608/AE XXI.GP

Eingelangt am: 31.01.2002

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Eder, Mag. Reinhard Firlinger, Mag. Kukacka, Dr. Moser

und Kollegen

betreffend Novellierungsbedarf für das Telekommunikationsgesetz

Im Interesse der Standortqualität Österreichs sollten rechtliche Rahmenbedingungen
gewährleistet werden, die, den Entwicklungsstand der Technik und der Märkte
berücksichtigend, neben der zuverlässigen und preiswerten Versorgung auch die
nachhaltige Sicherung einer hochwertigen und innovativen Telekommunikationsinfra-
struktur garantieren. Die Entwicklung des Infrastrukturangebots ist eine Schlüsselfrage
bei der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes. Neben der
Preisentwicklung spielen dabei die Qualität der Infrastruktur und Innovationen bei den
Diensten eine maßgebliche Rolle.

Sowohl neue technische Standards als auch Veränderungen der Marktsituation
machen die Überprüfung der geschaffenen rechtlichen Rahmenbedingungen - einen
wiederkehrenden „Review" - notwendig. Darauf basierend ist es Aufgabe des Gesetz-
gebers, durch Weiterentwicklung des Rechtsrahmens, ergänzt durch andere politische
Maßnahmen, geeignete Rahmenbedingungen für die in Österreich tätige
Telekommunikationswirtschaft zu schaffen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Frau Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, im
Hinblick auf eine nachhaltige Sicherung der Entwicklung der österreichischen
Telekommunikationsinfrastruktur Vorschläge für die Novellierung des
Telekommunikationsrechts erarbeiten zu lassen. Dabei sollen den seit der Erlassung
des Telekommunikationsgesetzes 97 aufgetretenen Veränderungen am
Telekommunikationsmarkt, wie dem Entstehen transnationaler europäischer Märkte,
Rechnung getragen, Anreize für weitere Infrastrukturinvestitionen verstärkt sowie
bestehende Innovationshemmnisse abgebaut werden, um den weiteren Wettbewerb in
Österreich nicht zu behindern.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss beantragt.