602/AE XXI.GP
Eingelangt am: 31.01.2002
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
betreffend eine Aktion zur
Regularisierung des Aufenthaltsstatus von
AusländerInnen ohne
Aufenthaltsrecht ("Legalisierungsaktion")
Das
Aufenthaltsgesetz 1993 und die bisherigen restriktiven Asylgesetze haben viele
AusländerInnen zu einem illegalen Aufenthaltsstatus gezwungen. Solche
AusländerInnen werden systematisch ins gesellschaftliche Abseits
gedrängt,
unterliegen einem Arbeitsverbot und sind von medizinischer Versorgung
ausgeschlossen. Grundlegende Menschenrechte und eine menschenwürdige
Lebensgestaltung werden ihnen verweigert.
Integration hat
nicht nur mit den Rahmenbedingungen, sondern auch mit der
Aufenthaltsdauer zu tun. Wer seit Jahren hier lebt, in Gesellschafts- und
Arbeitsstrukturen eingebunden ist, ist integriert, ob mit oder ohne
Aufenthaltsrecht.
Das Fehlen des Aufenthalts- und Arbeitsrechts macht Menschen verletzbar und
ausbeutbar gegenüber ArbeitgeberInnen und Vermieterinnen . Erst wenn sie
nicht
mehr aufgrund fehlender Papiere erpreßbar sind, werden sie beispielsweise
ihre
Arbeitskraft nicht mehr unter dem Durchschnittslohn anbieten oder horrende
Mieten
bezahlen müssen.
Daher liegt
es im Interesse des österreichischen Staates und der Gesellschaft, diese
Menschen mit einem regulären Aufenthaltsstatus auszustatten und ihre
prekäre
Aufenthalts- und Beschäftigungssituation zu verbessern. Solche
"Legalisierungsaktionen" hat es in den letzten Jahren in mehreren
EU-Staaten wie
Italien, Spanien, Belgien, Frankreich und Griechenland gegeben, um
undokumentierte Immigrantinnen mit einem Aufenthaltsrecht und
Arbeitsmarktzugang auszustatten und in die Sozialversicherung einzubeziehen.
Um die
fortgesetzte Ausgrenzung von Menschen, die bereits hier leben, aber keinen
Aufenthaltsstatus haben, und den Zustand der gesetzlich produzierten
"Illegalität" zu
beenden, ist nicht nur eine "Legalisierung" des Aufenthaltsstatus,
sondern auch die
Harmonisierung des Aufenthalts- und Arbeitsrechts notwendig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die
Bundesregierung wird aufgefordert, bis 1. Juni 2002 dem Parlament eine Novelle
des Fremdengesetzes zwecks Durchführung einer
"Legalisierungsaktion" betreffend
Aufenthaltsrecht und Arbeitsmarktzugang für folgende Gruppen von
AusländerInnen
zur
Beschlußfassung vorzulegen:
1)
AusländerInnen, die bis zum 1.7.1993 (Inkrafttreten des
Aufenthaltsgesetzes
1993) ein Aufenthaltsrecht
für Österreich hatten und dieses aufgrund der
Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes nicht verlängern konnten bzw. nicht
mehr
erhielten
2) Ehemalige
AsylwerberInnen mit bis 1.1.1998 negativ abgeschlossenem
Asylverfahren, deren Abschiebung unzulässig oder faktisch unmöglich
ist, samt ihrer
Familienangehörigen und Familienangehörige von ehemaligen
AsylwerberInnen mit
Abschiebeschutz
3)
Familienangehörige von in Österreich niedergelassenen
AusländerInnen, die ohne
Aufenthaltsrecht bereits in Österreich in Familiengemeinschaft leben,
inklusive
"papierloser" Jugendlicher (Kinder und Jugendliche, die schuldlos
ohne
Aufenthaltsrecht sind und Familienangehörige in Österreich haben)
4)
Irreguläre Immigrantinnen, die zum Stichtag 1.1.2002 nachweislich seit
mindestens drei Jahren in
Österreich lebten
In
formeller Hinsicht wird die
Zuweisung an den Ausschuß
für innere
Angelegenheiten vorgeschlagen.