640/A (E) XXI.GP
Eingelangt am: 20.03.2002
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Theresia
Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Erhöhung der Pauschalvergütung für Zivildiener
Zivildiener und Wehrdiener
leisten einen wichtigen Beitrag für Österreich. Zivildiener
erhalten jedoch derzeit eine Pauschalvergütung von nur € 174,85 pro Monat,
während Wehrdiener € 236,4 monatlich überwiesen bekommen
(Monatsgeld plus
Prämie, die jeder Wehrdiener bekommt). Das bedeutet eine Benachteiligung
der
Zivildiener gegenüber den Wehrdienern, obwohl sie einen Dienst leisten,
der
ebenfalls ihre gesamte Arbeitskraft beansprucht.
Im Sinne der gleichen
Wertschätzung und der Gleichbehandlung von Wehr- und
Zivildienern ist es deshalb geboten, dass beide eine gleich hohe
Entschädigung für
ihren Aufwand erhalten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Das Bundesministerium
für Inneres wird aufgefordert, dem Parlament bis 31. Mai
2002 eine Regierungsvorlage mit folgendem Inhalt zuzuleiten:
1.
Der § 25 a des Zivildienstgesetzes wird dahingehend abgeändert, dass
die
Pauschalvergütung
€ 236,4 monatlich beträgt.
2.
Die Höhe der Pauschalvergütung ist mit 1. 1. jedes Jahres an die
Erhöhung des
Verbraucherpreiskostenindexes
anzupassen.
In formeller Hinsicht wird
die Zuweisung an den Ausschuss für innere
Angelegenheiten vorgeschlagen.