612/AE XXI.GP

Eingelangt am: 27.02.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

betreffend freie Werknutzung für behinderte Menschen It. Informations-Richtlinien
der Europäischen Gemeinschaft

Der Einsatz von Computertechnologie bringt für Menschen mit Behinderung enorme

Vorteile.

"Print disabled", Personen, die aufgrund ihrer Behinderung mit gedrucktem Material

nicht umgehen können, weil sie blind oder stark sehbehindert sind, oder weil sie

körperbehindert sind und daher mit Büchern usw. nicht hantieren können, haben

durch die Möglichkeit der Digitalisierung und der Nutzung digitaler Information

erstmals Zugang zu umfangreichem Wissen, ein Zugang der für nicht behinderte

Menschen selbstverständlich ist.

Allerdings wirft das Erstellen von Werken in für den betroffenen Personenkreis

zugänglichen Formaten regelmäßig urheberrechtliche Probleme auf, die den

ungeheuren Fortschritt, den die Technik in diesem Bereich für Menschen mit

Behinderung bedeutet, rechtlich wieder einschränken.

Am 22. 6. 2001 wurde jedoch im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften die

Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates von 22. Mai

2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der

verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (Info-RL) veröffentlicht.

Die Richtlinie enthält eine fakultative, freie Werknutzung für behinderte Personen.

Die derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen für freie Werknutzungen
reichen für behinderte Nutzerinnen nicht aus. Es dürfen zwar Teile von Werken zum
eigenen Gebrauch von natürlichen und juristischen Personen (juristische Personen
sind z.B. Vereine) auf allen Trägermaterialien vervielfältigt werden, jedoch sind
folgende Vervielfältigungen ohne Zustimmung des Berechtigten unzulässig:
Vervielfältigung ganzer Bücher und Zeitschriften, Vervielfältigung auch nur von
Teilen von Büchern, die ihrer Beschaffenheit nach zum Schul- oder
Unterrichtsgebrauch bestimmt sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, dem Parlament bis 31 .März 2002
eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche die freie Werknutzung im §42 UrhG        
zugunsten behinderter Personen regelt und die Gleichstellung von Menschen mit   
Behinderung sicherstellt.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.