615/AE XXI.GP
Eingelangt am: 27.02.2002
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Haidlmayr,
Freundinnen und Freunde
betreffend die Umsetzung des Artikel 7 (1) B-VG
Am 17. Februar 1997 fand die
Abschlusssitzung der Arbeitsgruppe " Durchforstung
der österreichischen
Rechtsordnung hinsichtlich diskriminierender Bestimmungen für
Menschen mit Behinderung " statt.
Am 9.7.1997
verabschiedete das Parlament mit den Stimmen aller Parteien eine
Ergänzung der Bundesverfassung. Im Artikel 7 Abs.1 des B-VG wurden
folgende
Sätze
angefügt:
"Niemand darf
wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund,
Länder und Gemeinden)
bekennt sich dazu, die Gleichstellung von behinderten und
nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu
gewährleisten."
Diese Ergänzung zum Artikel 7, Abs. 1
B-VG ist seit 14.8.1997 in Kraft.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, dem
Nationalrat bis zum 30. September 2002 einen Ressortbericht mit folgendem Inhalt
vorzulegen:
1.
Auflistung der Bundesgesetze und entsprechenden Paragrafen, die in der Zeit
vom 1.3. 2000 bis 31.12.2001 novelliert wurden, ohne diskriminierende
Bestimmungen gemäß Artikel 7, Abs.1 B-VG zu beseitigen.
2.
Auflistung der Bundesgesetze und entsprechenden Paragrafen, welche noch
novelliert werden müssten, um die noch immer vorhandenen diskriminierenden
Bestimmungen gemäß Artikel 7, Abs.1 B-VG zu beseitigen
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.