627/AE XXI.GP

Eingelangt am: 28.02.2002

entschliessungsantrag


der Abgeordneten Mag.Johann Maier

und GenossInnen

betreffend Sicherung des Interpellationsrechts und Vorlage eines jährlichen Berichts

Lebensmittelsicherheit gehört zu den größten Anliegen der österreichischen Bevölkerung.
Nach einer Umfrage des Linzer Market-Institutes vom Jänner 2002 sind für mehr als 80 % der
österreichischen Bevölkerung keine Lebensmittelskandale ein großes Anliegen. Dies erfordert
eine flächendeckende unabhängige staatliche Kontrolle.

Eine entsprechende Vollziehung lebensmittel-, veterinärrechtlicher Vorschriften sowie des
agrarischen Betriebsmittelrechts setzt eine umfassende durchgehende „Kontrolle vom Feld bis
zum Teller" einerseits voraus, andererseits müssen nach der Ausgliederung der
Bundesanstalten auch die Voraussetzungen für die parlamentarische Kontrolle (z.B.
Interpellationsrecht) aufrecht erhalten werden. Nach der vorliegenden Regierungsvorlage in
der Fassung des Ausschussberichts ist dies allerdings nicht mehr vorgesehen, der Nationalrat
sowie der Bundesrat werden ausgeschaltet und in ihren Informations- und Kontrollrechten
beschnitten. Darüber hinaus enthält dieser Entwurf keine besonderen
Informationsverpflichtungen gegenüber der Öffentlichkeit, so auch nicht die Verpflichtung
der Agentur jährlich einen Tätigkeitsbericht, (z.B. Untersuchungstätigkeit) vorzulegen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage
so rechtzeitig zu übermitteln, dass ein Inkrafttreten der gesetzlichen Maßnahmen mit
1
. Juni 2002 möglich ist. Mit dieser Regierungsvorlage soll hinsichtlich der Agenden der
geplanten Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH das
Interpellationsrecht der Abgeordneten zum Nationalrat und der Bundesräte
verfassungsgesetzlich verankert und die verplichtende Vorlage eines jährlichen Berichts an
den Nationalrat über die Tätigkeit der Österreichischen Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit GmbH vorgesehen werden.