639/A (E) XXI.GP
Eingelangt am: 20.03.2002
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Auszahlung einer einheitlichen
Verpflegungsentschädigung für
Zivildienstleistende
Die derzeitige Regelung des § 28 Abs. 1
Zivildienstgesetz, die den
Trägereinrichtungen des Zivildienstes eine „angemessene
Verpflegung" der bei ihnen
beschäftigten Zivildiener vorschreibt, ist völlig unangemessen und
unpräzise.
In der Praxis hat es sich daher herausgestellt, dass es dadurch zu einer
Vielzahl von
unzureichenden und unzumutbaren Verpflegungsmodellen für Zivildiener
gekommen
ist. Häufig wird den Zivildienern eine Verpflegungsentschädigung,
welche für die
tägliche Ernährung nicht ausreicht, ausbezahlt. In vielen Fällen
sind Zivildiener
gezwungen, wenn sie essen wollen, dass sie auch in ihrer Freizeit zur
Dienststelle
kommen müssen, um
ernährt zu werden.
Um eine ausreichende Verpflegung
sicherzustellen, ist die Auszahlung einer
Verpflegungsentschädigung an alle Zivildiener durch das Bundesministerium
für
Inneres zu gewährleisten.
Die Höhe der
Verpflegungsentschädigung muss mindestens € 12,80 pro Tag
betragen und jährlich der Inflationsrate angepasst werden.
Durch die Neuregelung der
Verpflegungsentschädigung für Zivildienstleistende ist
automatisch auch das System der Vergütungen der Rechtsträger und des
Zivildienstgeldes grundlegend zu ändern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Das Bundesministerium für Inneres wird aufgefordert,
dem Parlament bis 31. Mai
2002 eine Regierungsvorlage mit folgendem Inhalt zuzuleiten:
1. Jedem Zivildiener ist ein Verpflegungsentgelt von € 12,80 pro Tag
auszubezahlen. Das Verpflegungsentgelt muss
vom Bundesministerium für
Inneres direkt an die Zivildienstleistenden ausbezahlt werden.
2. Die Auszahlung hat jeweils am Ersten jeden Monats im Voraus zu erfolgen.
3. Das
Verpflegungsentgelt ist mit 1. 1. jedes Jahres an die Erhöhung des
Verbraucherpreiskostenindexes
anzupassen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss
für innere
Angelegenheiten vorgeschlagen.