601/AE XXI.GP
Eingelangt am: 31.01.2002
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Terezija
Stoisits, Freundinnen und Freunde
betreffend unverzügliche Umsetzung des
VfGH-Erkenntnisses zu zweisprachigen
Ortstafeln nach dem Volksgruppengesetz
Mit Erkenntnis
vom 13.12.2001 (G 213/01-18; V 62, 63/01-18) hat der
Verfassungsgerichtshof u.a. Bestimmungen des Volksgruppengesetzes, BGBI.
1976/396, und der Topographie-Verordnung für Kärnten vom 31. Mai
1977, BGBI.
306, als verfassungswidrig aufgehoben. Der Verfassungsgerichtshof argumentierte
in seinem Urteil, daß die Voraussetzung eines Minderheitenanteils von 25
% für die
Aufstellung von zweisprachigen topographischen Aufschriften dem Art. 7 des
Staatsvertrags von Wien widerspricht und daher verfassungswidrig ist. Für
die
Reparatur der aufgehobenen gesetzlichen Bestimmungen wurde dem Gesetzgeber
und den in Betracht kommenden Verordnungsgebern eine Frist bis 31.12.2002
gewährt.
Allerdings sind selbst derzeit geltende
Rechte der zweisprachigen Minderheit in
Kärnten bis heute nicht umgesetzt: in 24 der 91 Kärntner Ortschaften,
die in der
Topographie-Verordnung der Bundesregierung aus dem Jahre 1977 (!) als
zweisprachige Orte angeführt werden, fehlen bis heute zweisprachige
Ortstafeln. Die
Bürgermeister dieser Ortschaften, die mehrheitlich der SPÖ
angehören, verletzen
seit 1977 die Verordnung der Bundesregierung, indem sie die Aufstellung
zweisprachiger Ortstafeln verweigern.
Aufgrund
der parteipolitisch und minderheitenfeindlich motivierten Neuinszenierung
des Ortstafelkonflikts seit der Veröffentlichung des Erkenntnisses, die
insbesondere
auf dem Rücken der zweisprachigen Minderheit in Kärnten ausgetragen
wird, ist es
notwendig, eine rasche Klärung der gesetzlichen Lage herbeizuführen,
um
Minderheitenrechte außer Streit zu stellen und lückenlos umzusetzen.
Die
Bundesregierung hat nun die Möglichkeit - ohne die vom VfGH festgesetzte
Maximalfrist zur Umsetzung seines Erkenntnisses auszuschöpfen -, durch
unverzügliche Novellierung des Volksgruppengesetzes und den Erlass von
neuen
Topographie-Verordnungen, die
verfassungskonform sind und internationalen
Minderheitenschutzstandards entsprechen, ein unmißverständliches
Bekenntnis zur
Rechtsstaatlichkeit und Minderheitenrechten abzugeben und damit weiteren
Schaden abzuwenden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat
wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird
aufgefordert,
1. dem
Nationalrat unverzüglich eine dem Verfassungsgerichtshof-Erkenntniss vom
13.12.2001 (G 213/01-18; V 62, 63/01.18) entsprechende Regierungsvorlage zur
Novellierung des Volksgruppengesetzes (VGG) vorzulegen; die die Grundlage
für die
Änderung der sogenannten Topographie-Verordnungen für zweisprachige
Ortstafeln
bilden wird
2.
sicherzustellen, daß nach den derzeit gültigen
Topographie-Verordnungen
fehlende zweisprachige Ortstafeln unverzüglich aufgestellt werden. Diese
betreffen
folgende Kärntner Ortschaften:
Kreuth/Rute
Werouzach/Verovce
Bodental/Poden
Loibltal/Brodi
Sturgarjach/Strugarji
Windisch Bleiberg/Slovenji Plajberg
Bach/Potok
Edling/Kajzeze
Großkleinberg/Mala gora
Lukowitz/Kovice
Niederdörfl/Spodnja Vesca
Oberdörfl/Zvrhnja Vesca
Pugrad/Pograd
Rupertiberg/ Na Gori
Strein/Stranje
Zedras/Sodrazava
Replach/Replje
Tschepitschach/Cepice
Draugegend/Pri Dravi
Hart/Breg
Heiligenstadt/Sveto mesto
Oberdorf/Gornja ves
Schwabegg/2vabek
Unterdorf/Dolnja ves
3.
sicherzustellen, daß nach dem Erlaß neuer Topographie-Verordnungen
die
vorgesehenen zusätzlichen zweisprachigen Ortstafeln unverzüglich
aufgestellt
werden
4. alle
verfassungsrechtlichen Schritte gegen eine kompetenzwidrige Volksbefragung
und Minderheitenfeststellung in Kärnten zu setzen
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung
in den Ausschuß für Menschenrechte
vorgeschlagen.