58/AE XXI.GP
des Abgeordneten Dipl. - Ing. Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
betreffend Einrichtung eines Beirates für die ländliche Entwicklung
Im September 1999 wurde das österreichische Programm für die ländliche
Entwicklung für die Periode 2000 - 2006 in Brüssel eingereicht. Nach einer ersten
Überprüfung hat die Kommission bezugnehmend auf die Verordnung 1257/1999
Artikel 43 wesentliche Lücken und einen Mangel an Informationen festgestellt. Nach
den Ausführungen der Kommission fehlen folgende wesentlichen Punkte oder
wurden nicht ausreichend in Betracht gezogen:
- Planung und Durchführung von Monitoring, Kontrolle, Sanktionen und
Evaluierung
- die Ex - Ante - Evaluierung ist begrenzt auf eine bestimmte Kategorie von
Maßnahmen und deckt nicht eine Bewertung der Gesamtstrategie
- es fehlen die Ergebnisse über Konsultationen mit den damit verbundenen
zuständigen Behörden und Verantwortlichen
- Insbesondere gibt es unzureichende Informationen über Ergebnisse von
Beratungen mit den Umweltbehörden und - organisationen. Im Hinblick auf das
Gesamtkonzept mit dem Ziel einer nachhaltigen und ökologisch orientierten
ländlichen Entwicklung werden diese Konsultationen als wesentliche Elemente
des Programmes für die ländliche Entwicklung erachtet.
Bezugnehmend auf diese Kritik der Kommission und den Auftrag, die angeführten
Mängel zu beheben, ist eine entsprechende Einbindung der Vertreter des Natur - und
Umweltschutzes (Behörden und NGOs) sowie der Wasserwirtschaft und der
Raumplanung notwendig, wie dies auch bisher im Rahmen des ÖPUL - Beirats
erfolgte. Eine Erweiterung des ÖPUL - Beirates zu einem Beirat für den ländlichen
Raum würde etwa auch den erweiterten Aufgabenbereich des Beirates für ländliche
Entwicklung wiederspiegeln.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, die in der Mitteilung der Kommission vom
11.11.99 /VI/ 048445 angeführten Vorgaben für eine Überarbeitung des
Programmes für den ländlichen Raum umzusetzen.
Im Rahmen der § 7 Kommission LWG ist - analog zum ÖPUL - Beirat - ein Beirat zur
ländlichen Entwicklung einzurichten oder der ÖPUL - Beirat zu einem Beirat für den
ländlichen Raum zu erweitern. In diesen Beirat sind sämtliche zuständigen Stellen
sowie Vertreter der Natur - und Umweltorganisationen, der Wasserwirtschaft
Raumplanung und des Regionalmanagments einzubinden mit dem Aufgabenbereich
Entwicklung, Begleitung, Bewertung und Überprüfung des Gesamtkonzeptes
hinsichtlich der Zielgenauigkeit des Programmes.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Land - und
Forstwirtschaft vorgeschlagen.