59/AE XXI.GP

 

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Maßnahmenpaket für den Naturschutz

 

• Die Umsetzung der beiden Eu - Naturschutzrichtlinien, namentlich der FFH -

  und der Vogelschutzrichtlinie, sind in Österreich völlig unakkordiert und

  mangelhaft. Das hat zu unausgeglichenen Gebietsnominierungen der

  einzelnen Bundesländer und unterschiedlichen Strategien der Bundesländer

  bei der Auswahl, Abgrenzung der vorgeschlagnen Gebiete und bei der

  Umsetzung der beiden Richtlinien in die maßgeblichen österreichischen

  Gesetze geführt. Die Europäische Kommission DG XI hat deshalb bereits in

  mehreren Fällen Beschwerdeverfahren und/oder Vetragsverletzungsverfahren

  gegen Österreich angestrengt. Offensichtlich ist die EU - konforme Umsetzung

  der Richtlinien durch die Kometenzlage des Naturschutzes in Österreich

  schwer behindert und nicht zielführend.

 

• Während das ÖPUL bereits durch einen Naturschutzbeirat mit viel Erfolg

  evaluiert und weiterentwickelt wird, wurde das Programm für ländliche

  Entwicklung ohne formale Einbeziehung des Naturschutzes erstellt. Dies

  widerspricht nicht nur der Durchführungsverordnung zur ländlichen

  Entwicklung, sondern gefährdet die Integration von Natur - und Umweltschutz

  In das landwirtschaftliche Förderungswesen.

 

• Um den Verpflichtungen Österreichs zu Einrichtung, Management, Betreuung

  und Monitoring von Natura 2000 nachzukommen, ist die Schaffung

  geeigneter Finanzierungsinstrumente notwendig. Im Rahmen des

  Programmes für die Entwicklung des ländlichen Raumes (Artikel 16, 32 und

  33 der Verordnung 1257199) sowie der Strukturfonds Ziel 2 sind diese

  Möglichkeiten ausreichend gegeben. Ob diese auch ausgeschöpft werden,

  hängt von der konkreten inhaltichen und budgetären Ausgestaltung des

  Österreichischen Programmes für die Entwicklung des ländlichen Raumes

  sowie den Ziel 2 - Strukturfondsprogrammen ab.

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Umwelt, Jugend

und Familie werden aufgefordert umgehend folgendes Aktionsprogramm zu

verabschieden bzw. bis zum 31. März 2000 konkrete Regierungsvorlagen

vorzulegen:

1.   Die Österreichische Bundesregierung wird aufgefordert - in Anlehnung an

      die ähnlich gelagerten Verhältnisse in Deutschland - eine Regierungsvorlage

      für ein Bundesrahmengesetz für den Naturschutz mit Bundeskompetenz bei

      der Natura 2000 - Umsetzung bis 31. März 2000 vorzulegen.

 

2.   Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Naturschutzbeirat für

      ländliche Entwicklung zur Durchführung, Begleitung, Bewertung und

      Weiterentwicklung des österreichischen Programmes zur ländlichen

      Entwicklung umgehend einzurichten.

 

3.   Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Finanzierung von Natura 2000

      mittels des Programmes für die Entwicklung des ländlichen Raumes sowie

      der Ziel 2 - Strukturfondsprogramme sicherzustellen.

     

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuß vorgeschlagen.