603/A (E) XXI.GP
Eingelangt am: 31.01.2002
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
betreffend Verschärfung und Anwendung der
Bestimmungen zum
Konzessionsentzug im
Güterbeförderungsgesetz
Das Güterbeförderungsgesetz 1995 (Bundesgesetz
über die gewerbsmäßige
Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen) legt für die
gewerbsmäßige
Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im wesentlichen eine
Konzessionspflicht fest. In §5 dieses Gesetzes ist vorgesehen, daß
Erteilung und
auch Belassung einer Konzession an die Erfüllung gewisser Bedingungen
geknüpft
ist. Über die allgemeinen Voraussetzungen für die Ausübung eines
bewilligungspflichtigen gebundenen Gewerbes hinaus sind dabei insbesondere
Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit
und fachliche Eignung entscheidend.
Werden diese Voraussetzungen vom Gewerbetreibenden nicht mehr erfüllt, so
ist die
Konzession von der zur Konzessionserteilung zuständigen Behörde zu
entziehen.
Das Gesetz sieht bereits vor, daß im Fall rechtskräftiger
Bestrafung des
Unternehmers wegen "schwer wiegender Verstöße gegen die
Vorschriften über
die für den Berufszweig geltenden Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen oder
die
Güterbeförderung, insbesondere die Lenk- und Ruhezeiten der Lenker,
die Gewichte
und Abmessungen der Kraftfahrzeuge, die Sicherheit im Straßenverkehr und
der
Kraftfahrzeuge und den Umweltschutz sowie die sonstigen Vorschriften in Bezug
auf die Berufspflichten" die Konzession zu entziehen ist.
Diese Regelung erscheint angesichts der Zustände im
Straßengüterverkehrsgeschäft
unzureichend.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung möge dem Nationalrat umgehend
einen Entwurf für eine
Novelle des Güterbeförderungsgesetzes vorlegen, die klar legt,
daß bereits der
Aufbau von Unternehmenskonstrukten, die das Ziel des Unterlaufens der im Gesetz
erwähnten Standards per Ausbeutung ausländischer Arbeitskräfte
haben, zum
Entzug der Konzession führt.
Ferner möge das bisherige Vollzugsdefizit in diesem
Bereich aufgeklärt und dem
Nationalrat darüber berichtet werden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung, an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen!