593/A(E) XXI.GP
Eingelangt am: 30.01.2002
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Dr. Kurt
Grünewald, Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend bundesweite
Regelung zu Freiheitsbeschränkungen in Alten-, Pflege- und
Behindertenheimen
Das Bundesland Vorarlberg wird in seiner
nächsten Landtagssitzung ein
Pflegeheimgesetz beschließen, welches in den §§ 12 und 13
Freiheitsbeschränkungen in Pflegeheimen ohne ausreichende staatliche
Schutz- und
Vorsorgepflichten ermöglicht, da weder eine verpflichtende Kontrolle noch
eine ex
lege Vertretung der BewohnerInnen vorgesehen sind.
Die im Vorarlberger Pflegeheimgesetz vorgesehene kursorische Behandlung der
Freiheitsbeschränkung psychisch kranker alter Menschen bedeutet eine eindeutige
Diskriminierung im Vergleich zu den differenzierten Bestimmungen des
Unterbringungsgesetzes.
Dies führt dazu, daß zwei Klassen von angehaltenen Patientinnen entstehen
werden, jene im Psychiatriebereich und jene im Bereich der Pflegeheime.
In Pflegheimen leben die BewohnerInnen -
in der Psychiatrie halten sie sich in der
Regel nur kurze Zeit auf. Um so erstaunlicher ist, daß dem Schutz
chronisch kranker
und auf Dauer auf eine Einrichtung angewiesener Menschen ein so geringes
Ausmaß von Regelungen und Rechtsschutz zugemessen werden soll.
Weiters ist zu bedenken, daß die zu
erwartenden neun verschiedenen Regelungen
betreffend Freiheitsbeschränkungen in Pflegeheimen ein Problem darstellen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Justiz wird
aufgefordert, dem Nationalrat bis 30. Juni 2002
eine Regierungsvorlage für eine bundesweite Regelung betreffend
Freiheitsbeschränkungen in Alten-, Pflege- und Behindertenheimen
vorzulegen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuß vorgeschlagen.