliche Lücken und einen Mangel an Informationen festgestellt. Nach

den Ausführungen der Kommission fehlen folgende wesentlichen Punkte oder

wurden nicht ausreichend in Betracht gezogen:

 

-    Planung und Durchführung von Monitoring, Kontrolle, Sanktionen und

     Evaluierung

-    die Ex - Ante - Evaluierung ist begrenzt auf eine bestimmte Kategorie von

     Maßnahmen und deckt nicht eine Bewertung der Gesamtstrategie

-    es fehlen die Ergebnisse über Konsultationen mit den damit verbundenen

      zuständigen Behörden und Verantwortlichen

-    Insbesondere gibt es unzureichende Informationen über Ergebnisse von

     Beratungen mit den Umweltbehörden und - organisationen. Im Hinblick auf das

     Gesamtkonzept mit dem Ziel einer nachhaltigen und ökologisch orientierten

     ländlichen Entwicklung werden diese Konsultationen als wesentliche Elemente

     des Programmes für die ländliche Entwicklung erachtet.

 

Bezugnehmend auf diese Kritik der Kommission und den Auftrag, die angeführten

Mängel zu beheben, ist eine entsprechende Einbindung der Vertreter des Natur - und

Umweltschutzes (Behörden und NGOs) sowie der Wasserwirtschaft und der

Raumplanung notwendig, wie dies auch bisher im Rahmen des ÖPUL - Beirats

erfolgte. Eine Erweiterung des ÖPUL - Beirates zu einem Beirat für den ländlichen

Raum würde etwa auch den erweiterten Aufgabenbereich des Beirates für ländliche

Entwicklung wiederspiegeln.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

                              

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:


 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, die in der Mitteilung der Kommission vom

11.11.99 /VI/ 048445 angeführten Vorgaben für eine Überarbeitung des

Programmes für den ländlichen Raum umzusetzen.

 

Im Rahmen der § 7 Kommission LWG ist - analog zum ÖPUL - Beirat - ein Beirat zur

ländlichen Entwicklung einzurichten oder der ÖPUL - Beirat zu einem Beirat für den

ländlichen Raum zu erweitern. In diesen Beirat sind sämtliche zuständigen Stellen

sowie Vertreter der Natur - und Umweltorganisationen, der Wasserwirtschaft

Raumplanung und des Regionalmanagments einzubinden mit dem Aufgabenbereich

Entwicklung, Begleitung, Bewertung und Überprüfung des Gesamtkonzeptes

hinsichtlich der Zielgenauigkeit des Programmes.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Land - und

Forstwirtschaft vorgeschlagen.