617/AE XXI.GP
Eingelangt am: 27.02.2002
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und
Freunde
betreffend die Umsetzung des Artikel 7 (1) B-VG
Am 17. Februar 1997 fand die Abschlusssitzung der
Arbeitsgruppe " Durchforstung
der österreichischen Rechtsordnung hinsichtlich diskriminierender
Bestimmungen für
Menschen mit Behinderung " statt.
Am 9.7.1997 verabschiedete das
Parlament mit den Stimmen aller Parteien eine
Ergänzung der Bundesverfassung. Im Artikel 7 Abs.1 des B-VG wurden
folgende
Sätze
angefügt:
"Niemand darf wegen seiner
Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund,
Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu,
die Gleichstellung von behinderten und
nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu
gewährleisten."
Diese Ergänzung zum Artikel 7, Abs. 1 B-VG ist seit
14.8.1997 in Kraft.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und
Kultur wird aufgefordert, dem
Nationalrat bis zum 30. September 2002 einen Ressortbericht mit folgendem
Inhalt
vorzulegen:
1. Auflistung der
Bundesgesetze und entsprechenden Paragrafen, die in der Zeit
vom 1.3. 2000 bis 31.12.2001 novelliert wurden , ohne diskriminierende
Bestimmungen gemäß Artikel 7, Abs.1 B-VG zu beseitigen.
2. Auflistung der
Bundesgesetze und entsprechenden Paragrafen, welche noch
novelliert werden müssten, um die noch immer vorhandenen diskriminierenden
Bestimmungen gemäß Artikel 7, Abs.1 B-VG zu beseitigen
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuß vorgeschlagen.