6/AE XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Umsetzung des Frauenvolksbegehrens

 

 

 

Im Jahre 1997 wurde in Österreich das Frauenvolksbegehren durchgeführt, das mit ca.

645.000 Unterschriften eines der erfolgreichsten aller in Österreich jemals durchgeführten

Volksbegehren war. 1998 wurden die zwölf Punkte dieses Volksbegehrens lange und

ausführlich im Parlament beraten.

 

Von Seiten der Regierungsparteien gab es zahlreiche Beteuerungen, den Forderungen der

UnterzeichnerInnen nachkommen zu wollen. So meinte Bundeskanzler Viktor Klima in

einer Sondersitzung des Nationalrates zum Frauenvolksbegehren vom 8. Juli 1999: "Ich

bekenne mich nach wie vor zur Umsetzung der Ziele des Frauen - Volksbegehrens. Ich

bekenne mich auch zur Umsetzung der überwiegenden Anzahl der Punkte.“ Und weiter:

„Ich glaube, das die Forderung nach der Verankerung des Rechtsanspruchs auf

Teilzeitarbeit bis zum Schuleintritt des Kindes mit Rückkehrrecht auf einen

Vollzeitarbeitsplatz eine völlig berechtigte Forderung ist und umgesetzt werden sollte. Und

wir werden uns auch sehr stark dafür einsetzen.

 

Unterrichtsministerin Gehrer meinte in der gleichen Sondersitzung: „Ich meine, dass noch

viele Maßnahmen wirklich notwendig sind. Wir brauchen die verbindliche Quotenregelung in

verschiedenen Bereichen, Frauen, die Netzwerke bilden,...“ An anderer Stelle: "Es zeigt

nämlich, dass wir dieses Thema sehr ernst nehmen und dass es uns ein Anliegen ist,

Zielsetzungen in Richtung Verbesserung der Situation von Frauen, Gleichbehandlung der

Frauen, Gleichstellung der Frauen auch wirklich umzusetzen.“

 

Leider wurde trotz dieser Beteuerungen bis heute nicht eine einzige der zwölf Forderungen

des Frauenvolksbegehrens im Parlament adäquat umgesetzt, und auch sonst lässt die

österreichische Bundesregierung bereits seit längerer Zeit praktisch jegliche Maßnahmen zur

Gleichstellung und sozialen Absicherung von Frauen in der Gesellschaft vermissen.

 

Der nunmehr neu gewählte Nationalrat soll daher die Gelegenheit erhalten, unter Beweis zu

stellen, dass es ihm ernst ist mit der Umsetzung von Frauenforderungen und dass die 21.

Gesetzgebungsperiode eine für die Frauen in Österreich erfreulichere sein wird als es die

20. war. Auch die bevorstehende Jahrhundertwende sollte Anlass genug sein, endlich

Maßnahmen umzusetzen, die einer demokratischen und gleichberechtigten Gesellschaft

würdig sind und sich von Vorurteilen und Diskriminierungen vergangener Jahrhunderte zu

befreien.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundeskanzler, die Ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales, die Ministerin für

Frauenangelegenheiten sowie die Ministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

werden aufgefordert, dem Parlament bis Anfang Februar 2000 Vorschläge zu einer

Umsetzung der Forderungen des Frauenvolksbegehrens vorzulegen. Diese zwölf

Forderungen sind folgende:

 

1. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist im Bundes - Verfassungsgesetz zu

    verankern. Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) verpflichtet sich

    damit zum aktiven Abbau der Benachteiligung von Frauen.

 

2. Unternehmen erhalten Förderungen und öffentliche Aufträge nur, wenn sie dafür

    sorgen, daß Frauen auf allen hierarchischen Ebenen entsprechend ihrem Anteil an der

    Bevölkerung vertreten sind.

