639/A (E) XXI.GP

Eingelangt am: 20.03.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 


der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

betreffend Auszahlung einer einheitlichen Verpflegungsentschädigung für
Zivildienstleistende

Die derzeitige Regelung des § 28 Abs. 1 Zivildienstgesetz, die den
Trägereinrichtungen des Zivildienstes eine „angemessene Verpflegung" der bei ihnen
beschäftigten Zivildiener vorschreibt, ist völlig unangemessen und unpräzise.
In der Praxis hat es sich daher herausgestellt, dass es dadurch zu einer Vielzahl von
unzureichenden und unzumutbaren Verpflegungsmodellen für Zivildiener gekommen
ist. Häufig wird den Zivildienern eine Verpflegungsentschädigung, welche für die
tägliche Ernährung nicht ausreicht, ausbezahlt. In vielen Fällen sind Zivildiener
gezwungen, wenn sie essen wollen, dass sie auch in ihrer Freizeit zur Dienststelle
kommen müssen, um ernährt zu werden.

Um eine ausreichende Verpflegung sicherzustellen, ist die Auszahlung einer
Verpflegungsentschädigung an alle Zivildiener durch das Bundesministerium für
Inneres zu gewährleisten.

Die Höhe der Verpflegungsentschädigung muss mindestens € 12,80 pro Tag
betragen und jährlich der Inflationsrate angepasst werden.

Durch die Neuregelung der Verpflegungsentschädigung für Zivildienstleistende ist
automatisch auch das System der Vergütungen der Rechtsträger und des
Zivildienstgeldes grundlegend zu ändern.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Das Bundesministerium für Inneres wird aufgefordert, dem Parlament bis 31. Mai
2002 eine Regierungsvorlage mit folgendem Inhalt zuzuleiten:

1.  Jedem Zivildiener ist ein Verpflegungsentgelt von € 12,80 pro Tag

auszubezahlen. Das Verpflegungsentgelt muss vom Bundesministerium für
Inneres direkt an die Zivildienstleistenden ausbezahlt werden.

2.  Die Auszahlung hat jeweils am Ersten jeden Monats im Voraus zu erfolgen.

3.  Das Verpflegungsentgelt ist mit 1. 1. jedes Jahres an die Erhöhung des
Verbraucherpreiskostenindexes anzupassen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere
Angelegenheiten vorgeschlagen.