603/A (E) XXI.GP

Eingelangt am: 31.01.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde


betreffend Verschärfung und Anwendung der Bestimmungen zum
Konzessionsentzug im Güterbeförderungsgesetz

Das Güterbeförderungsgesetz 1995 (Bundesgesetz über die gewerbsmäßige
Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen) legt für die gewerbsmäßige
Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im wesentlichen eine
Konzessionspflicht fest. In §5 dieses Gesetzes ist vorgesehen, daß Erteilung und
auch Belassung einer Konzession an die Erfüllung gewisser Bedingungen geknüpft
ist. Über die allgemeinen Voraussetzungen für die Ausübung eines
bewilligungspflichtigen gebundenen Gewerbes hinaus sind dabei insbesondere
Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung entscheidend.
Werden diese Voraussetzungen vom Gewerbetreibenden nicht mehr erfüllt, so ist die
Konzession von der zur Konzessionserteilung zuständigen Behörde zu entziehen.

Das Gesetz sieht bereits vor, daß im Fall rechtskräftiger Bestrafung des
Unternehmers wegen "schwer wiegender Verstöße gegen die Vorschriften über
die für den Berufszweig geltenden Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen oder die
Güterbeförderung, insbesondere die Lenk- und Ruhezeiten der Lenker, die Gewichte
und Abmessungen der Kraftfahrzeuge, die Sicherheit im Straßenverkehr und der
Kraftfahrzeuge und den Umweltschutz sowie die sonstigen Vorschriften in Bezug
auf die Berufspflichten" die Konzession zu entziehen ist.

Diese Regelung erscheint angesichts der Zustände im Straßengüterverkehrsgeschäft
unzureichend.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung möge dem Nationalrat umgehend einen Entwurf für eine
Novelle des Güterbeförderungsgesetzes vorlegen, die klar legt, daß bereits der
Aufbau von Unternehmenskonstrukten, die das Ziel des Unterlaufens der im Gesetz
erwähnten Standards per Ausbeutung ausländischer Arbeitskräfte haben, zum
Entzug der Konzession führt.

Ferner möge das bisherige Vollzugsdefizit in diesem Bereich aufgeklärt und dem
Nationalrat darüber berichtet werden.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung, an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen!