640/A (E) XXI.GP

Eingelangt am: 20.03.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 


der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Erhöhung der Pauschalvergütung für Zivildiener

Zivildiener und Wehrdiener leisten einen wichtigen Beitrag für Österreich. Zivildiener
erhalten jedoch derzeit eine Pauschalvergütung von nur € 174,85 pro Monat,
während Wehrdiener € 236,4 monatlich überwiesen bekommen (Monatsgeld plus
Prämie, die jeder Wehrdiener bekommt). Das bedeutet eine Benachteiligung der
Zivildiener gegenüber den Wehrdienern, obwohl sie einen Dienst leisten, der
ebenfalls ihre gesamte Arbeitskraft beansprucht.

Im Sinne der gleichen Wertschätzung und der Gleichbehandlung von Wehr- und
Zivildienern ist es deshalb geboten, dass beide eine gleich hohe Entschädigung für
ihren Aufwand erhalten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Das Bundesministerium für Inneres wird aufgefordert, dem Parlament bis 31. Mai
2002 eine Regierungsvorlage mit folgendem Inhalt zuzuleiten:

1.  Der § 25 a des Zivildienstgesetzes wird dahingehend abgeändert, dass die
Pauschalvergütung € 236,4 monatlich beträgt.

2.  Die Höhe der Pauschalvergütung ist mit 1. 1. jedes Jahres an die Erhöhung des
Verbraucherpreiskostenindexes anzupassen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere
Angelegenheiten vorgeschlagen.