606/AE XXI.GP

Eingelangt am: 31.01.2002

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Maier

und Genossinnen

betreffend „Lebensmittel: Kürzere Haltbarkeitsfristen und effektivere

Kontrollen"

Die Haltbarkeitsfristen bei verpacktem Frischfleisch stimmen noch immer nicht,
kritisierten die AK-Konsumentenschützer. Ein bundesweiter Einkaufstest der
österreichischen Arbeiterkammern vom Oktober 2001 zeigte auf: 17 Prozent der
Fleischproben waren trotz guter Lagerung nach dem Einkauf schon vor Ende
der Ablauffrist verdorben.

Die AK Wien hat bereits im Sommer 2001 Schweinefleischproben untersuchen
lassen, die eine unzufriedenstellende Situation für die Konsumenten zeigten.
Die letzte Nachkontrolle in Wien vom Oktober 2001 zeigte: Noch immer ist jede
fünfte Fleischprobe vor Ende der Ablaufdatums bereits schlecht - im Sommer war es
jede dritte Fleischprobe. Wenn selbst in der kälteren Jahreszeit das Fleisch schon
vor dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verdorben ist, ist das mehr als
unbefriedigend.

Die Konsumenten müssen sich auf das Ablaufdatum verlassen können, da das
Ablaufdatum ein wichtiger Anhaltspunkt ist. Die AK-Konsumentenschützer forderten
u.a. als Konsequenz auf die unbefriedenden Ergebnisse: Kürzere Haltbarkeitsfristen
vom Verpacker, die Einhaltung und bessere Kontrolle der Lagertemperaturen sowie
diverse Verschärfungen im Lebensmittelgesetz.

Die AK-Konsumentenschützer haben im Oktober 2001 österreichweit 91 verpackte
Frisch-Schweinefleischproben (Schweinsschnitzel, -kotelett, -Schulter, -steak,
-schlögel, -schöpf) in 68 Geschäften eingekauft. Die Haltbarkeitsfristen der
aufgeschnittenen Schweinefleischprodukte lagen zwischen einem und fünf Tagen, in
zwei Fällen sogar bei bis zu acht Tagen. Das Fleisch wurde in Kühlboxen
transportiert und bei Temperaturen, wie auf dem Etikett angegeben, bis zum Tag des
Mindesthaltbarkeitsdatums gelagert. Die sensorische und mikrobiologische
Untersuchung wurde im jeweiligen Bundesland in der Bundesanstalt für
Lebensmitteluntersuchung (Graz, Salzburg, Linz, Innsbruck), in der
Landesuntersuchungsanstalt (Kärnten, Vorarlberg) bzw. der
Lebensmittelversuchsanstalt in Wien durchgeführt.

In Wien wurden insgesamt 16 Proben in 15 Wiener Supermärkten eingekauft und
untersucht.

Noch immer kein Verlass aufs Ablaufdatum

Die österreichweite Erhebung zeigte: Von 91 eingekauften Fleischproben wurden 15
Produkte (17 Prozent) beanstandet, bevor das Mindesthaltbarkeitsdatums
abgelaufen war.

In Wien war noch immer jede fünfte Probe (drei von 16) bereits vor Ablauf der
Haltbarkeitsfrist verdorben.


Kürzere Haltbarkeitsfristen und mehr Kontrollen

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist für die Konsumentinnen ein wichtiger
Anhaltspunkt. Die Konsumentinnen müssen sich verlassen können, dass diese
Angaben stimmen. Wenn selbst in der kälteren Jahreszeit das Fleisch schon vor dem
Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verdorben ist, ist das mehr als unbefriedigend.
Wie wichtig angemessen kurze Haltbarkeitsfristen sind, zeigt sich bei den zwei
beanstandeten Produkten, die sogar Verbrauchsfristen von bis zu acht Tagen hatten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundsminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert in einer
Novelle zum LMG bzw. durch eine Änderung der LMKVO folgende Änderungen
vorzunehmen:

1.  Die Verpacker in der LMKVO verpflichten, die von ihnen festgelegten
Haltbarkeitsfristen jeweils zwingend unter Berücksichtigung der in der
durchschnittlichen Praxis vorliegenden Bedingungen für Lagerung und
Distribution der Produkte zu bemessen.

2. Vermehrte und effektivere Kontrollen der Einhaltung der notwendigen

Lagertemperaturen und der Kühlkette von der Erzeugung bis zum Verkauf durch
die zuständigen Behörden zu veranlassen.

3.  Das Lebensmittelgesetz dahingehend zu ändern, dass Unternehmen - und nicht
deren Dienstnehmer - für Verstöße gerade stehen müssen. Dem Anzeiger -
insbesondere der anzeigenden Behörde - ist überdies Parteienstellung im
Verwaltungsstrafverfahren einzuräumen.

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss