625/AE XXI.GP
Eingelangt am: 28.02.2002
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Ing. Gerhard
Fallent, Mag. Ulrike Sima, Dr. Eva Glawischnig
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Position Österreichs bei den
zukünftigen Vertragsstaatenkonferenzen des
Internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfanges
Vom 20. bis 24. Mai 2002
findet in Japan (Shimonoseki) Jahrestagung die 54. Jahrestagung
der Internationalen Walfangkommission (IWC) statt. Österreich ist
Vertragspartei des
Internationalen Übereinkommens zur
Regelung des Walfangs vom 2.12.1946 (BGBI. Nr.
44/1995) und nimmt seit 1994 an den jährlich stattfindenden Konferenzen
der Internationalen
Walfangkommission (IWC) teil.
Da durch die exzessive
Waljagd fast alle noch vorhandenen Walarten an den Rand des
Aussterbens gebracht wurden, besteht seit 1986 ein Moratorium für den
kommerziellen
Walfang. Lediglich indigenen Gruppen u. a. in Grönland und Russland werden
Quoten
zugeteilt.
Japan, das im Rahmen einer
Ausnahmeregelung unter dem Vorwand der "Wissenschaft"
Wale sogar im Antarktischen Schutzgebiet tötet, Norwegen, das das
bestehende Moratorium
nicht anerkennt und weiterhin kommerziell Zwergwale tötet, sowie
mittlerweile auch Island,
China und Russland üben jedoch starken
politischen Druck aus, um kommerzielle
Walfangaktivitäten in Hinkunft wieder zu legalisieren. Darüber hinaus
gibt es im Vorfeld der
54. IWC-Jahrestagung von einzelnen Staaten auch Bestrebungen, durch
Stimmenkaufaktionen die Mehrheitsverhältnisse innerhalb der IWC zu
Ungunsten vieler
bereits erreichter und von Österreich unterstützter Maßnahmen
zu verschieben und dadurch
weitere Bemühungen zum Schutz der Wale zu
unterlaufen. In Anbetracht der großen
Schwierigkeiten bei der Erforschung und der
Schätzung von Walpopulationen und
Walbeständen, sowie
der Tatsache,
dass viele Walarten und
Walbestände optisch kaum zu unterscheiden sind, jedoch
genetische oder biologische Unterschiede aufweisen, sodass Fangaktivitäten
zu
gravierenden Vollzugsproblemen und zur Ausbeutung von bestimmten Walbeständen,
-
Populationen oder -arten führen
können,
dass der Zwergwalbestand in
der südlichen Hemisphäre nun signifikant niedriger ist als
ursprünglich angenommen und die Ursachen für eine mögliche
Abnahme des Bestandes
jedoch noch ungeklärt sind,
-
dass es weiterhin Unklarheiten über die taxonomische Einteilung
zahlreicher Walarten
gibt, darunter auch die Zwergwale, die erst kürzlich von der IWC als
mindestens zwei
unterschiedliche Arten, möglicherweise jedoch drei oder vier Arten
klassifiziert wurden,
-
dass Wale von zahlreichen Umweltfaktoren bedroht werden, die einem
zusätzlichen Druck
durch kommerzielle Walfangaktivitäten nicht Stand halten können,
sowie
-
bezugnehmend auf den Delegationsbericht GZ 65 5970/9-IIl/8U/01 über die
53.
Jahrestagung der Internationalen
Walfangkommission inkl. der verabschiedeten
Resolutionen
stellen die Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die österreichische Bundesregierung wird
ersucht, bei den Vertragsstaatenkonferenzen der
Internationalen Walfangkonvention folgende Position zu vertreten:
1.
Beibehaltung des bestehenden Moratoriums für den kommerziellen Walfang und
Eintreten
für einen effizienten Vollzug desselben,
2. Einrichtung weiterer Walschutzgebiete,
3.
Einforderung, dass der Wissenschaftsausschuss der IWC eine Langzeiterhebung
über die
Einwirkungen auf das marine Ökosystem und Wale durch Umweltverschmutzung,
Lärm,
klimatische Veränderungen, Fischereiaktivitäten (über Fischung
und Beifang) und andere
anthropogene Einflüsse unternimmt,
4. Beendigung des gegenwärtigen sogenannten "wissenschaftlichen Walfangs",
5.
Strenge Regeln für den Walfang durch Indigene und Erarbeitung einer klaren
Definition
des Subsistenzwalfangs,
6.
Durchsetzung eines besseren Schutzes aller Walarten, inklusive kleinerer Wale
und
Delfine, und Erreichung der Kompetenz der IWC über sämtliche Wal- und
Delfinarten
sowie
7. Beibehaltung der bisherigen transparenten Abstimmungsverfahren in der IWC.
8. Darüber hinaus wird die österreichische Bundesregierung ersucht,
bilaterale Gespräche im
Rahmen außenpolitischer Aktivitäten im Sinne des
Entschließungsantrages
zu führen.
-
die österreichische Beteiligung und Fortsetzung der Arbeit des
Wissenschaftsausschusses, insbesondere an der Arbeitsgruppe über
Umwelteinflüsse auf
weltweite
Walbestände zu gewährleisten,
sich nachdrücklich
für die Beibehaltung des Verbotes des internationalen Handels mit
Walfleisch und anderen einzusetzen und diese Position bei der nächsten
Vertragsstaatenkonferenz zum Washingtoner
Artenschutzabkommen (WA/CITES, im
November 2002 in Chile) zu vertreten für
den Fall, dass diese Thematik auf die
Tagesordnung gesetzt wird.
-
sich weiterhin bei anderen, die Meeresumwelt und -ressourcen betreffenden
Konferenzen
und Initiativen zu engagieren, um die negativen anthropogenen Einflüsse
auf Wale und
Delfine zu reduzieren.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.