59/AE XXI.GP
der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Freundinnen und Freunde
betreffend Maßnahmenpaket für den Naturschutz
• Die Umsetzung der beiden Eu - Naturschutzrichtlinien, namentlich der FFH -
und der Vogelschutzrichtlinie, sind in Österreich völlig unakkordiert und
mangelhaft. Das hat zu unausgeglichenen Gebietsnominierungen der
einzelnen Bundesländer und unterschiedlichen Strategien der Bundesländer
bei der Auswahl, Abgrenzung der vorgeschlagnen Gebiete und bei der
Umsetzung der beiden Richtlinien in die maßgeblichen österreichischen
Gesetze geführt. Die Europäische Kommission DG XI hat deshalb bereits in
mehreren Fällen Beschwerdeverfahren und/oder Vetragsverletzungsverfahren
gegen Österreich angestrengt. Offensichtlich ist die EU - konforme Umsetzung
der Richtlinien durch die Kometenzlage des Naturschutzes in Österreich
schwer behindert und nicht zielführend.
• Während das ÖPUL bereits durch einen Naturschutzbeirat mit viel Erfolg
evaluiert und weiterentwickelt wird, wurde das Programm für ländliche
Entwicklung ohne formale Einbeziehung des Naturschutzes erstellt. Dies
widerspricht nicht nur der Durchführungsverordnung zur ländlichen
Entwicklung, sondern gefährdet die Integration von Natur - und Umweltschutz
In das landwirtschaftliche Förderungswesen.
• Um den Verpflichtungen Österreichs zu Einrichtung, Management, Betreuung
und Monitoring von Natura 2000 nachzukommen, ist die Schaffung
geeigneter Finanzierungsinstrumente notwendig. Im Rahmen des
Programmes für die Entwicklung des ländlichen Raumes (Artikel 16, 32 und
33 der Verordnung 1257199) sowie der Strukturfonds Ziel 2 sind diese
Möglichkeiten ausreichend gegeben. Ob diese auch ausgeschöpft werden,
hängt von der konkreten inhaltichen und budgetären Ausgestaltung des
Österreichischen Programmes für die Entwicklung des ländlichen Raumes
sowie den Ziel 2 - Strukturfondsprogrammen ab.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Umwelt, Jugend
und Familie werden aufgefordert umgehend folgendes Aktionsprogramm zu
verabschieden bzw. bis zum 31. März 2000 konkrete Regierungsvorlagen
vorzulegen:
1. Die Österreichische Bundesregierung wird aufgefordert - in Anlehnung an
die ähnlich gelagerten Verhältnisse in Deutschland - eine Regierungsvorlage
für ein Bundesrahmengesetz für den Naturschutz mit Bundeskompetenz bei
der Natura 2000 - Umsetzung bis 31. März 2000 vorzulegen.
2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Naturschutzbeirat für
ländliche Entwicklung zur Durchführung, Begleitung, Bewertung und
Weiterentwicklung des österreichischen Programmes zur ländlichen
Entwicklung umgehend einzurichten.
3. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Finanzierung von Natura 2000
mittels des Programmes für die Entwicklung des ländlichen Raumes sowie
der Ziel 2 - Strukturfondsprogramme sicherzustellen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuß vorgeschlagen.