590/A XXI.GP
Eingelangt am: 30.01.2002
ANTRAG
der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Einkommenssteuergesetz 1988 geändert
wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 105 wird wie folgt geändert und lautet:
"§
105. Den Inhabern von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen ist ein besonderer
Freibetrag
von € 1092,- jährlich bei Berechnung der Einkommensteuer
(Lohnsteuer) abzuziehen.
Der Betrag erhöht oder vermindert sich ab dem Jahr 2003 in jenem
Maße, in dem sich der vom
Österreichischen
Statistischen Zentralamt verlautbarte Verbraucherindex des Vorjahres
verändert."
Begründung:
Die in Diskussion stehende Ausweitung des
Kreises der Anspruchsberechtigten nach dem
Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz ist nicht zu trennen von der
Behandlung jener
Menschen, die zwischen 1933 und 1945 aktiv
gegen den Nationalsozialismus und für ein freies
und demokratischen Österreichs tätig
waren. Eine nicht ausreichende Berücksichtigung dieser
Personengruppe kann den Eindruck erwecken, dass der Mehrheit der
österreichischen
Abgeordneten zum Nationalrat eine Anerkennungszahlung an Personen, die - aus
welchem
Grund auch immer - auf der Seite Nazi-Deutschlands gekämpft haben und in
der Folge in
Gefangenschaft geraten sind als wichtiger erscheint als die Anerkennung jener
Personen, die
Leben, Gesundheit und Freiheit im Kampf gegen
das Naziregime aufs Spiel gesetzt haben.
In diesem Zusammenhang fällt auf, dass
der Freibetrag für Opfer des Kampfes für ein freies
demokratisches Österreich seit dem Jahr 1986 (!), abgesehen von einer
geringfügigen Anpassung
in Zusammenhang mit der
Währungsumstellung, nicht mehr an die seither eingetretene
Erhöhung der Verbraucherpreise angepasst wurde. Dies wird mit dem
vorliegenden Antrag
korrigiert. Damit es nicht auch in Zukunft zu einer inflationsbedingten
Verringerung dieses
Freibetrages kommt, wurde eine automatische
Indexanpassung vorgesehen.
In formeller Hinsicht
wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales
vorgeschlagen sowie die Durchführung einer ersten Lesung innerhalb
von drei
Monaten verlangt.