593/A(E) XXI.GP

Eingelangt am: 30.01.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


des Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Haidlmayr, Freundinnen und Freunde


betreffend bundesweite Regelung zu Freiheitsbeschränkungen in Alten-, Pflege- und
Behindertenheimen

Das Bundesland Vorarlberg wird in seiner nächsten Landtagssitzung ein
Pflegeheimgesetz beschließen, welches in den §§ 12 und 13
Freiheitsbeschränkungen in Pflegeheimen ohne ausreichende staatliche Schutz- und
Vorsorgepflichten ermöglicht, da weder eine verpflichtende Kontrolle noch eine ex
lege Vertretung der BewohnerInnen vorgesehen sind.

Die im Vorarlberger Pflegeheimgesetz vorgesehene kursorische Behandlung der

Freiheitsbeschränkung psychisch kranker alter Menschen bedeutet eine eindeutige

Diskriminierung im Vergleich zu den differenzierten Bestimmungen des

Unterbringungsgesetzes.

Dies führt dazu, daß zwei Klassen von angehaltenen Patientinnen entstehen

werden, jene im Psychiatriebereich und jene im Bereich der Pflegeheime.

In Pflegheimen leben die BewohnerInnen - in der Psychiatrie halten sie sich in der
Regel nur kurze Zeit auf. Um so erstaunlicher ist, daß dem Schutz chronisch kranker
und auf Dauer auf eine Einrichtung angewiesener Menschen ein so geringes
Ausmaß von Regelungen und Rechtsschutz zugemessen werden soll.

Weiters ist zu bedenken, daß die zu erwartenden neun verschiedenen Regelungen
betreffend Freiheitsbeschränkungen in Pflegeheimen ein Problem darstellen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 30. Juni 2002
eine Regierungsvorlage für eine bundesweite Regelung betreffend
Freiheitsbeschränkungen in Alten-, Pflege- und Behindertenheimen vorzulegen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuß vorgeschlagen.