618/AE XXI.GP

Eingelangt am: 27.02.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

betreffend Studie über die Korrelation von Tumoren mit der Verwendung von
Schnurlos-Telefonen nach dem DECT-Standard

In letzter Zeit häufen sich verschiedene Hinweise (Zeitungsartikel, Beobachtung von
Ärzten, ...), wonach die Verwendung von Schnurlos-Telefonen nach dem DECT-
Standard kanzerogene Auswirkungen haben könnte. Es gibt Fälle, bei denen ein
Zusammenhang zwischen dem Auftreten von Augentumoren bei Kindern und der
Verwendung von Schnurlos-Telefonen nach dem DECT-Standard nicht
auszuschließen ist. Auch die Ausstrahlung von derartigen Geräten aus
Nachbarwohnungen erscheint in manchen Fällen höchst bedenklich.

DECT-Schnurlos-Telefone arbeiten und wirken wie Mobilfunkbasisstationen.
Nachdem eine nachteilige Beeinflussung der menschlichen Gesundheit nicht
ausgeschlossen ist, muss dieses Feld im Sinne eines vorsorgenden
Gesundheitsschutzes sowie eines Vorstoßes im Rahmen der Gesundheitsförderung
einer näheren Untersuchung in Form einer wissenschaftlichen Studie unterzogen
werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die für Gesundheit, Umwelt sowie Technologie zuständigen Bundesminister werden
aufgefordert, umgehend, spätestens jedoch binnen Jahresfrist eine Studie in Auftrag
zu geben, die Zusammenhänge zwischen dem Auftreten von Augentumoren bei
Kindern und der Verwendung von Schnurlos-Telefonen nach dem DECT-Standard
untersucht.

                                                                                  

              

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss

vorgeschlagen.