623/AE XXI.GP

Eingelangt am: 28.02.2002

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Mag. Barbara Prammer, Petrovic, Stoisits, Freundinnen und Freunde

betreffend Sofortmaßnahmen gegen die geplante Steinigung von Frau Safya Husseini Tungar-
Tudu

Amnesty International und andere internationale Organisationen haben einen Hilferuf in
folgender Angelegenheit an die internationale Staatengemeinschaft geschickt: In Nigeria
wurde kürzlich Safya Husseini Tungar-Tudu, eine junge nigerianische Frau, zum Tode
verurteilt, weil sie, ohne verheiratet zu sein, ein Kind bekommen hat. Dies wird nach dem in
der Region gültigen islamischen Recht als schwerer Rechtsbruch betrachtet und entsprechend
sanktioniert, allerdings zumeist nur bei Frauen. So ist es auch in diesem Fall so, dass der Vater
des Kindes wegen Mangel an Beweisen freigelassen wurde. Wenn nicht unverzüglich starker
internationaler Druck auf Nigeria ausgeübt wird, wird Safya Husseini Tungar-Tudu in etwa
einem Monat gesteinigt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

1.   Der österreichische Nationalrat verurteilt mit allem Nachdruck die geplante Steinigung
von Frau Safya Husseini Tungar-Tudu als zutiefst grausam und menschenrechtswidrig.

2.   Die Bundesregierung, im Speziellen die Außenministerin, wird aufgefordert, unverzüglich
alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um die nigerianische Regierung bzw. die
zuständigen regionalen Behörden von ihrem Vorhaben, Frau Safya Husseini Tungar-Tudu
steinigen zu lassen, abzubringen.

3.   Des weiteren wird die Bundesregierung, im Speziellen die Außenministerin, aufgefordert,
auf europäischer Ebene eine Initiative zu setzen, um - wie das in verschiedenen Fällen
drohender Todesstrafen schon gelungen ist - speziell zur Verhinderung von
Frauenrechtsverletzungen eine europaweit gemeinsame Vorgangsweise festzulegen.

4.   Für den Fall, dass Frau Safya Husseini Tungar-Tudu zwar vor der Steinigung bewahrt
werden kann, aber kein gesicherter Aufenthalt für sie und ihr Kind in Nigeria möglich ist,
wird die Bundesregierung aufgefordert, in Absprache mit den übrigen EU-Staaten dafür zu
sorgen, dass beiden die Einreise nach Europa ermöglicht und Asyl gewährt wird.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Menschenrechtsausschuss vorgeschlagen.

l