627/AE XXI.GP
Eingelangt am: 28.02.2002
entschliessungsantrag
der
Abgeordneten Mag.Johann Maier
und GenossInnen
betreffend Sicherung des Interpellationsrechts und Vorlage eines jährlichen Berichts
Lebensmittelsicherheit
gehört zu den größten Anliegen der österreichischen
Bevölkerung.
Nach einer Umfrage des Linzer Market-Institutes vom Jänner 2002 sind
für mehr als 80 % der
österreichischen Bevölkerung keine Lebensmittelskandale ein
großes Anliegen. Dies erfordert
eine
flächendeckende unabhängige staatliche Kontrolle.
Eine entsprechende
Vollziehung lebensmittel-, veterinärrechtlicher Vorschriften sowie des
agrarischen
Betriebsmittelrechts setzt eine umfassende durchgehende „Kontrolle vom
Feld bis
zum
Teller" einerseits voraus, andererseits müssen nach der Ausgliederung
der
Bundesanstalten auch die Voraussetzungen für die parlamentarische
Kontrolle (z.B.
Interpellationsrecht)
aufrecht erhalten werden. Nach der vorliegenden Regierungsvorlage in
der
Fassung des Ausschussberichts ist dies allerdings nicht mehr vorgesehen, der
Nationalrat
sowie
der Bundesrat werden ausgeschaltet und in ihren Informations- und
Kontrollrechten
beschnitten.
Darüber hinaus enthält dieser Entwurf keine besonderen
Informationsverpflichtungen
gegenüber der Öffentlichkeit, so auch nicht die Verpflichtung
der
Agentur jährlich einen Tätigkeitsbericht, (z.B.
Untersuchungstätigkeit) vorzulegen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die
Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine
Regierungsvorlage
so rechtzeitig zu übermitteln, dass ein Inkrafttreten der gesetzlichen
Maßnahmen mit
1. Juni
2002 möglich ist. Mit dieser Regierungsvorlage soll hinsichtlich der
Agenden der
geplanten
Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
GmbH das
Interpellationsrecht
der Abgeordneten zum Nationalrat und der Bundesräte
verfassungsgesetzlich verankert und die verplichtende Vorlage eines
jährlichen Berichts an
den
Nationalrat über die Tätigkeit der Österreichischen Agentur
für Gesundheit und
Ernährungssicherheit
GmbH vorgesehen werden.