611/AE XXI.GP

Eingelangt am: 27.02.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Freundinnen und Freunde

betreffend Frauenanteil im ORF

Obzwar es erfreulich ist, dass nunmehr eine Frau Generalintendantin des ORF geworden ist,
ist die Repräsentanz von Frauen in den höchsten Gremien des ORF weiterhin marginal und
eine Änderung in dieser Hinsicht zeichnet sich nicht ab. Wenn nicht auf gesetzlicher Ebene
festgeschrieben wird, daß innerhalb einer bestimmten Frist ein bestimmter Frauenanteil - vor
allem auf den höheren Ebenen des ORF - zu erreichen ist, ist zu befürchten, daß auch
langfristig kein auch nur einigermaßen nennenswerter Frauenanteil dort erreicht wird.
Der ORF als staatsnahes Unternehmen sollte in dieser Hinsicht eigentlich eine
Vorbildwirkung für private Unternehmen haben. Hier ist auch mit zu bedenken, dass der ORF
mit öffentlichen Gebühren finanziert wird und dies nur dann gerechtfertigt erscheint, wenn
auch öffentliche Interessen - wie die Gleichstellung von Frauen gemäß Artikel 7 der
österreichischen Bundesverfassung eines ist - dort umgesetzt werden.

Die optimale Lösung wäre eine Genderquote von 40% auf allen Hierarchieebenen und in allen
Gremien des ORF. Dies - sowie weitere frauenpolitische Zielsetzungen - kann am besten
erreicht werden, indem im ORF nunmehr zügig ein Frauenförderplan erstellt und umgesetzt
wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis Sommer 2002 dem Parlament eine
Regierungsvorlage zuzuleiten, in welcher der ORF verpflichtet wird, innerhalb eines halben
Jahres einen Frauenförderplan zu erstellen, in welchem effektive Maßnahmen zur Erreichung
einer Genderquote von 40% auf allen Ebenen, insbesondere aber effektive Maßnahmen zur
Erhöhung der Frauenquote auf den höchsten Ebenen, sowie weitere frauenfördernde
Maßnahmen vorgesehen sind. Über die Umsetzung dieser Maßnahmen hat der ORF
regelmäßig Bericht zu erstatten und diesen zu veröffentlichen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen