601/AE XXI.GP

Eingelangt am: 31.01.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


der Abgeordneten Mag.  Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde


betreffend unverzügliche Umsetzung des VfGH-Erkenntnisses zu zweisprachigen
Ortstafeln nach dem Volksgruppengesetz

Mit Erkenntnis vom 13.12.2001 (G 213/01-18; V 62, 63/01-18) hat der
Verfassungsgerichtshof u.a. Bestimmungen des Volksgruppengesetzes, BGBI.
1976/396, und der Topographie-Verordnung für Kärnten vom 31. Mai 1977, BGBI.
306, als verfassungswidrig aufgehoben. Der Verfassungsgerichtshof argumentierte
in seinem Urteil, daß die Voraussetzung eines Minderheitenanteils von 25 % für die
Aufstellung von zweisprachigen topographischen Aufschriften dem Art. 7 des
Staatsvertrags von Wien widerspricht und daher verfassungswidrig ist. Für die
Reparatur der aufgehobenen gesetzlichen Bestimmungen wurde dem Gesetzgeber
und den in Betracht kommenden Verordnungsgebern eine Frist bis 31.12.2002
gewährt.

Allerdings sind selbst derzeit geltende Rechte der zweisprachigen Minderheit in
Kärnten bis heute nicht umgesetzt: in 24 der 91 Kärntner Ortschaften, die in der
Topographie-Verordnung der Bundesregierung aus dem Jahre 1977 (!) als
zweisprachige Orte angeführt werden, fehlen bis heute zweisprachige Ortstafeln. Die
Bürgermeister dieser Ortschaften, die mehrheitlich der SPÖ angehören, verletzen
seit 1977 die Verordnung der Bundesregierung, indem sie die Aufstellung
zweisprachiger Ortstafeln verweigern.

Aufgrund der parteipolitisch und minderheitenfeindlich motivierten Neuinszenierung
des Ortstafelkonflikts seit der Veröffentlichung des Erkenntnisses, die insbesondere
auf dem Rücken der zweisprachigen Minderheit in Kärnten ausgetragen wird, ist es
notwendig, eine rasche Klärung der gesetzlichen Lage herbeizuführen, um
Minderheitenrechte außer Streit zu stellen und lückenlos umzusetzen.

Die Bundesregierung hat nun die Möglichkeit - ohne die vom VfGH festgesetzte
Maximalfrist zur Umsetzung seines Erkenntnisses auszuschöpfen -, durch
unverzügliche Novellierung des Volksgruppengesetzes und den Erlass von neuen
Topographie-Verordnungen, die verfassungskonform sind und internationalen
Minderheitenschutzstandards entsprechen, ein unmißverständliches Bekenntnis zur
Rechtsstaatlichkeit und Minderheitenrechten abzugeben und damit weiteren
Schaden abzuwenden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert,

1. dem Nationalrat unverzüglich eine dem Verfassungsgerichtshof-Erkenntniss vom
13.12.2001 (G 213/01-18; V 62, 63/01.18) entsprechende Regierungsvorlage zur
Novellierung des Volksgruppengesetzes (VGG) vorzulegen; die die Grundlage für die
Änderung der sogenannten Topographie-Verordnungen für zweisprachige Ortstafeln
bilden wird

2. sicherzustellen, daß nach den derzeit gültigen Topographie-Verordnungen
fehlende zweisprachige Ortstafeln unverzüglich aufgestellt werden. Diese betreffen
folgende Kärntner Ortschaften:

Kreuth/Rute

Werouzach/Verovce

Bodental/Poden

Loibltal/Brodi

Sturgarjach/Strugarji

Windisch Bleiberg/Slovenji Plajberg

Bach/Potok

Edling/Kajzeze

Großkleinberg/Mala gora

Lukowitz/Kovice

Niederdörfl/Spodnja Vesca

Oberdörfl/Zvrhnja Vesca

Pugrad/Pograd

Rupertiberg/ Na Gori

Strein/Stranje

Zedras/Sodrazava

Replach/Replje

Tschepitschach/Cepice

Draugegend/Pri Dravi

Hart/Breg

Heiligenstadt/Sveto mesto

Oberdorf/Gornja ves

Schwabegg/2vabek

Unterdorf/Dolnja ves

3. sicherzustellen, daß nach dem Erlaß neuer Topographie-Verordnungen die
vorgesehenen zusätzlichen zweisprachigen Ortstafeln unverzüglich aufgestellt
werden

4. alle verfassungsrechtlichen Schritte gegen eine kompetenzwidrige Volksbefragung
und Minderheitenfeststellung in Kärnten zu setzen

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung in den Ausschuß für Menschenrechte
vorgeschlagen.