583/AE XXI.GP
Eingelangt am: 13.12.2001
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Manfred Lackner
und Genossinnen
betreffend Schaffung einer eindeutigen Rechtsgrundlage für die Patientinnenentschädigung nach
Behandlungsfehlern
In den
letzten Jahren ist ein Netz an Schlichtungsstellen entstanden, die im
Zusammenhang mit
behaupteten Behandlungsfehlern Fragen der Medizinhaftung außergerichtlich
lösen und überdies auch
einen Beitrag im Rahmen verschuldensunabhängiger Entschädigungen
leisten sollen. Solche
Schlichtungsstellen
sind bei Ärztekammern errichtet, darüber hinaus können
beispielsweise auch
Patientinnenanwaltschaften in diese Richtung tätig werden.
Die sozialdemokratischen Abgeordneten begrüßen
zwar jede Maßnahme, die dazu fuhrt, geschädigten
Patientinnen unbürokratisch und schnell Schadenersatz zukommen zu lassen,
und die überdies Fragen
der
Medizinhaftung auf eine außergerichtliche Ebene stellt.
Es darf aber
nicht übersehen werden, dass Entscheidungen in einem weitgehend
rechtsfreien Raum
(siehe
die vagen Vorgaben des § 27a KAG) mit Entscheidungsstellen, die weder
organisatorisch noch
verfahrensrechtlich
über ausreichende Rechtsgrundlagen verfügen, die große Gefahr
in sich bergen,
dass Patientinnen letztlich weit unter der ihnen tatsächlich zustehenden
Entschädigungshöhe
abgefunden
werden, da ihnen keinerlei Ressourcengleichheit zukommt und sie vielmehr von
Schiedsgremien
unter dem Hinweis auf die Risiken und Kosten des Gerichtswegs zur Einwilligung
in
unterdotierte
Vergleichsangebote bewegt werden könnten.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert
dem Nationalrat, bis
Ende
Juni 2002, einen Gesetzesentwurf zuzuleiten damit dem Anliegen einer optimalen
Patientinnenentschädigung nach Behandlungsfehlern tatsächlich zum
Durchbruch verhelfen wird.
Insbesondere
sollen zwingende österreichweit geltende Vorgaben für die
Tätigkeit und die
Entscheidungen
von ärztlichen Schiedsstellen normiert werden."
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss