591/A (E) XXI.GP
Eingelangt am: 30.01.2002
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser,
Freundinnen und Freunde
betreffend Strahlungskennzeichnung von Mobiltelefonen
Die Kennzeichnung von Handys nach ihrer Strahlungsabgabe
wird seit langem
gefordert, auch im Rahmen der von zahlreichen Abgeordneten auch aus dem Kreis
der derzeitigen Regierungsparteien
unterzeichneten Mobilfunk-Petition. Im Zuge der
erst im Oktober 2001 abgeschlossenen Entwicklung eines Bundesgesetzes über
Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen wurde ausführlich und
von
vielen Seiten auf die Chance hingewiesen, dem Anliegen der Handy-
Strahlungskennzeichnung in diesem Rahmen eine gesetzliche Basis zu geben. Dies
wurde damals unter Verweis auf angebliche EU-Widrigkeit noch von der
Regierungsmehrheit abgelehnt. Inzwischen sind
die Regierungsparteien jedoch
offenbar - der Opposition folgend - zur gegenteiligen Einsicht gelangt. Dies
belegt der
Wortlaut eines Entschließungsantrags zu dieser Thematik, der in der
jüngsten
Sitzung des Verkehrsausschusses am 4.12.2001 eine Mehrheit fand. Somit muss es
nun möglich sein, eine weitere der auch
nach zwei Jahren nicht umgesetzten
Forderungen der Mobilfunk-Petition in Angriff
zu nehmen.
Um in dieser Situation in der Öffentlichkeit nicht den
Eindruck einer zögerlichen oder
sachlich widersprüchlichen Politik in dieser wichtigen Frage entstehen zu
lassen,
sollte mit einem Nationalratsbeschluss nicht bis zur Plenarbehandlung der
Mobilfunk-
Petition zugewartet werden. Vielmehr muss die Gelegenheit der gesondert
erfolgenden Euro-Umstellung im erwähnten Gesetz genutzt und das
mehrheitsfähige
Anliegen der Handy-Kennzeichnung zügig behandelt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und
Technologie wird ersucht, sich für
die raschestmögliche Einführung der einheitlichen Kennzeichnung der
Mobiltelefone
hinsichtlich der Intensität der von diesen ausgesandten elektromagnetischen
Strahlung einzusetzen und dem Nationalrat binnen sechs Monaten einen Vorschlag
für eine entsprechende gesetzliche Regelung vorzulegen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.