602/AE XXI.GP

Eingelangt am: 31.01.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 


der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

betreffend eine Aktion zur Regularisierung des Aufenthaltsstatus von
AusländerInnen ohne Aufenthaltsrecht ("Legalisierungsaktion")

Das Aufenthaltsgesetz 1993 und die bisherigen restriktiven Asylgesetze haben viele
AusländerInnen zu einem illegalen Aufenthaltsstatus gezwungen. Solche
AusländerInnen werden systematisch ins gesellschaftliche Abseits gedrängt,
unterliegen einem Arbeitsverbot und sind von medizinischer Versorgung
ausgeschlossen. Grundlegende Menschenrechte und eine menschenwürdige
Lebensgestaltung werden ihnen verweigert.

Integration hat nicht nur mit den Rahmenbedingungen, sondern auch mit der
Aufenthaltsdauer zu tun. Wer seit Jahren hier lebt, in Gesellschafts- und
Arbeitsstrukturen eingebunden ist, ist integriert, ob mit oder ohne Aufenthaltsrecht.
Das Fehlen des Aufenthalts- und Arbeitsrechts macht Menschen verletzbar und
ausbeutbar gegenüber ArbeitgeberInnen und Vermieterinnen . Erst wenn sie nicht
mehr aufgrund fehlender Papiere erpreßbar sind, werden sie beispielsweise ihre
Arbeitskraft nicht mehr unter dem Durchschnittslohn anbieten oder horrende Mieten
bezahlen müssen.

Daher liegt es im Interesse des österreichischen Staates und der Gesellschaft, diese
Menschen mit einem regulären Aufenthaltsstatus auszustatten und ihre prekäre
Aufenthalts- und Beschäftigungssituation zu verbessern. Solche
"Legalisierungsaktionen" hat es in den letzten Jahren in mehreren EU-Staaten wie
Italien, Spanien, Belgien, Frankreich und Griechenland gegeben, um
undokumentierte Immigrantinnen mit einem Aufenthaltsrecht und
Arbeitsmarktzugang auszustatten und in die Sozialversicherung einzubeziehen.

Um die fortgesetzte Ausgrenzung von Menschen, die bereits hier leben, aber keinen
Aufenthaltsstatus haben, und den Zustand der gesetzlich produzierten "Illegalität" zu
beenden, ist nicht nur eine "Legalisierung" des Aufenthaltsstatus, sondern auch die
Harmonisierung des Aufenthalts- und Arbeitsrechts notwendig.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis 1. Juni 2002 dem Parlament eine Novelle
des Fremdengesetzes zwecks Durchführung einer "Legalisierungsaktion" betreffend
Aufenthaltsrecht und Arbeitsmarktzugang für folgende Gruppen von AusländerInnen
zur Beschlußfassung vorzulegen:

1) AusländerInnen, die bis zum 1.7.1993 (Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes
1993) ein Aufenthaltsrecht für Österreich hatten und dieses aufgrund der
Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes nicht verlängern konnten bzw. nicht mehr
erhielten

2) Ehemalige AsylwerberInnen mit bis 1.1.1998 negativ abgeschlossenem
Asylverfahren, deren Abschiebung unzulässig oder faktisch unmöglich ist, samt ihrer
Familienangehörigen und Familienangehörige von ehemaligen AsylwerberInnen mit
Abschiebeschutz

3) Familienangehörige von in Österreich niedergelassenen AusländerInnen, die ohne
Aufenthaltsrecht bereits in Österreich in Familiengemeinschaft leben, inklusive
"papierloser" Jugendlicher (Kinder und Jugendliche, die schuldlos ohne
Aufenthaltsrecht sind und Familienangehörige in Österreich haben)

4) Irreguläre Immigrantinnen, die zum Stichtag 1.1.2002 nachweislich seit
mindestens drei Jahren in Österreich lebten

In   formeller   Hinsicht   wird   die   Zuweisung   an   den   Ausschuß   für   innere
Angelegenheiten vorgeschlagen.