612/AE XXI.GP
Eingelangt am: 27.02.2002
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend freie Werknutzung für
behinderte Menschen It. Informations-Richtlinien
der Europäischen Gemeinschaft
Der Einsatz von Computertechnologie bringt für Menschen mit Behinderung enorme
Vorteile.
"Print disabled", Personen, die aufgrund ihrer Behinderung mit gedrucktem Material
nicht umgehen können, weil sie blind oder stark sehbehindert sind, oder weil sie
körperbehindert sind und daher mit Büchern usw. nicht hantieren können, haben
durch die Möglichkeit der Digitalisierung und der Nutzung digitaler Information
erstmals Zugang zu umfangreichem Wissen, ein Zugang der für nicht behinderte
Menschen selbstverständlich ist.
Allerdings wirft das Erstellen von Werken in für den betroffenen Personenkreis
zugänglichen Formaten regelmäßig urheberrechtliche Probleme auf, die den
ungeheuren Fortschritt, den die Technik in diesem Bereich für Menschen mit
Behinderung bedeutet, rechtlich wieder einschränken.
Am 22. 6. 2001 wurde jedoch im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften die
Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates von 22. Mai
2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der
verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (Info-RL) veröffentlicht.
Die Richtlinie enthält eine fakultative, freie Werknutzung für behinderte Personen.
Die derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen für
freie Werknutzungen
reichen für behinderte Nutzerinnen nicht aus. Es dürfen zwar Teile
von Werken zum
eigenen Gebrauch von natürlichen und
juristischen Personen (juristische Personen
sind z.B. Vereine) auf allen Trägermaterialien vervielfältigt werden,
jedoch sind
folgende Vervielfältigungen ohne Zustimmung des Berechtigten
unzulässig:
Vervielfältigung ganzer Bücher und Zeitschriften,
Vervielfältigung auch nur von
Teilen von Büchern, die ihrer Beschaffenheit nach zum Schul- oder
Unterrichtsgebrauch bestimmt sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Justiz wird
aufgefordert, dem Parlament bis 31 .März 2002
eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche die freie Werknutzung im §42
UrhG
zugunsten behinderter Personen regelt und die Gleichstellung von Menschen
mit Behinderung
sicherstellt.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.