 

3. Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit ist anzustreben. Deshalb ist ein

    Mindesteinkommen von öS 15.000,- brutto, das jährlich dem Lebenskostenindex

    angepaßt wird, zu sichern.

 

4. Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigung sind arbeits - und sozialrechtlich der vollen

    Erwerbsarbeit gleichzustellen.

 

5. Keine Anrechnung des PartnerIneinkommens bei Notstandshilfe und Ausgleichszulage.

 

6. Die Gleichstellung der Frauen muß auch durch staatliche Bildungsmaßnahmen gefördert

    werden. Die Bundesregierung hat geschlechtsspezifische Statistiken zu den Themen

    Beruf und Bildung zu erstellen und jährlich zu veröffentlichen.

 

7. Jeder Mensch hat das Recht, Beruf und Kinder zu vereinbaren. Daher hat der

    Gesetzgeber für die Bereitstellung ganztägiger qualifizierter Betreuungseinrichtungen für

    Kinder aller Altersstufen zu sorgen. Tagesmütter sind auszubilden und arbeits - und

    sozialrechtlich abzusichern.

 

8. Zwei Jahre Karenzgeld für AlleinerzieherInnen.

 

9. Gesetzlich garantierter Anspruch auf Teilzeitarbeit für Eltern bis zum Schuleintritt ihres

    Kindes mit Rückkehrrecht zur Vollarbeitszeit.

 

10. Ausdehnung der Behaltefrist am Arbeitsplatz nach der Karenzzeit auf 26 Wochen.

 

11. Jeder Mensch hat das Recht auf eine Grundpension, die nicht unter dem

      Existenzminimum liegen darf. Wenn ein/e Lebenspartner/in nicht erwerbstätig ist, hat

     der/die andere dafür Pensionsbeiträge zu zahlen. Kindererziehung und Pflegearbeit

      wirken pensionserhöhend.

 

12. Keine weitere Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen, bevor nicht die

      tatsächliche Gleichberechtigung in allen Bereichen gegeben ist.

 

 

Zusätzlich mögen die genannten MinisterInnen sowie der Minister für Wissenschaft und

Verkehr sowie der Minister für Inneres bis Februar 2000 dem Nationalrat konkrete

Vorschläge zur Umsetzung von (legistischen und anderen) Maßnahmen folgenden Inhalts

bzw. folgender Zielsetzung unterbreiten:

 

1. Maßnahmen, die garantieren, dass das (bereits im Gleichbehandlungsgesetz normierte)

    Verbot der geschlechtsspezifischen Entgeltdiskriminierung tatsächlich Realität wird.

 

2. Maßnahmen, um eine Erhöhung des Frauenanteils in den obersten Gremien des

   Arbeitsmarktservice zu bewirken. Insbesondere soll dabei die Einhaltung verbindlicher

   Frauenquoten bei der Bestellung der obersten FunktionärInnen durch MinisterInnen

   vorgeschrieben werden sowie bei den auszuschreibenden Funktionen eine

   Bevorzugungsregelung für bestqualifizierte Frauen normiert werden (wie im Antrag

   1039/A der Abgeordneten Petrovic, Pollet - Kammerlander und FreundInnen gefordert).

 

3. Maßnahmen, damit die Zeiten, die ArbeitnehmerInnen in Elternkarenz verbringen, für

    die Anrechnung dienstzeitabhängiger Ansprüche (z.B. für die Abfertigung) voll

    angerechnet werden, wie das bei Zeiten, die beim Heer verbracht werden (auch bei

    freiwilligen!) der Fall ist. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag ist dem Nationalrat

    zuzuleiten (wie im Antrag 951/A der Abgeordneten Pollet - Kammerlander, Öllinger und

    FreundInnen gefordert).

 

4. Maßnahmen, die garantieren, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge das

    Vorhandensein eines Frauenförderplanes in Betrieben ein Zuschlagskriterium ist (wie in

    Antrag 663/A der Abgeordneten Pollet - Kammerlander, Petrovic und FreundInnen

    gefordert).

 

5. Maßnahmen, die garantieren, dass bei Personen mit Betreuungspflichten bei der

   Arbeitsplatzvermittlung auf die Öffnungszeiten vorhandener

   Kinderbetreuungseinrichtungen Rücksicht zu nehmen ist sowie, dass

   Kinderbetreuungspflichten als wichtiger Grund für die Ablehnung einer Beschäftigung

   gelten und daher nicht zu einem Verlust des Arbeitslosengeldes führen (wie in Antrag

   503/A der Abgeordneten Öllinger, Pollet - Kammerlander und FreundInnen gefordert).

 

6. Maßnahmen, die garantieren, dass das Karenzgeld allen Alleinstehenden bis zur

    Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes gewährt wird (wie in Antrag 503/A der

    Abgeordneten Öllinger, Pollet - Kammerlander und FreundInnen gefordert).

 

7. Maßnahmen, damit der Begriff „Karenzurlaub", der ja kein Urlaub im herkömmlichen

    Sinn ist, in allen bestehenden Gesetzen durch den Begriff "Karenzzeit" oder auch

    "Elternkarenz“ ersetzt wird.

8. Maßnahmen, die garantieren, dass die in Österreich tätigen Frauen - und

    Mädchenberatungsstellen eine entsprechende Basisfinanzierung haben und nicht jedes

    Jahr um ihre Existenz zittern müssen.

 

9. Maßnahmen, um die "Mitwirkungspflicht im Erwerb des anderen“ aus dem Ehegesetz zu

    entfernen oder zumindest dafür zu sorgen, dass mittätige EhegattInnen einen

    Entgeltanspruch für ihre Mitarbeit erwerben, der einem arbeitsrechtlichen entspricht.

 

10. Maßnahmen, um zu garantieren, dass ein Anreiz für politische Parteien geschaffen

      wird, ihre Frauenquoten zu erhöhen, indem ein Teil der Parteienförderung an

      Frauenquoten gebunden wird (wie im Antrag 146/A der Abgeordneten

      Pollet - Kammerlander und FreundInnen vorgeschlagen).

 

11. Maßnahmen, um zu garantieren, dass Frauen, die am Arbeitsplatz sexuell belästigt

      werden, während eines diesbezüglichen Verfahrens erhöhter Kündigungsschutz

      gewährleistet wird.

 

12. Maßnahmen, um die Behaltefrist nach einer Elternkarenz wieder auf 26 Wochen

      auszudehnen.

 

13. Maßnahmen, um zu garantieren, dass die Gleichbehandlungskommission des Bundes

      sowie die Gleichbehandlungskommission für die Privatwirtschaft vollwertige Behörden

      werden und damit die Kompetenz zur Erlassung von Bescheiden haben.

 

14. Maßnahmen, um zu garantieren, dass es in Österreich endlich eine ausreichende Zahl

      von qualitativ hochwertigen Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder aller

      Altersgruppen gibt.

 

15. Maßnahmen, um zu garantieren, dass bei der Berechnung der Notstandshilfe sowie der

     Ausgleichszulage das PartnerInneneinkommen nicht angerechnet wird (wie im Antrag

     477/A(E) des Abgeordneten Öllinger und FreundInnen gefordert).

 

16. Maßnahmen, um zu garantieren, dass für alle Frauen die Möglichkeit besteht, einen

      eigenständigen Pensionsanspruch zu erwerben (wie im Antrag 5951A(E) des

      Abgeordneten Öllinger und FreundInnen gefordert).

 

17. Maßnahmen, um zu garantieren, dass mehr Väter Verantwortung für ihre Kinder

      übernehmen und Elternkarenz in Anspruch nehmen.

 

18. Maßnahmen, um zu garantieren, dass die Normalarbeitszeit - bei Lohnausgleich - auf 35

      Stunden verkürzt wird und dass es zu einem Abbau von Überstunden kommt.

 

19. Maßnahmen, um zu garantieren, dass Personen, die sich in sog. „prekären“

      Arbeitsverhältnissen befinden (Teilzeitarbeit, geringfügig Beschäftigte,

      LeiharbeitnehmerInnen) sozial und arbeitsrechtlich abgesichert sind.

 

20. Maßnahmen, um zu garantieren, dass Mädchen sich frei für einen nicht von

      Geschlechterstereotypen geleiteten Ausbildungsweg entscheiden können.

21. Maßnahmen, um alle Betriebe zu verpflichten, jährlich einen Gleichbehandlungsbericht

      zu erstellen und der Anwältin für Gleichbehandlung zuzuleiten.

 

22. Maßnahmen, um der Anwältin für Gleichbehandlung ein adäquates Arbeiten zu

      ermöglichen (Gleichbehandlungsanwältinnen in jedem Bundesland, personelle

      Aufstockung der Bundes - Anwaltschaft, etc.).

 

23. Maßnahmen, um zu garantieren, dass in Gesetzgebung und Vollziehung des Bundes

      verpflichtend geschlechtergerechte Sprache verwendet wird (wie in Antrag 370/A der

      Abgeordneten Pollet - Kammerlander und FreundInnen gefordert).

 

24. Maßnahmen, damit Frauen, die abseits des Arbeitsplatzes sexuell belästigt werden, ein

      entsprechender strafrechtlicher Schutz gewährt wird.

 

25. Maßnahmen, damit Eltern ein Recht auf Teilzeitarbeit bis zum 6. Lebensjahr ihres

      Kindes mit Rückkehrrecht zur Vollzeitarbeit gewährt wird.

 

26. Maßnahmen, damit Frauen, die Opfer gewalttätiger Partner werden, ausreichende

      Beratungs -, Unterstützungs - und Wohnmöglichkeiten zu Verfügung stehen.

 

27. Maßnahmen, damit garantiert ist, dass das Bundes - Gleichbehandlungsgesetz bei

     Ausgliederungen von Betrieben aus dem öffentlichen Sektor in diesen weitergilt.

 

28. Maßnahmen, damit garantiert wird, dass alle in Zukunft neu geschaffenen Berufe

      geschlechtergerechte Bezeichnungen bekommen.

 

29. Maßnahmen, damit garantiert ist, dass in allen bei Ministerien eingerichteten

     Arbeitsgruppen, Gremien und Beiräten Frauen in entsprechender Anzahl vertreten sind.

 

30. Maßnahmen, damit in Zukunft garantiert ist, dass nicht einzelne MinisterInnen an

      arbeitssuchende Frauen Werbematerial des Bundesheeres verschicken lassen und diese

      Frauen dadurch zu dem Irrglauben verleitet werden könnten, dass es sich bei dem für

      Frauen möglichen Ausbildungsdienst um einen Arbeitsplatz im herkömmlichen Sinne

      handelt (insbesondere, was die Bezahlung betrifft).

 

31. Maßnahmen, damit in der Arbeitsmarktpolitik die Bedürfnisse und Interessen von

      Frauen besonders gefördert werden und dafür auch entsprechende Mittel zur Verfügung

      gestellt werden.

 

32. Maßnahmen, damit sämtlichen Förderungen und Stipendien, die aus öffentlichen

     Geldern finanziert werden, zu 50% an Frauen gehen und Frauen auch besser als bisher

     über die Möglichkeiten solcher Förderungen und Stipendien informiert werden.

 

33. legistische Maßnahmen, damit garantiert wird, dass die Verträge, die SexarbeiterInnen

      abschließen, nicht mehr als sittenwidrig gelten und diese daher einen rechtlich

     durchsetzbaren Anspruch auf Bezahlung ihrer Dienstleistungen haben.

 

34. Maßnahmen, damit garantiert wird, dass SexarbeiterInnen sozialversichert sind.

35. Maßnahmen, damit garantiert wird, dass psychotherapeutische Krankenbehandlung, die

      gesetzlich bereits seit 1990 der ärztlichen gleichgestellt ist und überwiegend von Frauen

      in Anspruch genommen wird, von den Krankenkassen bezahlt wird, ohne dass dabei an

      die TherapeutInnen schikanöse Bedingungen gestellt werden.

 

36. Maßnahmen, damit junge Frauen stärker zu wissenschaftlicher Tätigkeit und Forschung

      motiviert werden (spezifische Förderungen, etc.).

 

37. Maßnahmen, damit garantiert wird, dass alle Personen, die einer Vollzeit - Erwerbsarbeit

      nachgehen, einen Mindestlohn von 15.000 Schilling bekommen.

 

38. Maßnahmen, damit garantiert wird, dass Eltern, die wegen fehlender

      Kinderbetreuungseinrichtungen ihr Arbeitsverhältnis beenden müssen, einen vollen

      Abfertigungsanspruch erhalten.

 

39. Maßnahmen, damit garantiert wird, dass alle erwerbstätigen Eltern ein Recht auf

      ausserhäusliche Kinderbetreuung ihrer Kinder haben.

 

40. Maßnahmen, damit garantiert wird, dass ausländische Frauen, die Opfer von Gewalt

     durch ihre Partner werden, dagegen rechtliche Schritte ergreifen können bzw. sich

     scheiden lassen können, ohne dass ihnen die sofortige Abschiebung droht.

 

41. Maßnahmen, damit garantiert wird, dass Vergewaltigung ausdrücklicher als Asylgrund

      anerkannt wird.

 

42. Maßnahmen, damit garantiert wird, dass behinderte Frauen spezifische, ihren

      Bedürfnissen entsprechende Förderungen erhalten.

 

43. Maßnahmen, damit garantiert wird, dass Frauen und Mädchen, die von Frauenhändlern

      nach Österreich gebracht wurden, nicht abgeschoben werden.

 

44. Maßnahmen, damit garantiert wird, dass Frauen in jedem Bundesland die Möglichkeit

      haben, einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen und dass dieser kostenlos

     durchgeführt wird und dass Komplikationen in der Folge eines

     Schwangerschaftsabbruches als Krankenbehandlung anerkannt wird.

 

45. Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die die Aufgabe hat, sämtliche österreichische Gesetze

      auf frauendiskriminierende Bestimmungen zu durchforsten und diese Ergebnisse dann

      dem Nationalrat berichtet.

 

46. Maßnahmen, um alle frauendiskriminierenden bzw. - schlechterstellenden Bestimmungen

      aus dem Pensionsrecht zu entfernen.

 

47. Maßnahmen, um zu garantieren, dass der Wiedereinstieg ins Arbeitsleben für Frauen

      auch in Zeiten eines verengten Arbeitsmarktes ermöglicht und speziell gefördert wird.

 

48. Maßnahmen, damit Teilzeitarbeit in qualifizierten Berufsfeldern und auch speziell für

      Männer ermöglicht und gefördert wird und der Öffentlichen Dienst eine Vorreiterrolle

      dabei einnimmt.

49. Alle MinisterInnen mögen dem Nationalrat jährlich geschlechtsspezifisch

      aufgeschlüsselte Daten aller Institutionen (insbesondere Daten über den Frauenanteil in

      den Leitungspositionen dieser Institutionen), die mit öffentlichen Geldern finanziert bzw.

      unterstützt werden (auch wenn sie privat oder privatisiert sind), vorlegen.

 

50. Alle MinisterInnen mögen dem Nationalrat jährlich geschlechtsspezifisch

      aufgeschlüsselte Daten aller bei den Ministerien eingerichteten Arbeitsgruppen, Gremien

      und Beiräten vorlegen.