625/AE XXI.GP

Eingelangt am: 28.02.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Ing. Gerhard Fallent, Mag. Ulrike Sima, Dr. Eva Glawischnig
Kolleginnen und Kollegen


betreffend Position Österreichs bei den zukünftigen Vertragsstaatenkonferenzen des
Internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfanges

Vom 20. bis 24. Mai 2002 findet in Japan (Shimonoseki) Jahrestagung die 54. Jahrestagung
der Internationalen Walfangkommission (IWC) statt. Österreich ist Vertragspartei des
Internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfangs vom 2.12.1946 (BGBI. Nr.
44/1995) und nimmt seit 1994 an den jährlich stattfindenden Konferenzen der Internationalen
Walfangkommission (IWC) teil.

Da durch die exzessive Waljagd fast alle noch vorhandenen Walarten an den Rand des
Aussterbens gebracht wurden, besteht seit 1986 ein Moratorium für den kommerziellen
Walfang. Lediglich indigenen Gruppen u. a. in Grönland und Russland werden Quoten
zugeteilt.

Japan, das im Rahmen einer Ausnahmeregelung unter dem Vorwand der "Wissenschaft"
Wale sogar im Antarktischen Schutzgebiet tötet, Norwegen, das das bestehende Moratorium
nicht anerkennt und weiterhin kommerziell Zwergwale tötet, sowie mittlerweile auch Island,
China und Russland üben jedoch starken politischen Druck aus, um kommerzielle
Walfangaktivitäten in Hinkunft wieder zu legalisieren. Darüber hinaus gibt es im Vorfeld der
54. IWC-Jahrestagung von einzelnen Staaten auch Bestrebungen, durch
Stimmenkaufaktionen die Mehrheitsverhältnisse innerhalb der IWC zu Ungunsten vieler
bereits erreichter und von Österreich unterstützter Maßnahmen zu verschieben und dadurch
weitere Bemühungen zum Schutz der Wale zu unterlaufen. In Anbetracht der großen
Schwierigkeiten bei der Erforschung und der Schätzung von Walpopulationen und
Walbeständen, sowie der Tatsache,

dass viele Walarten und Walbestände optisch kaum zu unterscheiden sind, jedoch
genetische oder biologische Unterschiede aufweisen, sodass Fangaktivitäten zu
gravierenden Vollzugsproblemen und zur Ausbeutung von bestimmten Walbeständen, -
Populationen oder -arten führen können,

dass der Zwergwalbestand in der südlichen Hemisphäre nun signifikant niedriger ist als
ursprünglich angenommen und die Ursachen für eine mögliche Abnahme des Bestandes
jedoch noch ungeklärt sind,

-    dass es weiterhin Unklarheiten über die taxonomische Einteilung zahlreicher Walarten
gibt, darunter auch die Zwergwale, die erst kürzlich von der IWC als mindestens zwei
unterschiedliche Arten, möglicherweise jedoch drei oder vier Arten klassifiziert wurden,

-    dass Wale von zahlreichen Umweltfaktoren bedroht werden, die einem zusätzlichen Druck
durch kommerzielle Walfangaktivitäten nicht Stand halten können, sowie

-    bezugnehmend auf den Delegationsbericht GZ 65 5970/9-IIl/8U/01 über die 53.
Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission inkl. der verabschiedeten
Resolutionen

stellen die Abgeordneten folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, bei den Vertragsstaatenkonferenzen der
Internationalen Walfangkonvention folgende Position zu vertreten:

1.   Beibehaltung des bestehenden Moratoriums für den kommerziellen Walfang und Eintreten
für einen effizienten Vollzug desselben,

2.   Einrichtung weiterer Walschutzgebiete,

3.   Einforderung, dass der Wissenschaftsausschuss der IWC eine Langzeiterhebung über die
Einwirkungen auf das marine Ökosystem und Wale durch Umweltverschmutzung, Lärm,
klimatische Veränderungen, Fischereiaktivitäten (über Fischung und Beifang) und andere
anthropogene Einflüsse unternimmt,

4.   Beendigung des gegenwärtigen sogenannten "wissenschaftlichen Walfangs",

5.   Strenge Regeln für den Walfang durch Indigene und Erarbeitung einer klaren Definition
des Subsistenzwalfangs,

6.   Durchsetzung eines besseren Schutzes aller Walarten, inklusive kleinerer Wale und
Delfine, und Erreichung der Kompetenz der IWC über sämtliche Wal- und Delfinarten
sowie

7.   Beibehaltung der bisherigen transparenten Abstimmungsverfahren in der IWC.

8.   Darüber hinaus wird die österreichische Bundesregierung ersucht,

bilaterale Gespräche im Rahmen außenpolitischer Aktivitäten im Sinne des
Entschließungsantrages zu führen.

-    die österreichische Beteiligung und Fortsetzung der Arbeit des
Wissenschaftsausschusses, insbesondere an der Arbeitsgruppe über Umwelteinflüsse auf
weltweite Walbestände zu gewährleisten,

sich nachdrücklich für die Beibehaltung des Verbotes des internationalen Handels mit
Walfleisch und anderen einzusetzen und diese Position bei der nächsten
Vertragsstaatenkonferenz zum Washingtoner Artenschutzabkommen (WA/CITES, im
November 2002 in Chile) zu vertreten für den Fall, dass diese Thematik auf die
Tagesordnung gesetzt wird.

-    sich weiterhin bei anderen, die Meeresumwelt und -ressourcen betreffenden Konferenzen
und Initiativen zu engagieren, um die negativen anthropogenen Einflüsse auf Wale und
Delfine zu reduzieren.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.